Friedl Claudia · Nationalrat · 2024-03-14
Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-14
Wortprotokoll
Geldwäscherei ist ein Verbrechen. Trotzdem findet sie immer wieder und überall statt und untergräbt damit unsere Wertehaltung und unsere Wirtschaft. Oft trifft es Wirtschaften in armen Ländern, indem dringend benötigtes Kapital von dort abfliesst. Oft wird Geld aus illegalen Geschäften gewaschen. Das will niemand, und doch kommt es immer wieder vor, so auch im Immobilienhandel. Dort trifft es dann aber kein abgeschottetes Segment, sondern es trifft uns alle.
Im Bericht "Korruption als Geldwäschereivortat" vom April 2019 kommt die interdepartementale Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zum Schluss, dass in der Schweiz der Erwerb von Immobilien dazu verwendet wird, um Geldwäscherei zu betreiben. Das führt zu einem zusätzlichen unerwünschten Effekt. Dadurch steigen die Preise der Immobilien massiv, und das hat dann ganz konkrete Auswirkungen auf den heimischen Immobilienmarkt und schlussendlich auf die Bevölkerung. Schwarzgeld aus armen Ländern abzügeln und bei uns Immobilien verteuern: Das geht nicht.
Hier setzt die Motion an. Sie verlangt, dass der Bundesrat eine national einheitliche Publikationspflicht für Handänderungen von Grundstücken inklusive des Transaktionspreises und/oder allfälliger anderer geldwertiger Gegenleistungen einführt. Interessanterweise gab es bereits früher ein ähnliches Instrument. Erst 2005 wurde die schweizweite Pflicht zur Publikation von Immobilientransaktionen aufgehoben. Statt damals das Instrument zu verbessern und weiterzuentwickeln, wurde es abgeschafft bzw. den Kantonen überlassen, ob sie eine solche Pflicht zur Publikation einführen wollen. Das Instrument hat so natürlich keine Klinge mehr, dieses Messer ist dann wirklich stumpf geworden.
Der Bundesrat begründete am 16.[NB]November 2022 seine Ablehnung der Motion damit, dass bereits einige Instrumente im Geldwäschereigesetz bestehen würden, zum Beispiel, dass Barzahlungen im Immobilienhandel ab 100[NB]000 Franken einer Sorgfaltspflicht unterliegen. Er kündigte aber auch an, dass weitere Massnahmen folgen sollen, die das Geldwäschereirisiko minimieren sollen. Das ist okay, aber die Deklarationspflicht bei den Immobilienkäufen ist gerade so eine Massnahme, die da helfen würde.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion anzunehmen, damit der Bundesrat hier tätig wird.