Gysi Barbara · Nationalrat · 2024-03-14
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-14
Wortprotokoll
Die Beweggründe der Minderheit wurden bereits von den Kommissionssprechenden etwas ausgeführt. Uns geht diese Motion zu weit, und es können auch die Ausnahmeklauseln, die wir aufgrund von ärztlicher Unterversorgung im Grundversorgungsbereich geschaffen haben, schlussendlich unterlaufen werden. Das wollen wir nicht. Sie haben ja gehört, wie in der Kommission verschiedene Varianten von Motionen ausgemehrt wurden und man am Schluss auf eine Motion kam, die zehn Jahre verlangt, und das nur für bereits in der Schweiz tätige Ärztinnen und Ärzte. Das ist eine sehr eingeschränkte Variante. Sie ist jedoch besser als das, was wir grundsätzlich diskutiert haben. Wir beschlossen in diesem Rat nach intensiven langjährigen Debatten einmal Zulassungsbeschränkungen. Weil wir[NB]aber[NB]merkten,[NB]dass[NB]es[NB]auch[NB]eine[NB]Unterversorgung geben kann - und eine solche erleben wir im Moment -, nahmen wir dann auf Ansinnen der Kantone mit der parlamentarischen Initiative 22.431 der SGK-N Ausnahmeregelungen auf.
Jetzt soll das Ganze noch weiter aufgeweicht werden. Ich glaube, das ist grundsätzlich nicht sinnvoll. Vor allem sollen Ärztinnen und Ärzte, die in einen Kanton gekommen sind, weil es dort eine Unterversorgung gab, dann plötzlich doch den Kanton wechseln können. Wir finden das nicht sinnvoll. Ich glaube auch, es ergibt keinen Sinn, schlussendlich eine so eingeschränkte Regelung zu treffen. Wir wollen die Regelung, die wir haben, nicht unterlaufen. Das ergibt grundsätzlich wenig Sinn. Ich glaube, wir tun viel besser daran, das Potenzial im Inland genügend zu nutzen. Wir haben zum Glück in dieser Session einen Vorstoss gutgeheissen, der den Numerus clausus aufhebt. Wir müssen schauen, dass wir im Inland genügend Personen ausbilden und dass wir nicht weitere Ausnahmeregelungen definieren, die das System dann unterlaufen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.