Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-04-15
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-04-15
Wortprotokoll
Sie haben gesehen, dass der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragt. Sie haben jetzt Nationalrat Egger gehört: Der Motionär will gezielt Vollzeitarbeit steuerlich belohnen, indem über die Normalarbeitszeit hinaus erzieltes Einkommen mittels eines Steuerabzuges bei der direkten Bundessteuer nur teilweise in die Bemessungsgrundlage einfliessen soll. Wenn man das eng auslegt, würde der Steuerabzug nur Überstunden von Vollzeiterwerbstätigen betreffen. Gemäss der vom Bundesamt für Statistik erstellten Statistik zum Arbeitsvolumen belief sich das Volumen der Überstunden 2022 auf 136 Millionen Stunden. Ihr Anteil von 1,7 Prozent am tatsächlichen Arbeitsvolumen von 7,922 Milliarden Stunden ist vergleichsweise klein. Von daher sollte der Impuls dieser Motion nicht überschätzt werden.
Der Bundesrat teilt das Ziel der Motion, das Arbeitsangebot besser zu mobilisieren. Ich teile auch ihr Ziel, dass sich Leistung lohnen muss. Der Bundesrat hält jedoch die vorgeschlagene Massnahme für wenig zielführend, weil diese nicht jene Personengruppen adressiert, die elastisch, das heisst stark, auf steuerliche Anreize ansprechen. Der in der Motion vorgeschlagene Abzug senkt nämlich die Grenzsteuerbelastung ausgerechnet bei den weniger elastisch reagierenden Vollzeiterwerbstätigen. Der Impuls auf das Arbeitsangebot dürfte daher gering ausfallen, jedenfalls geringer als bei anderen Massnahmen mit gleich hohen Mindereinnahmen, die nicht nur die weniger elastisch reagierenden Vollzeiterwerbstätigen, sondern auch die elastischer reagierenden Teilzeiterwerbstätigen adressieren.