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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-04-15

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-04-15

Wortprotokoll

Diese Motion betrifft natürlich eine emotionale und sensible Frage. Sie betrifft nämlich das Rütli, das allen gehört, und zwar ganz unabhängig von allen rechtlichen Fragen. Sie haben Schiller zitiert: "Ein einig Volk von Brüdern" - auch die Schwestern sind heute dabei, so hoffe ich. Auf jeden Fall ist das Rütli eine wichtige Gedenkstätte, ein wichtiger Ort der Schweizer Geschichte.

Nun, Sie haben es selbst gesagt oder selbst aus der Stellungnahme des Bundesrates zitiert: Das Hauptanliegen der Motion, künftig das Rütli durch die Schweizerische Eidgenossenschaft als Eigentümerin selbst zu verwalten, kann mit der Auflösung des öffentlich-rechtlichen Vertrags oder dieser Vereinbarung vom 17.[NB]Februar 2010 nicht erreicht werden. Der Bundesrat kann der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) in dieser Frage auch keine Weisungen erteilen. Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion.

Ich wäre aber bereit, einmal mit der SGG zu sprechen; man kann immer einmal einen Kaffee trinken und ein informelles Gespräch führen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass ich als 1.-August-Rednerin eingeladen bin, aber dieses Jahr dort nicht anwesend sein werde, weil ich im Ausland mit Auslandschweizern feiern werde. Soweit ich weiss, ist Bundesrat Rösti auch eingeladen; ob er zugesagt hat oder nicht, weiss ich nicht. Es gibt hier also eine gewisse Trendwende, wenn Sie so wollen, wonach auch andere eingeladen werden.

Nun, unter Vorbehalt, dass ihr die Verwaltung übertragen wird, hat die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft am[NB]2.[NB]Juli 1860 das Rütli dem Bund als unveräusserliches Nationalgut geschenkt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom[NB]17.[NB]Februar 2010 regelt, dem Schenkungsvertrag untergeordnet, die Einzelheiten zur Zusammenarbeit im Immobilienmanagement, beispielsweise zwischen der Eidgenossenschaft und der SGG. Der Bund prüft Anträge der SGG zu Immobilienbedürfnissen und entscheidet über deren Umsetzung. Die Verwaltung sowie kleine Unterhaltsarbeiten des Rütlis sind der SGG vorbehalten - hier hat der Bund nicht einmal ein Mitspracherecht.

Die Auflösung der Vereinbarung führt also nicht zum Entzug der Verwaltungskompetenz, und deshalb möchte ich Sie bitten, diese Motion abzulehnen. Sie führt nicht zum Ziel. Aber ich denke, es ist sicher richtig, auch mit der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft im Gespräch zu bleiben.