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Rossi Viktor · 2024-04-15

Rossi Viktor · Bern · 2024-04-15

Wortprotokoll

Um es vorwegzuschicken: Es darf definitiv nicht einfach darum gehen, ein "Jöbli" zu haben. Die ausserparlamentarischen Kommissionen ergänzen die Bundesverwaltung als Milizorgane in verschiedenen Bereichen, in denen die Verwaltung nicht über das nötige Wissen verfügt. Die Bundesverwaltung kann dadurch auf Fachwissen zurückgreifen, das sie sich sonst durch eine Vergrösserung der Verwaltung oder durch die Vergabe von Mandaten an Expertinnen und Experten aneignen müsste. Als Instrument der Milizverwaltung sind sie dabei kostengünstig und ressourcenschonend, was auch im Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) vom 20.[NB]Juni 2020 bestätigt wurde.

Die GPK-S und die Parlamentarische Verwaltungskontrolle sind bei ihrer Untersuchung der ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen im Jahr 2022 - das ist also noch nicht so lange her - zum Schluss gekommen, dass diese Kommissionen in der Regel recht- und zweckmässig eingesetzt werden und dass sie ihre Leistungen fachlich fundiert, breit abgestützt, adressatengerecht aufgearbeitet und zeitgerecht erbringen.

Wie auch bereits die PVK hält der Bericht der GPK-S zudem fest, dass nur wenige ihrer Aufgaben von Dritten zweckmässiger oder effizienter erledigt werden können. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen werden die ausserparlamentarischen Kommissionen alle vier Jahre anlässlich der Gesamterneuerungswahlen auf ihre Notwendigkeit, ihre Aufgaben und ihre Zusammensetzung hin überprüft. So wurden im Rahmen der letzten Überprüfung drei Kommissionen aufgehoben und zwei Kommissionen dem Parlament zur Aufhebung beantragt. Bereits in den [PAGE 644] vergangenen Überprüfungs- und Gesamterneuerungsprozessen wurden regelmässig Kommissionen aufgehoben oder mit anderen Kommissionen zusammengelegt. Die Anzahl der ausserparlamentarischen Kommissionen hat daher in den letzten Jahren auch ab- und nicht zugenommen.

Der Bundesrat wird im Rahmen der nächsten Überprüfung erneut untersuchen, ob weitere Kommissionen aufgehoben werden können. Er hat bereits beschlossen, dass im Rahmen der nächsten Überprüfung, die im Jahr 2026 stattfindet, gestützt auf die Empfehlungen der GPK-S, ein besonderes Augenmerk auf die Notwendigkeit der Verwaltungskommissionen, die nie oder nur selten tagen oder die praktisch keine Leistungen für die Bundesverwaltung erbringen - etwas, was immer überprüft wird -, gelegt werden soll.

Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb die Ablehnung dieser Motion.