Gutjahr Diana · Nationalrat · 2024-04-15
Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-04-15
Wortprotokoll
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 22.[NB]Februar 2024 die parlamentarische Initiative Piller Carrard vorgeprüft. Gleichzeitig wurde auch die parlamentarische Initiative Jost 23.406, "Starke Familien durch angepasste Zulagen", behandelt.
L'initiative parlementaire de Mme Piller Carrard vise à ce que les allocations familiales mensuelles soient augmentées de 100 francs, revenant à 300 francs par enfant et à 350 francs pour les jeunes en formation professionnelle au minimum. En outre, le montant devra être augmenté de 50 francs[NB]supplémentaires par enfant pour les familles à revenus modestes.
La commission propose, par 16 voix contre 8, de ne pas donner suite à l'initiative.
Die Kommission sieht, dass viele Familien wegen der steigenden Lebenshaltungskosten vor grossen Schwierigkeiten stehen. Aus diesem Grund hat sie der zeitgleich beratenen parlamentarischen Initiative Jost 23.406, "Starke Familien durch angepasste Zulagen", die eine Erhöhung der minimalen monatlichen Familienzulagen um je 50 Franken vorsieht, mit 13 zu 12 Stimmen Folge gegeben. Die Kinderzulagen würden dann pro Monat mindestens 250 Franken und die Ausbildungszulagen pro Monat mindestens 300 Franken betragen. Die Initiative liegt nun zur weiteren Prüfung beim Ständerat.
Die Kommission ist der Ansicht, dass das Familienzulagensystem nicht mit einer spezifischen Hilfe für von Armut betroffene Familien, für die es auf kantonaler Ebene verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten gibt, verbunden werden sollte, wie es die vorliegende parlamentarische Initiative vorsieht. Damit würde ein neues Bedarfselement eingeführt. Es gilt zu bedenken, dass die Familienzulagen kein Instrument zur Armutsbekämpfung sind. Zudem gibt es heute schon 20 Kantone, die höhere Beiträge und andere Zulagen in ihren Gesetzen verankert haben. Wir sollten deshalb den Kantonen die Hoheit überlassen und die Zentralisierung nicht weiter vorantreiben.
Zur Kostenfolge und zu den Lasten: Im Grundsatz ist es so, dass die Zulagen zu hundert Prozent durch den Arbeitgeber getragen werden. Die Anpassungen hätten also eins zu eins eine Prämienerhöhung für die Arbeitgeber zur Folge. Genaue Zahlen liegen diesbezüglich jedoch nicht vor, da es von Kanton zu Kanton Unterschiede gibt.
Hingegen kann gesagt werden, dass die parlamentarische Initiative 22.499 etwa 1,4 Milliarden Franken Mehrkosten zur Folge hätte. Bei weiteren Erhöhungen müsste man deshalb auch darüber nachdenken, ob sich allenfalls auch die Mitarbeitenden daran beteiligen müssten, wie es im Kanton Wallis bereits gemacht wird. Dies wurde in der Kommission so festgehalten.
Wir wurden zudem in der Kommission informiert, dass die Verwaltung zurzeit abklärt, ob eine Erhöhung der Familienzulagen per 2025 oder später aufgrund der Teuerung gemäss Artikel 5 FamZG notwendig wäre. Weiter prüft zurzeit auch die WBK-S im Zusammenhang mit dem sogenannten Kita-Gesetz, ob eine Betreuungszulage mindestens teilweise über die Familienzulagen zu regeln sei. Es gibt[NB]also[NB]verschiedene[NB]Elemente,[NB]die[NB]heute diskutiert werden. Deshalb sollten nicht vorgängig Eingriffe vorgenommen werden.
Eine Kommissionsminderheit ist hingegen der Meinung, dass die parlamentarische Initiative nicht ausreichend auf die Problematik der Lebenshaltungskosten eingehe. Sie bedauert, dass die Initiative keine zusätzlichen Hilfen für die ärmsten Familien vorsehe. Mit der gezielten Unterstützung könne deshalb vermieden werden, dass betroffene Kinder in die Armutsfalle gerieten.
Zum Schluss: Die Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.