Amherd Viola · Bundesrat · 2024-04-16
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2024-04-16
Wortprotokoll
Im Folgenden werde ich die Haltung des Bundesrates darlegen und mich dabei auf eine Auswahl an Anträgen zur Änderung des Bundesbeschlusses konzentrieren, bei denen es aus Sicht des Bundesrates noch Bereinigungsbedarf gibt.
Ich beginne mit Artikel 1, der Formulierung der Leitlinien und Ziele. Die Logik der Legislaturplanung folgt dem Prinzip, dass die Leitlinien allgemein und breit formuliert sind und es erst auf Massnahmenebene zur Konkretisierung der Planung kommt. Die Leitlinien geben daher auf einer hohen und breiten Ebene die politisch-strategische Stossrichtung des Bundesrates wieder. Sie definieren, was der Bundesrat zu tun gedenkt, aber nicht, wie er vorhat, dies zu tun. Die Aufnahme von zusätzlichen Zielen erachtet der Bundesrat als nicht notwendig, da der Bundesbeschluss bereits 25 Ziele enthält. Der Bundesrat hat zu entsprechenden Anträgen der Kommission Vorschläge unterbreitet, wie die jeweiligen inhaltlichen Anliegen auf Massnahmenebene in den Bundesbeschluss integriert werden können. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat Änderungen bei den Leitlinien und Zielen ab.
Nun komme ich zu den einzelnen Anträgen, zu denen ich die Stellungnahme des Bundesrates vertrete. Als Erstes komme ich zum Mehrheitsantrag zu Artikel 3 Ziffer 5bis. Dieser sieht eine neue Massnahme für die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU vor. Der Antrag fordert den Bundesrat auf, eine Botschaft zum Abschluss der Verhandlungen zum Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU, die insbesondere dem Interessenausgleich zwischen den Sozialpartnern Rechnung trägt, zu verabschieden. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 14 zu 9 Stimmen angenommen. Eine Kommissionsminderheit lehnt ihn ab. Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung des Antrages.
Der Bundesrat hat bereits am 8.[NB]März kommuniziert, dass er dem Parlament nach Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU eine Sammelbotschaft zum Ergebnis der Verhandlungen unterbreiten wird. Diese wird sowohl die völkerrechtlichen Verträge als auch die nötigen nationalen Gesetzesanpassungen beinhalten und dabei dem Interessenausgleich zwischen den Sozialpartnern Rechnung tragen. Für den Bundesbeschluss über die Legislaturplanung hat sich der Bundesrat für eine transparente Darstellungsform entschieden. Im Bundesbeschluss sind alle in der Sammelbotschaft geplanten Abschlüsse von Abkommen und die dazugehörigen Botschaften einzeln aufgeführt. Dadurch stellt der Bundesrat transparent dar, worüber er mit der EU verhandelt. Der Bundesrat bittet Sie daher, der Struktur des Entwurfes des Bundesbeschlusses zu folgen und den Antrag der Mehrheit aus den erwähnten Gründen abzulehnen.
Ein weiteres Anliegen des Bundesrates ist es, der rasanten Entwicklung der künstlichen Intelligenz angemessen Rechnung zu tragen. Ein Antrag zu Artikel 6 Ziel 5 Ziffer 35 zur Verabschiedung einer Botschaft zur Regulierung von künstlicher Intelligenz wurde in der Kommission mit Stichentscheid der Präsidentin abgelehnt. Der Bundesrat bittet Sie, diesem Entscheid zu folgen. Der Bundesrat hat am 22.[NB]November 2023 das UVEK und das EDA beauftragt, eine Auslegeordnung zu möglichen Regulierungsansätzen vorzunehmen. Diese Analyse umfasst vertiefte rechtliche, wirtschaftliche und europapolitische Abklärungen. Dabei soll auch geprüft werden, ob der sektorspezifische Regulierungsansatz, den die Schweiz grundsätzlich verfolgt, weiterhin ausreichend ist oder ob es Aspekte gibt, die im Rahmen einer horizontalen Regulierung angegangen werden sollten.
Den Ergebnissen dieser Auslegeordnung soll nicht vorgegriffen werden. Es ist derzeit nicht möglich, zu sagen, wie die [PAGE 672] Regulierung angepasst werden muss. Gegebenenfalls wird eine Botschaft für ein eigenständiges KI-Gesetz erarbeitet, oder es werden sektorielle Anpassungen vorgenommen. Genau aus diesen Gründen hat der Bundesrat in der Kommission einen Antrag zu Artikel 6 Ziel 5 Ziffer 35, den jetzigen Antrag der Mehrheit, zur Annahme empfohlen. Dieser fordert, dass es in dieser Legislatur nicht nur einen Grundsatzentscheid zu einer Auslegeordnung der Regulierung von künstlicher Intelligenz geben soll, sondern beides, den Grundsatzentscheid und die Auslegeordnung.
Aus den gleichen Gründen bittet Sie der Bundesrat bei Artikel 6 Ziel 5 Ziffer 35bis, der Kommission zu folgen und den Antrag der Minderheit Fivaz Fabien abzulehnen. Der Auslegeordnung kann nicht vorgegriffen werden, und eine Konkretisierung in der Formulierung der Massnahme ist nicht anzustreben.
Der Bundesrat lehnt ausserdem den Kommissionsantrag zu Artikel 6 Ziel 5 ab. In der Kommission wurde der entsprechende Antrag mit 16 zu 6 Stimmen angenommen. Die Konkretisierung von Ziel 5 lautet wie folgt: "Die Schweiz nutzt die Chancen der künstlichen Intelligenz, reduziert ihre Risiken und setzt sich" - und das ist neu - "für den Schutz der Persönlichkeitsrechte im digitalen Bereich, einen innovativen Standort Schweiz und eine zukunftsgerichtete nationale und internationale Regulierung ein". Auch hier kann dem Grundsatzentscheid und der Auslegeordnung nicht vorgegriffen werden. Ich wiederhole nochmals, dass die Logik der Legislaturplanung dem Prinzip folgt, dass die Leitlinien und Ziele allgemein und breit formuliert sind und erst auf Ebene der Massnahmen konkretisiert werden.
Kommen wir nun zum Bereich Verkehrsinfrastruktur. In der Kommission wurde bei Artikel 7 Ziel 6 ein Antrag auf Aufnahme einer Ziffer 37bis zur Verabschiedung einer nutzungsorientierten Verkehrsinfrastrukturstrategie mit 13 zu 12 Stimmen angenommen. Hier gibt es einen Minderheitsantrag gegen die Aufnahme dieser neuen Bestimmung. Der Bundesrat bittet Sie, der Minderheit zu folgen. Der Sachplan Verkehr, Teil Programm, stellt die Verkehrsinfrastrukturstrategie des Bundesrates dar. Er beinhaltet bereits eine nutzungsorientierte, verkehrsübergreifende Sicht. Der Sachplan hat ein effizientes Verkehrssystem zum Ziel und wird mit den Infrastrukturprogrammen des Bundes umgesetzt.
Der Bundesrat lehnt auch den Minderheitsantrag zu Artikel 7 Ziel 6 Ziffer 43bis ab. Die Minderheit schlägt die Aufnahme der folgenden Massnahme vor: "Verabschiedung einer Vorlage zur Beschleunigung von Bauverfahren (in Absprache mit den Kantonen), damit wieder genügend Wohnraum entsteht und die Preisentwicklung gedämpft werden kann". Der entsprechende Antrag in der Kommission wurde mit 12 zu 11 Stimmen abgelehnt. Wie gesagt liegt ein Minderheitsantrag vor. Massnahmen zur Beschleunigung von Bauverfahren mit einem derart spezifischen Fokus fallen in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Der Bund verfügt nicht über die nötigen Kompetenzen, um hier direkt in die kantonale Verfahrensautonomie einzugreifen. Der Bundesrat bittet Sie deshalb, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Der Bundesrat lehnt ausserdem gemeinsam mit der Mehrheit der Kommission den Antrag der Minderheit zu Artikel 7 Ziffer 43ter ab. Es geht um die Aufnahme der Verabschiedung einer Botschaft, mit der sichergestellt wird, "dass essenzielle Güter wie Boden, Energie oder Wasser nicht von ausländischem Kapital kontrolliert werden".
Im Bericht "Grenzüberschreitende Investitionen und Investitionskontrollen" von 2019 legt der Bundesrat dar, dass bereits ein angemessener Schutz besteht. So befinden sich die kritischen Infrastrukturen, beispielsweise in den Bereichen Energie oder Wasser, weitgehend in Staatsbesitz, also im Besitz von Bund, Kantonen oder Gemeinden. Mit dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, der Lex Koller, besteht bereits eine gesetzliche Grundlage. Mit dieser ist der Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland beschränkt. Auf Basis der parlamentarischen Initiative Badran Jacqueline 16.498 wird gegenwärtig eine Änderung der Lex Koller erarbeitet. Ziel ist es, Infrastrukturen der Energiewirtschaft, namentlich die Wasserkraftwerke, die Stromnetze sowie Gasnetze, der Lex Koller zu unterstellen. Zudem verabschiedete der Bundesrat am[NB]15.[NB]Dezember 2023 die Botschaft für ein Investitionsprüfgesetz, welche gegenwärtig von Ihnen beraten wird.
Schliesslich setzt sich der Bundesrat auch für die Erhöhung der Versorgungssicherheit der Schweiz bei essenziellen Gütern ein. Im Zusammenhang mit der Motion Häberli-Koller 20.3268 hat der Bundesrat im August 2022 einen Bericht zur Versorgungslage präsentiert. Zur Umsetzung dieser Motion wird er zudem voraussichtlich bis Anfang 2025 eine Botschaft zur Änderung des Landesversorgungsgesetzes verabschieden. Damit besteht aus Sicht des Bundesrates keine Notwendigkeit für eine weitere Botschaft zu dieser Thematik.
Wir kommen zu den Finanzfragen. Der Bundesrat betont klar und deutlich, dass er gegen die Anpassung der Schuldenbremse ist. Mit einem Antrag zu Artikel 8 Ziel 7 wurde die neue Ziffer 45bis mit dem Wortlaut "Verabschiedung einer Botschaft zur Anpassung der Schuldenbremse" vorgeschlagen, damit die Schuldenquote - die Bruttoschulden in Prozent des Bruttoinlandprodukts - konstant bleibt. Die Kommission ist hier dem Antrag des Bundesrates auf Ablehnung gefolgt, mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung. Ein Minderheitsantrag liegt vor.
Die Bundesverfassung gibt in Artikel 126 Absatz 1 vor, dass der Bund seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht hält. Dies bedeutet, dass der Bund im Durchschnitt keine Finanzierungsdefizite schreibt und keine zusätzlichen Schulden aufnimmt. Die Schulden in Milliarden Franken bleiben damit auf Dauer konstant. Der Antrag will das Ziel der Schuldenbremse ändern. Neu sollen nicht die Schulden konstant bleiben, sondern die Schuldenquote, das heisst eben die Schulden in Prozent des Bruttoinlandprodukts. Da die Wirtschaftsleistung wächst, könnten auch die Schulden wachsen. Dafür bräuchte es eine Anpassung der Bundesverfassung. Mit der Staatsrechnung 2023 liegen die Bruttoschulden des Bundes bei 128 Milliarden Franken. Das sind 6 Milliarden Franken mehr als im Jahre 2002, vor der Einführung der Schuldenbremse, als es noch 122 Milliarden Franken waren. Das Ziel der Schuldenbremse ist damit aktuell nicht eingehalten, weil die Corona-bedingte Verschuldung aufgrund ausserordentlicher Ausgaben noch nicht ausgeglichen ist.
Zwischen 2002 und 2023 ist die Schuldenquote von 25 Prozent auf rund 16 Prozent zurückgegangen. Im Rückblick ist festzustellen, dass die Schuldenbremse nicht dazu geführt hat, dass der Bund seine Aufgaben nicht wahrnehmen konnte. Die Ausgaben des Bundes sind deutlich erhöht worden, sie sind von 51 Milliarden Franken im Jahr 2002 auf 81 Milliarden Franken im Jahr 2023 gewachsen. Der Anteil der Investitionen ist dabei konstant geblieben.
Um dauerhaft höhere Ausgaben zu finanzieren, sind auch Steuererhöhungen nicht ausgeschlossen. Bei den wichtigsten Bundessteuern, bei der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer, wäre dafür jedoch eine Verfassungsänderung nötig.
Der Bundesrat hat in der Stellungnahme zum Postulat Fischer Roland 22.4188, "Wachstumsorientierte Schuldenbremse", ausgeführt, dass er derzeit keinen Grund sieht, die rechtlichen Grundlagen der Schuldenbremse zu überprüfen. Der Bundesrat bittet Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und den Minderheitsantrag Mettler aus den genannten Gründen abzulehnen.
In der Kommission wurde ein Antrag zu Artikel 8 Ziel 7 Ziffer 47bis für die Verabschiedung einer Botschaft zur Abschaffung der Heiratsstrafe bei der Ehepaarbesteuerung mit 13 zu 11 Stimmen angenommen; eine Minderheit hat sich dagegen ausgesprochen. Der Bundesrat bittet Sie aus folgenden Gründen, der Minderheit von Falkenstein zu folgen und den Antrag der Mehrheit abzulehnen: Der Bundesrat hat die Botschaft zur Volksinitiative "für eine [PAGE 673] zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung" und zum indirekten Gegenvorschlag, dem Bundesgesetz über die Individualbesteuerung, am 21.[NB]Februar 2024 verabschiedet. Es wäre deshalb nicht zielführend, in der neuen Legislatur den Fächer erneut zu öffnen und andere Besteuerungsmodelle, beispielsweise die gemeinsame Besteuerung, aufzunehmen. Zudem werden in der Botschaft zur Volksinitiative "für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung" auch andere Modelle zur Besteuerung von Ehepaaren beschrieben, wie das von der Mehrheit gefordert wird. Deshalb ist dieser Antrag aus Sicht des Bundesrates unnötig.
Am 27.[NB]März 2024 wurde zudem eine Volksinitiative der Mitte-Partei eingereicht: "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" Somit werden sich voraussichtlich auch noch Volk und Stände zu einem anderen Modell, nämlich demjenigen der gemeinsamen Besteuerung, äussern können. Auch aus diesem Grund ist eine Aufnahme in die Legislaturziele nicht sinnvoll.
Der Bundesrat lehnt auch den Kommissionsantrag zu Artikel 8 Ziel 7 Ziffer 47ter ab, der die Verabschiedung einer Botschaft zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer zur Finanzierung der AHV fordert; in der Kommission wurde der entsprechende Antrag knapp angenommen. Wir bitten Sie aus den folgenden Gründen, der Minderheit von Falkenstein und ihrem Antrag auf Streichung zu folgen: In der Sommersession 2022 nahm der Ständerat das Postulat Rieder 21.3440 an. Dieses Postulat beauftragt den Bundesrat, in einem Bericht aufzuzeigen, wie eine Finanzmarkttransaktionssteuer in der Schweiz aufgebaut sein müsste, um die AHV mittel- und langfristig zu finanzieren. Der Bericht zum Postulat Rieder wird sich primär mit den steuerpolitischen Fragen befassen und daneben auf der Verwendungsseite die Zweckbindung der Einnahmen zugunsten der AHV thematisieren. Die steuerpolitischen Erkenntnisse des Berichtes lassen sich aber ohne Weiteres auf die Frage der Finanzierung anderer Staatsaufgaben übertragen.
Der Bericht wird im Laufe des Jahres 2024 vorgelegt. Es ist nicht sinnvoll, jetzt in der Legislaturplanung die Einführung einer Finanzmarkttransaktionssteuer zu beschliessen, bevor der Bericht zum Postulat Rieder vorliegt. In Kenntnis dieses Berichtes kann das Parlament dann immer noch entscheiden, ob der Bund in Ergänzung zu den bereits bestehenden Stempelabgaben oder als Ersatz dafür eine solche Steuer einführen soll. Falls sich das Parlament dafür aussprechen sollte, könnte es dann auch beschliessen, wie die Einnahmen zu verwenden wären.
Den Antrag zu einer Ergänzung von Artikel 9 Ziel 8 hat die Kommission mit 19 zu 6 Stimmen angenommen: Der Bund erbringt seine Leistungen effizient "und transparent" und fördert die Digitalisierung. Der Bundesrat bittet den Nationalrat, hier dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und den Antrag der Kommissionsmehrheit mit der Ergänzung des Ziels aus Gründen der Kohärenz abzulehnen.
Ein weiterer Antrag für ein neues Geschäft, der Antrag zu Artikel 9 Ziel 8 Ziffer 52ter, wurde von der Kommission mit 17 zu 1 Stimmen ebenfalls angenommen. Die neue Massnahme lautet: "Beseitigung von Zugangsschranken formeller und finanzieller Art zur Gewährung des staatlichen Öffentlichkeitsprinzips". Aus Sicht des Bundesrates ist dies aber keine Massnahme, sondern eher eine Forderung. Er bittet Sie daher, diesen Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen.
Auch die folgenden Gründe sprechen für eine Ablehnung: Gestützt auf Artikel 6 des Öffentlichkeitsgesetzes kann jede Person Zugang zu amtlichen Dokumenten verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Das Zugangsrecht kann laut den Artikeln 7 bis 9 BGÖ eingeschränkt, aufgeschoben oder verweigert werden, wenn überwiegende öffentliche oder private Interessen dies erfordern. Diese Regelung hat sich bewährt. In Verfahren für den Zugang zu amtlichen Dokumenten werden keine Gebühren erhoben, wie Artikel 17 BGÖ festlegt. Ausnahmsweise können Gebühren erhoben werden, wenn ein Zugangsgesuch eine besonders aufwendige Bearbeitung durch die Behörde erfordert. Diese Regelung ist seit dem 1.[NB]November 2023 in Kraft. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Öffentlichkeitsprinzip genügend gewahrt wird und dass es keine formellen und finanziellen Schranken gibt, die zu beseitigen wären.
Der Bundesrat lehnt auch den Antrag der Mehrheit zu Artikel 9 Ziel 8 Ziffer 52quater ab. Er betrifft die Aufnahme der Verordnung zur E-ID in den Bundesbeschluss, womit die Massnahme "Verabschiedung der Verordnung im Rahmen der Botschaft der E-ID und Einführung des elektronischen Identifikationsnachweises" heissen würde. Der Antrag wurde von der Kommission mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Der Bundesrat hat am 22.[NB]November 2023 den Entwurf und die Botschaft zum E-ID-Gesetz zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Dieses Ziel wurde demnach bereits in der letzten Legislatur erfüllt und kann deshalb nicht noch einmal in die Legislaturplanung aufgenommen werden. Verordnungen werden grundsätzlich nicht in die Legislaturplanung aufgenommen, da es darin nur noch um die Umsetzung geht. Wir lehnen es daher ab, die Verordnung in den Bundesbeschluss aufzunehmen.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.