Amherd Viola · Bundesrat · 2024-04-16
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2024-04-16
Wortprotokoll
Der Antrag der Kommission zu Artikel 22 will eine Änderung der Formulierung des Ziels 21. Die Formulierung des Bundesrates lautet wie folgt: "Die Schweiz stellt eine produktive Landwirtschaft und resiliente Lebensmittelversorgung im Einklang mit den Grundsätzen der Nachhaltigkeit sicher". Der Antrag der Kommission sieht folgenden Zusatz vor: "Sie garantiert den Landwirtinnen und Landwirten faire Preise, welche die Produktionskosten decken, und begrenzt die Bürokratie". Die Kommission hat dem entsprechenden Antrag einstimmig zugestimmt.
Der Bundesrat bittet Sie dennoch, der Zielformulierung gemäss Entwurf des Bundesrates zu folgen. Der Bundesrat wird, wie in der Botschaft zur Legislaturplanung ausgeführt, in der zweiten Hälfte der Legislatur das Anliegen des ergänzten Ziels im Rahmen der Botschaft zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes aufnehmen. Die Begriffe "Preisgarantie" bzw. "kostendeckende Preise" stammen aus der alten Agrarpolitik, die noch vor der Einführung der Direktzahlungen galt. Es wäre unklar, an welcher Kosteneffizienz sich ein solcher Anspruch orientieren würde. Bekanntlich ist die Streuung bezüglich der Kosteneffizienz bei den landwirtschaftlichen Betrieben sehr stark. Auch die Reduktion des administrativen Aufwandes entspricht dem bisherigen politischen Willen. Die Umsetzung der in der Frühjahrssession 2023 angenommenen Motion 22.4251 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates wird dem Anliegen des ergänzten Ziels ebenfalls entgegenkommen. Deshalb beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Änderungsantrages.
Der Antrag der Kommissionsmehrheit zu Artikel 23 Ziel 22 Ziffer 99septies schlägt die Verabschiedung einer Strategie vor, um den Auswirkungen der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Die Kommission hat den entsprechenden Antrag mit 13 zu 9 Stimmen angenommen.
Der Bundesrat gibt der Kommissionsmehrheit recht, dass der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen ist. Im Bericht des Bundesrates "Demografischer Wandel in der Schweiz: Handlungsfelder auf Bundesebene" von 2016 in Erfüllung des Postulates Schneider-Schneiter 13.3697 wurde die Erarbeitung einer umfassenden nationalen Demografiestrategie nicht empfohlen. Obwohl Ihr Rat gestern die Aktualisierung dieses Berichtes gemäss der Motion Schneider-Schneiter 22.4355 angenommen hat, behält die Empfehlung von damals weiterhin Gültigkeit. Im Bericht wurde festgehalten, dass der Bundesrat stattdessen dafür sorgen soll, dass der demografische Wandel ausreichend und differenziert in seine strategischen Planungen einbezogen wird. Dabei soll von den aktuellsten Bevölkerungsszenarien des Bundesamtes für Statistik ausgegangen werden. Ein ähnliches Anliegen hat die ehemalige Nationalrätin Bellaiche mit ihrem Postulat 23.3042 zur Demografieentwicklung in der Schweiz eingereicht. Sie hält fest, dass das Referenzszenario des Bundesamtes für Statistik Anlass dazu geben sollte, proaktiv eine bedarfsgerechte, zukunftsorientierte Grundlage für unser Land zu erarbeiten.
Mit der Legislaturplanung zeigt der Bundesrat auf, dass er das Bevölkerungswachstum in seiner Politik berücksichtigt. Die von der Postulantin erwähnten Themen werden in den Strategien des Bundesrates berücksichtigt. So ist beispielsweise das Ziel einer langfristigen Grundversorgung inklusive Wohnraum in die Energiestrategie 2050, in die Klimastrategie der Schweiz, in die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 und in die Strategie Mobilität und Raum eingeflossen. Im geplanten Bericht zum Postulat Bellaiche wird der Bundesrat ausführlich darlegen, dass er die demografische Entwicklung als transversale Thematik bereits in den entscheidenden Politikbereichen für seine strategische Planung mitdenkt und dass diese von grosser Relevanz ist. Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat die Aufnahme einer Demografiestrategie ab. Wir bitten Sie, dem Bundesrat hier zu folgen.
In Artikel 24 Ziel 23 beantragt die Kommissionsmehrheit eine Änderung der Zielformulierung zum Thema Umwelt- und Klimapolitik mit dem Hinweis auf eine sichere Energieversorgung. Das Ziel 23 würde dann wie folgt lauten: "Die Schweiz setzt sich im Hinblick auf eine sichere Energieversorgung für eine wirksame Umwelt- und Klimapolitik sowie für die Erhaltung der Biodiversität ein und setzt ihre Verpflichtungen zum Schutz dieser Bereiche um". Auch hier gilt die Begründung betreffend die Änderung von Leitlinien und Zielen für die ablehnende Haltung des Bundesrates. Hinzu kommt bei diesem Antrag, dass die geforderte Konkretisierung bereits im Ziel 25 enthalten ist. Eine sichere Energieversorgung ist für den Bundesrat eine Priorität. Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag der Kommissionsmehrheit ab. [PAGE 709]