Haab Martin · Nationalrat · 2024-04-16
Haab Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-04-16
Wortprotokoll
Die Motion Munz will eine einheitliche Meldepflicht bei der Tierverkehrsdatenbank. Jeder Zu- und Abgang bei Klauentieren, also bei Rindern, Schafen oder Ziegen, muss vom Tierhalter innerhalb von drei Tagen gemeldet werden. In Bezug auf die Rinder ist zu sagen, dass diese Tiere in den meisten Fällen ihr ganzes Leben über auf dem Betrieb, bei einem Besitzer sind und vielleicht einmal ihren Standort ändern, nämlich dann, wenn sie als Jungtiere auf die Alp gehen. Seit 25 Jahren funktioniert dieses System: Die Bauern melden diese wenigen Tierverschiebungen bei der Tierverkehrsdatenbank. Der Besitzer und der Tierhalter ist dieselbe Person, und darum funktioniert es.
Nun, bei Equiden, also bei Pferden, betrug diese Frist bislang 30 Tage, was durchaus Sinn macht. Ich sage Ihnen, aus welchen Gründen: Bei den Pferden ist es vielmals so - Frau Munz hat es gesagt -, dass die besitzende Person nicht zwingend auch der Halter des Tiers ist. Die Zuständigkeit ist also nicht klar geregelt; es ist unklar, wer melden muss und wann das zu geschehen hat. Zudem ändern Pferde viel öfter ihren Aufenthaltsort, sei das für den Sport, sei das für die Freizeit, für Turniere oder für Wanderritte. Dies ist aber nur ein Grund. Ein anderer gewichtiger Grund ist eigentlich, dass von über 100[NB]000 Equiden in unserem Land ein grosser Teil den Status eines Heimtiers hat. Was bedeutet es, dass sie den Status eines Heimtiers haben? Diese Tiere werden am Ende ihres irdischen Daseins nicht auf dem Teller eines Konsumenten enden, dies ganz im Gegensatz zu den Klauentieren, die nun mal der Lebensmittelgewinnung dienen. Sie unterstehen einer anderen Gesundheitskontrolle. Nehmen wir das Beispiel der Medikation: Wenn Sie einem Nutztier ein Medikament verabreichen, muss dies ganz klar deklariert werden, es muss aufgeschrieben werden und rückverfolgbar sein. Bei sogenannten Heimtieren, die nicht in den Lebensmittelkanal gehen, muss dies nicht eingehalten werden. Hier besteht also ein gewichtiger Unterschied.
Auch aus seuchenpolizeilicher Sicht macht dieser administrative Mehraufwand absolut keinen Sinn, denn schon heute sind die Equiden hervorragend überwacht, und die Gefahr von bedrohlichen Seuchen besteht nicht.
Dazu will diese Motion bei Schweinen ja auch die Einzeltiererfassung - wir haben das gehört - für die Rückverfolgbarkeit von Einzeltieren prüfen. Auch hier ergibt sich ein administratives Monster, bei dem der Aufwand den Nutzen einer solchen Massnahme um ein x-Faches übertreffen würde. Schweine müssen heute schon bei der Tierverkehrsdatenbank gemeldet werden, dies jedoch in Tiergruppen, obwohl jedes einzelne Tier mit einer Ohrmarke gekennzeichnet ist und somit als Individuum in der Datenbank geführt wird. Die Einzelrückverfolgbarkeit macht insofern keinen Sinn, als aus seuchenpolizeilicher Sicht die Gruppe relevant ist. Hier muss man verstehen, dass die Schweine vom Tag der Geburt an in einer Gruppe sind. Sie werden in einer Gruppe gehalten, sie werden in Gruppen vom Muttertier abgesetzt, sie werden in Gruppen aufgezogen, sie werden in der Gruppe den Betrieb wechseln, sie werden in der Gruppe transportiert und am Ende als Gruppe in den Schlachtbetrieb gehen.
Eine solche Einzelrückverfolgbarkeit bringt also weder aus Sicht der Seuchenprävention noch aus Sicht des Tierschutzes irgendeinen Vorteil. Einzig der administrative Verwaltungsaufwand für den Besitzer, den Transporteur und den Leiter des Schlachtbetriebs wird wesentlich grösser und somit auch kostspieliger. Von diesen administrativen zusätzlichen Aufwänden, welche nichts bringen, muss der Gesetzgeber die Bauern verschonen.
Ich bitte Sie aus den erwähnten Gründen, die Motion 23.4486 nicht anzunehmen.