Jans Beat · Bundesrat · 2024-04-17
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-04-17
Wortprotokoll
Das Postulat Gysin Greta spricht die Problematik der Dauer von familienrechtlichen Verfahren an. In hochstrittigen Fällen kann eine lange Verfahrensdauer insbesondere zur Folge haben, dass sich die Kontakte zwischen Kindern und dem Elternteil, der nicht mehr mit ihnen im Alltag lebt, erheblich verringern. Das wirkt sich negativ auf die Beziehung aus.
Der Bundesrat ist sich dieser Schwierigkeit bewusst. Deshalb müssen wir darüber nachdenken, wie wir familienrechtliche Verfahren insgesamt und nicht nur in Bezug auf die Dauer verbessern können. Ziel muss es sein, familienrechtliche Verfahren effizienter, rascher und vor allem weniger belastend für alle Beteiligten auszugestalten. So soll jedes Kind die Möglichkeit erhalten, zu beiden Elternteilen eine tragfähige Bindung zu haben, auch wenn sie sich getrennt haben. Diesem allgemeinen gesellschaftlichen Anliegen widmete das Bundesamt für Justiz am 27.[NB]November 2023 eine öffentliche Veranstaltung, an der Vertreterinnen und Vertreter aus Praxis, Wissenschaft, Politik und den betroffenen Kreisen teilnahmen. Diese Veranstaltung war Teil der laufenden Arbeiten zur Erfüllung verschiedener Postulate zur Thematik des Familienverfahrensrechts. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie Konflikte zwischen Eltern bei einer Trennung besser und schneller bewältigt werden können. So wurde an der erwähnten Veranstaltung über gerichtlich angeordnete Elternkurse und -beratungen diskutiert, aber auch über die Möglichkeit zur Vereinfachung des behördlichen Verfahrens, damit Konflikte nicht eskalieren.
In diesem Kontext der laufenden Arbeiten sieht der Bundesrat derzeit keine Notwendigkeit für eine weitergehende Untersuchung der Anzahl und Dauer familienrechtlicher Verfahren, wie sie dieses Postulat ja konkret verlangt. Vielmehr ist es angezeigt, die Ergebnisse der laufenden Arbeiten abzuwarten und gestützt darauf über das weitere Vorgehen[NB]zu[NB]entscheiden.[NB]Zudem[NB]wird[NB]der neue Artikel 401a der Zivilprozessordnung die Erhebung von Daten bezüglich der Gerichtsverfahren für die Zeit ab dem 1.[NB]Januar 2025 verbessern.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, das Postulat abzulehnen.