Graf Maya · Nationalrat · 2003-05-07
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2003-05-07
Wortprotokoll
Ich kann sehr gut an das von Frau Wirz-von Planta Gesagte anknüpfen. Im Gegensatz zu ihr sind wir Grünen der Meinung, dass die gentechnisch veränderten Pflanzen in der Landwirtschaft bis heute keinerlei Nutzen gezeigt haben, im Gegenteil: Es zeigen sich Abhängigkeiten gegenüber den Agrochemiefirmen, die gleichzeitig das Saatgut und das entsprechende Herbizid oder Düngemittel verkaufen. Und - was wir nie vergessen dürfen - jede gentechnisch veränderte Pflanze ist patentiert. Jeder Bauer, der sie anpflanzt, ist nachher verpflichtet, diese Patentgebühren der Agrochemiefirma zu bezahlen. Das gibt grösste Abhängigkeiten, bei uns und vor allem in der Dritten Welt. Eine solche Landwirtschaft brauchen wir nicht und wollen wir nicht.
Nun zum Antrag auf ein Moratorium, der hier im Landwirtschaftsgesetz ein weiteres Mal zur Diskussion steht: Ich möchte inhaltlich nicht mehr auf das sinnvolle Moratorium eingehen, sondern Ihnen aufzeigen, dass wir es beim Thema "Gentechnik und Landwirtschaft" mit einem Dauerbrenner in der Politik und in der Gesellschaft zu tun haben. Es ist nicht nur hier in der Schweiz, sondern auch in ganz Europa ein Dauerbrenner. Es findet eine Diskussion statt, die vor Jahren gestartet wurde und immer noch stattfindet und geführt wird. Im Mittelpunkt stehen hier bei uns Forderungen nach strengen gesetzlichen Regeln für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Umwelt zu Forschungszwecken und für Freisetzungen und eben das Moratorium für eine kommerzielle Anwendung in der Landwirtschaft. Das Erste, die gesetzlichen Regelungen, haben wir im Gentechnikgesetz verankert. Das Zweite, nämlich das Moratorium im Gentechnikgesetz zu verankern, haben wir leider nicht geschafft. Heute haben wir hier die zweite Chance, dies zu tun.
Das Moratorium hat eine lange Geschichte. Ich erinnere daran, dass bereits 1998 das zuständige UVEK dem Bundesrat empfahl, bei den Änderungen zum Umweltschutzgesetz ein Moratorium zu verankern. Die Motion Randegger war ja damals der indirekte Gegenvorschlag zur Genschutz-Initiative. 1999 erbrachte ein Publiforum zum Thema "Ernährung und Gentechnik" ein beeindruckendes Resultat: Die Bürgerinnen und Bürger forderten ein Moratorium für die Herstellung und Vermarktung gentechnisch veränderter Lebensmittel und Agrarprodukte in der Schweiz. 1999, im gleichen Jahr, hat die EU ein De-facto-Moratorium beschlossen. Das heisst, seit 1999 erteilt auch die EU für den kommerziellen Anbau keine Bewilligungen für gentechnisch veränderte Pflanzen mehr.
Dann kam der Ständerat: In der Sommersession 2001 hat er einen Moratoriumsantrag des Zuger CVP-Ständerates Peter Bieri mit 24 zu 17 Stimmen relativ knapp verworfen. An unsere Diskussion hier mögen Sie sich sicher noch erinnern, es war im Oktober letzten Jahres. Wir haben den Moratoriumsantrag mit 90 zu 83 Stimmen relativ knapp verworfen. Dann wurde die Gentechfrei-Initiative gestartet, die ein fünfjähriges Moratorium fordert. Dies ist genau eine Folge dessen, dass das Parlament nicht in der Lage war, dem vielfältigsten Wunsch und dem langjährigen Anliegen einer Mehrheit der Schweizer Bevölkerung Rechnung zu tragen. Sie haben es gehört: Bis zum heutigen Tag wurden für die Gentechfrei-Initiative, die ein fünfjähriges Moratorium fordert, in elf Wochen 93 000 Unterschriften gesammelt. Es ist ein Leichtes, diese Unterschriften zu sammeln; ich habe es selbst bei Standaktionen erfahren. Die Leute möchten heute und jetzt in der Schweiz keine landwirtschaftlichen Produkte, die GVO enthalten, und diese Meinung ist seit Jahren stabil geblieben.
Besonders ist zu erwähnen, dass hier Konsumenten-, Tierschutz-, Umwelt- und Entwicklungsorganisationen mit Landwirtschaftsorganisationen zusammenarbeiten. Wir ziehen also am selben Strick, wenn wir dies heute im Landwirtschaftsgesetz verankern: Wir wollen nämlich eine starke, ökologisch ausgerichtete Schweizer Landwirtschaft, die gentechfrei produziert und diese Profilierung als Chance am Markt wahrnimmt.
Darum bitten wir Sie als grüne Fraktion, heute diese Chance hier beim zweiten Mal wahrzunehmen und dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen.