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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2024-05-27

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-05-27

Wortprotokoll

Wir befinden uns hier zwar im Differenzbereinigungsverfahren, trotzdem möchte ich einleitend nochmals festhalten, dass wir der Vorlage gegenüber grosse Vorbehalte haben. Ich möchte einfach auf das Missbrauchspotenzial hinweisen. Am Anfang wurde gesagt, es ändere sich mit dieser Vorlage eigentlich nichts und es sei eigentlich gar keine ausländerrechtliche Vorlage. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass zum Beispiel im Einleitungssatz von Artikel 50 Absatz 1 sehr relevante ausländerrechtliche Bestimmungen enthalten sind, mit denen wir das Aufenthaltsrecht eben ausweiten, und zwar auch für Kurzaufenthalter und vorläufig Aufgenommene. Sie kommen, wenn sie häusliche Gewalt geltend machen, zu einer ordentlichen Aufenthaltsbewilligung.

Unseres Erachtens verabschieden wir uns mit der Vorlage ohnehin vom Grundsatz, dass etwas, nämlich das Vorliegen von häuslicher Gewalt, klar bewiesen werden muss: Es braucht keine Anzeige bei den Behörden, es braucht keine Polizei, es braucht keinen Richter, es braucht eben tatsächlich fast bloss eine Behauptung.

Die Vorlage geht uns vor allem deshalb zu weit, weil sie einen Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht beinhaltet. Damit gibt es fast schon eine hohe Motivation und einen hohen Anreiz, auf diesem Wege in der Schweiz ein Bleiberecht zu erhalten. Ich finde das völlig unhaltbar.

Nun aber zu den Anträgen: Mit dem einen Antrag schliesst sich die Mehrheit dem Ständerat an, nämlich bei den Integrationskriterien, die zwar drei Jahre lang geprüft werden, die aber keinen Einfluss auf die Aufenthaltsbewilligung haben. Hier hat Ihre Staatspolitische Kommission Weitsicht bewiesen.

Mit dem anderen Antrag - in der Kommission wurde der entsprechende Antrag Wasserfallen Christian mit 16 zu 9 Stimmen leider angenommen - will die Mehrheit der SPK-N, dass eine Beherbergung in einem Frauenhaus zwingend notwendig ist. Den Begriff "Frauenhaus" fassen wir etwas weit: Es geht ja auch um junge Menschen, um Kinder, um Teenager, um Männer, die behaupten, sie seien von häuslicher Gewalt betroffen, und die entsprechend einen Aufenthaltstitel geltend machen. Wenn jemand den Beamten des SEM oder der kantonalen Migrationsämter sagt, dass er oder sie einige Nächte im Frauenhaus oder im Unterschlupfhaus war, dann traut sich keiner dieser Beamten, eine Härtefallbewilligung zu verweigern. Dieser Entscheid würde dann spätestens von der ersten Rechtsmittelinstanz kassiert. Insofern könnte man das auch als eine Art Auftragsgenerierung für Unterschlupfhäuser aller Art auffassen. Entgegen den dramatischen Schlagzeilen, die wir jeweils in den Medien lesen, sind diese Häuser, diese Institutionen aber überhaupt nicht ausgelastet.

Wir haben hier noch eine einzige Differenz. Es geht, wie gesagt, um den Punkt betreffend den Aufenthalt in den entsprechenden Institutionen. Ich bitte Sie, hier meiner Minderheit zu folgen und sich dem Ständerat anzuschliessen.

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