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Flach Beat · Nationalrat · 2024-05-27

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2024-05-27

Wortprotokoll

Heiraten ist etwas Schönes. Wenn sich zwei Menschen vor versammelter Familie, vor der Öffentlichkeit das Jawort geben und sagen, dass sie in Zukunft ihr Leben gemeinsam bestreiten wollen, dann ist das ein bewegender und wichtiger Moment im Leben dieser Menschen und etwas wirklich Schönes. Wenn dieses Jawort aber von einem 15-jährigen Mädchen gegeben wird, das in den Sommerferien von seinem Umfeld irgendwohin gebracht worden ist und dort mit einem vielleicht ein paar Jahre älteren Cousin verheiratet werden soll, hat das nichts Schönes, nichts Romantisches und schon gar nichts Erhebendes. Es ist schlicht und ergreifend ein Verbrechen gegenüber diesem Kind, und das akzeptieren wir nicht. Die Schweiz akzeptiert das nicht.

Dass wir das nicht akzeptieren, könnte man eigentlich nicht besser illustrieren als mit dem Hinweis darauf, dass da sogar die beiden Kommissionssprecher, die im politischen Spektrum so weit auseinanderliegen wie wohl kaum jemand anderes in diesem Rat, einer Meinung sind: Wir wollen keine Kinderehen haben, und wir wollen die Gesetzeslage nun dahin gehend ändern, dass Minderjährigenehen nicht mehr einfach nur angefochten werden können, sondern dass Minderjährigenehen als Offizialdelikt gelten und vom Staat als ungültig erklärt werden, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Die Gesetzesvorlage, die wir heute hier beraten, enthält denn auch den ganz eindeutigen Punkt, dass Ehen, die Unter-16-Jährige betreffen, schlicht ungültig sind, auch wenn einer der Ehegatten unter 18 ist und in der Schweiz wohnt. Sie sind ungültig - Punkt. Da gibt es keine Diskussion. [PAGE 799]

Wenn jedoch die Ehegatten 16 Jahre und älter sind, dann soll es vielleicht Ausnahmen geben; das ist wahrscheinlich der Punkt, über den wir jetzt diskutieren müssen. Es gibt halt eben ganz klar Länder mit einem anderen Ordre public, Länder, die das anders sehen, beispielsweise - Sie haben es schon gehört - Italien, wo Ehen mit 16 gültig geschlossen werden können, oder Österreich, ein weiteres Nachbarland, etwas weiter weg Schottland, und auch in den USA und in anderen Ländern der Welt besteht die Möglichkeit, dass bereits ab 16 Jahren eine Ehe gültig geschlossen werden kann.

Die Gesetzesnovelle, die Sie jetzt vor sich haben, sieht aber in diesem Punkt zwei Verbesserungen vor: Erstens einmal kann in Zukunft die Anfechtung bis zum Erreichen des[NB]25.[NB]Lebensjahres erfolgen, und Ehen von Unter-16-Jährigen respektive Ehen von Unter-18-Jährigen sind automatisch ungültig.

Bei der Frage, wie die Gerichte vorgehen sollen, scheiden sich die Geister. Es gibt eigentlich zwei Konzepte, über die Sie entscheiden können: Die Mehrheit geht relativ strikt vor und sagt, vom Gericht sei zu entscheiden, dass solche Ehen ungültig sind. Die Minderheit von Falkenstein hingegen will den Besonderheiten Rechnung tragen, und zwar in dem Sinne, dass vom Gericht eben Gleiches nach Massgabe seiner Gleichheit und Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit beurteilt werden soll. Fälle, die eben nicht so ganz klar sind - es sind ja nicht so viele -, sollen behandelt werden. Das Gericht soll sich wirklich ein Bild machen und entsprechend reagieren können, wenn es sieht, dass eine Ungültigerklärung der Ehe dazu führen würde, dass die Ehegatten ein halbes Jahr später wieder heiraten und das Gesetz umgangen wird.

Es ist ganz klar: Zwangsehen sind verboten, das war bisher schon so. Aber mit diesen Anpassungen machen wir noch einmal deutlich, dass Zwangsehen eben automatisch ungültig sind und dass die Gerichte entsprechend nach der Untersuchungsmaxime vorgehen und von sich aus aktiv werden müssen. Es braucht nicht mehr einen Hinweis von einem der Ehegatten; wenn es offensichtlich ist, passiert es automatisch.

Bei der Güterabwägung zwischen dem Setzen einer Linie, die dann immer gilt - quasi als Exempel für alle -, und dem Gerichtsentscheid im Einzelfall ist für die Grünliberalen klar, dass Letzterer gerechter ist, insbesondere für all die Einzelfälle, die es gibt und die zu beobachten sind.

Wir folgen entsprechend der Minderheit und bitten Sie, das ebenfalls zu tun.