Jans Beat · Bundesrat · 2024-05-27
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-05-27
Wortprotokoll
Besten Dank auch für diese Frage. Wichtig ist: Beim Familiennachzug können in diesen Fällen tatsächlich nur der Mann und die minderjährigen Kinder nachgezogen werden. Voraussetzung ist, dass die Ehe zum Zeitpunkt, als die Frau das Land verliess, schon geschlossen war. Sollte sie also unterwegs, in einem Drittland oder so, geheiratet haben, gilt das nicht, und der Nachzug kann nicht gewährt werden. Deshalb habe ich Grund zur Annahme, dass auch in Zukunft nicht viel mehr Männer nachgezogen werden.