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Amherd Viola · Bundesrat · 2024-05-27

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2024-05-27

Wortprotokoll

Der Bundesrat setzt mit seinen Entscheiden zu Tardoc und den darin enthaltenen Vorgaben das KVG um. Dieses sieht vor, dass in erster Linie die Tarifpartner einen Tarif zu vereinbaren haben. Der Bundesrat ist einzig subsidiär tätig und beschränkt seine Eingriffe auf das notwendige Minimum, um den Vorrang der Tarifautonomie zu wahren.

Der Tarifvertrag hat den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Daher hat der Bundesrat am 3.[NB]Juni 2022 den Einzelleistungstarif für ambulante ärztliche Leistungen, die Tardoc-Version 1.3, nicht genehmigt und an die Tarifpartner zurückgeschickt. Er hat die Genehmigung an Bedingungen geknüpft. Die zwischenzeitlich eingereichte Tardoc-Version 1.3.1 sowie die Version 1.0 der ambulanten Pauschalen werden derzeit auf die Erfüllung dieser Vorgaben geprüft.

Eine Fristsetzung für den Bundesrat zur Genehmigung bzw. Verabschiedung von Tarifwerken, die den gesetzlichen Vorgaben vielleicht nicht entsprechen, sprengt unter Umständen den gesetzlichen Rahmen und birgt das Risiko einer unkontrollierten Kostenentwicklung.

Daher lehnt der Bundesrat den Einzelantrag Müller Damian ab.