Gutjahr Diana · Nationalrat · 2024-05-27
Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-05-27
Wortprotokoll
Derzeit erlischt der Anspruch auf die Witwerrente, wenn das letzte Kind des Witwers das 18.[NB]Lebensjahr vollendet hat. Bei der Witwenrente ist das nicht so. Dieser Umstand soll mit dieser parlamentarischen Initiative korrigiert werden, indem Artikel 24 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, wonach der Anspruch auf die Witwerrente erlischt, wenn das letzte Kind des Witwers das 18.[NB]Lebensjahr vollendet hat, aufgehoben werden soll. Somit würde Artikel 23[NB]für[NB]beide[NB]gelten. Das wäre ein massiver Ausbau gegenüber heute, da die Rente auf unbestimmte Zeit weiter ausbezahlt würde.
Es ist ein Thema, das stark bewegt. Das ist wohl auch der Grund, weshalb der Bundesrat bereits von sich aus aktiv geworden ist und eine Vorlage ausarbeiten wird. Der Bundesrat sieht dabei drei wesentliche Anpassungen vor:
1.[NB]Die Hinterlassenenleistungen sollen auf die Betreuungs- und die Erziehungszeit ausgerichtet werden, unabhängig vom Zivilstand der Eltern.
2.[NB]Die laufenden Renten von über 55-jährigen Witwern und Witwen sollen weiter ausgerichtet werden.
3.[NB]Für jüngere Personen soll der Anspruch auf zwei Jahre begrenzt werden.
Die Vernehmlassung für die Teilrevision der Alters- und Hinterlassenenversicherung zur Anpassung der Witwer- und Witwenrenten dauerte vom 8.[NB]Dezember 2023 bis am 29.[NB]März 2024. Der Bundesrat wird uns im Herbst 2024 eine Vorlage unterbreiten, die dann in der Kommission diskutiert werden kann. An der Kommissionssitzung vom 11./12.[NB]April mussten wir deshalb primär beschliessen, ob wir an drei parlamentarischen Initiativen zu diesem Thema festhalten oder [PAGE 811] ihnen keine Folge geben wollen. Es handelt sich dabei um die parlamentarische Initiative 21.511, die wir heute diskutieren, um die parlamentarische Initiative Gredig 21.416, "Ungleichbehandlung bei den Hinterlassenenleistungen[NB]beseitigen", und um die parlamentarische Initiative 22.426 der SGK-N, "Gleichstellung von Witwen und Witwern".
Die SVP-Fraktion unterstützt die Stossrichtung des Bundesrates sowie den Grundsatz der Gleichstellung von Witwen und Witwern und die damit verbundene gewünschte Entlastung des Staatshaushaltes. Sie ist deshalb auch gegen jeglichen Ausbau durch irgendwelche Vorlagen. Die parlamentarische Initiative Kamerzin sieht hingegen einen Ausbau vor. Sie bewirkt weder die gewünschte Entlastung noch eine Anpassung an die gesellschaftliche Realität. Sie zementiert das bestehende System, nach dem nicht unbedingt eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden soll.
Ein System, das lebenslange Renten vorsieht, entspricht nicht mehr der heutigen gesellschaftlichen Realität und ist auch nicht finanzierbar. Eine grosse Minderheit der Kommission, sie umfasst 12 Stimmen, sagt Nein zu einem Ausbau und will der parlamentarischen Initiative keine Folge geben. Bereits die ständerätliche Kommission hat der parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben, dies mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Wir bitten Sie, es unserer Minderheit gleichzutun und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Damit zeigen wir dem Bundesrat auch auf, dass seine Stossrichtung stimmt und die Renten an die heutigen Gesellschaftsformen anzupassen sind. Die genaue Ausgestaltung der Renten werden wir in diesem Rat deshalb nochmals diskutieren, hingegen ist ein Ausbau in diese Richtung schon heute nicht angezeigt.
Wir bitten Sie, unsere Minderheit zu unterstützen und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.