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Mettler Melanie · Nationalrat · 2024-05-27

Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2024-05-27

Wortprotokoll

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 20.[NB]Oktober 2020 ein Urteil in Sachen B.[NB]gegen die Schweiz gefällt. Die Rechtssache betrifft eben die Witwerrente, auf die der Witwer mit Erreichen der Volljährigkeit seiner jüngsten Tochter keinen Anspruch mehr hat. Gemäss dem Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung erlischt der Anspruch auf Witwerrente, wenn das jüngste Kind das[NB]18.[NB]Altersjahr vollendet hat, was im Falle einer Witwenrente nicht vorgesehen ist.

Die SGK-N und die SGK-S sind sich einig, dass Handlungsbedarf gegeben ist. Insbesondere müsse das Rentensystem an neue Familienmodelle angepasst werden. Zu dieser Thematik sind gleich drei parlamentarische Initiativen auf dem Weg, die Initiative 22.426 der SGK-N, "Gleichstellung von Witwen und Witwern", die Initiative Gredig 21.416, "Ungleichbehandlung bei den Hinterlassenenleistungen beseitigen", und die vorliegende parlamentarische Initiative Kamerzin. In der Zwischenzeit ist aber auch der Bundesrat aktiv geworden und hat im Dezember 2023 einen entsprechenden Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt.

Das Ziel der Kommission ist es nun, dass die Verhandlungen zu diesem Thema parallel verlaufen und nicht versetzt und wir uns nicht noch ein Bein stellen und uns allenfalls selbst widersprechen. Wir haben also die Weiterarbeit an den parlamentarischen Initiativen vorläufig sistiert. Aufgrund der Fristen müssen Sie im Rat aber nun zur parlamentarischen Initiative Kamerzin Beschluss fassen. Die SGK-N hat an der Sitzung vom 11.[NB]April 2024 diese Initiative erneut vorgeprüft. Die Initiative verlangt, dass die Witwerrente analog zur Witwenrente gestaltet wird, dass also der Anspruch auf eine Witwerrente nicht erlischt, wenn das letzte Kind des Witwers das[NB]18.[NB]Lebensjahr vollendet hat. Die Kommission beantragt Ihnen nun mit 13 zu 12 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Die Mehrheit der SGK-N möchte der Vollständigkeit halber und um einen Überblick über die möglichen Strategien zu erhalten, im weiteren Verlauf der Verhandlungen an dieser parlamentarischen Initiative festhalten, weshalb sie Ihnen beantragt, ihr Folge zu geben. Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass die Umsetzung dieser Initiative zu einem Ausbau der Hinterlassenenrenten führen und unverhältnismässig hohe Kosten verursachen würde, weshalb sie Ihnen beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission ist sich aber einig, dass der Entwurf des Bundesrates zur [PAGE 812] Teilrevision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung zur Anpassung der Witwer- und Witwenrenten, der dem Parlament voraussichtlich schon im Herbst unterbreitet wird, abzuwarten ist, bevor wir jetzt hier gesetzgeberische Arbeiten zu diesem Thema weiterführen. Die Kommission hat also keine inhaltliche Diskussion geführt, sondern nur eine über den Prozess.

Um es noch einmal zusammenzufassen: Sie haben mit der Initiative Kamerzin erstens einen Reformvorschlag mit einem tendenziellen Ausbau, zweitens haben Sie mit der Initiative der SGK-N einen Reformvorschlag mit einem tendenziellen Abbau, und drittens haben Sie mit der Initiative Gredig einen Reformvorschlag, der einen Umbau vorsieht. Der Entwurf des Bundesrates ist am nächsten an der Version Umbau.

Nun, die Kommissionsminderheit will die Version Ausbau bereits ausmerzen, noch bevor wir die inhaltliche Arbeit parallel zur Bundesratsvorlage überhaupt aufgenommen haben. Ich bitte Sie daher, hier der Empfehlung Ihrer Kommission zu folgen.