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AB 338541

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-05-27

Wortprotokoll

Sie konnten den Bericht Ihrer Kommission lesen. Es geht darum, eine Lücke im Opferhilfegesetz zu schliessen, und zwar zugunsten von Opfern einer Gewalttat im Ausland. Ihre Kommission für Rechtsfragen musste sich ein zweites Mal mit dieser Frage auseinandersetzen, weil die ständerätliche Schwesterkommission dieser parlamentarischen Initiative in der ersten Phase keine Zustimmung gegeben hatte.

Was verlangt die Kommissionsinitiative? Sie verlangt, dass Opfer von Gewalttaten im Ausland unter bestimmten, klar definierten Kriterien Zugang zu den benötigten Unterstützungsleistungen aus der Opferhilfe erhalten, wobei, und das ist entscheidend, Genugtuung und Entschädigung ausgenommen werden sollen. Ihre Kommission hat diese Frage am 23.[NB]Februar 2024 beraten und der Kommissionsinitiative mit 14 zu 7 Stimmen Folge gegeben; die Minderheit Steinemann lehnt die Initiative ab.

Gerne lege ich Ihnen kurz dar, warum wir diesen Weg als richtig erachten: In Artikel 17 des Opferhilfegesetzes wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen Opfer Hilfe erhalten. Eine Person, die zum Zeitpunkt der Tat keinen Wohnsitz in der Schweiz hatte, wird auch für in der Schweiz verfolgbare und strafbare Straftaten keine Opferhilfe in Anspruch nehmen können, auch dann nicht, wenn sie zwischenzeitlich in der Schweiz lebt und von traumatisierenden Erlebnissen geprägt ist. Ihre Kommission hat insbesondere an Fälle wie Genitalverstümmelung oder andere Arten von sexueller Gewalt gedacht. Gleiches würde beispielsweise aber auch für Opfer gelten, welche auf dem Fluchtweg aus der Ukraine eine Gewalttat erlitten haben und nun in der Schweiz sind.

Warum ist es wichtig, dass diese Menschen Zugang zur Opferhilfe haben? Ich betone gerne noch einmal, dass wir Genugtuung und Entschädigung bewusst ausgenommen haben. Entscheidend ist, dass diese Leute beraten werden können.

Ihre Kommission hat sich in diesem Zusammenhang auch die Frage gestellt, wie sich das auf die Kosten auswirkt. Wir sind klar davon überzeugt - und darum haben wir diese Initiative auch eingereicht -, dass die Beratung und Unterstützung in solchen Fällen wichtig ist, damit diese Personen nicht lange an ihrer Traumatisierung leiden. Wir sind überzeugt, dass über die Zeit Kosten gespart werden können, wenn diesen Menschen frühzeitig geholfen wird, wenn diese Menschen vor allem Zugang zu Beratung haben.

Die Opferhilfeberatung hat sich in den letzten Jahren als ein wichtiges und wesentliches Element für Opfer dargestellt. Sie hat sich bewährt, sie ist ein entscheidender Faktor, um diesen Menschen zu helfen, über schwere Ereignisse hinwegzukommen. Damit hilft sie, zu verhindern, dass grosse Folgeschäden entstehen.

Es ist eine entscheidende Frage, wie wir mit diesem Punkt umgehen wollen. Wollen wir diese Leute sich selbst überlassen respektive einem System, in dem schlussendlich allenfalls die Krankenkasse oder wer auch immer für die Therapien aufkommen muss, oder wollen wir, dass sie sich beraten lassen? Ihre Kommission ist klar der Meinung: Wer häusliche Gewalt erlebt hat, wer Opfer weiblicher Genitalverstümmelung geworden ist, wer, wie wir heute hier besprochen haben, Opfer einer Zwangsheirat ist, wer Opfer von Menschenhandel ist usw., soll in der Schweiz die notwendige Beratung und Unterstützung erhalten. Das ist das wichtige und wesentliche Element, das ist entscheidend.

Wir haben aber bewusst Entschädigung und Genugtuung ausgenommen. Wir wollen, dass diese Leute beraten werden, wir wollen, dass diese Leute begleitet werden, aber wir wollen keinen finanziellen Anreiz schaffen; das wäre problematisch. Ihre Kommission ist der klaren Überzeugung, dass damit den Opfern geholfen werden kann, und zwar auf eine Art und Weise, welche den Staat nicht weiter belastet. Sie hat, wie bereits erwähnt, dieser Initiative mit 14 zu 7 Stimmen Folge gegeben.

Ich bitte Sie, es Ihrer Kommission gleichzutun und der Initiative ebenfalls Folge zu geben.

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