Gössi Petra · Ständerat · 2024-05-27
Gössi Petra · Ständerat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2024-05-27
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich festhalten, dass es auch für die Minderheit selbstverständlich ist, dass ausgewiesen werden soll, wer sich widerrechtlich verhält, und dass sich selbstverständlich auch die Minderheit nicht gegen das geltende Gesetz ausspricht.
Meines Erachtens liegt die Hauptdifferenz zwischen der Mehrheit und der Minderheit vor allem im Verständnis darüber, was nun genau in dieser Motion steht. Es steht nämlich ein Automatismus drin. Auch wenn der Bundesrat der Meinung ist, es solle weiterhin eine Einzelfallprüfung durchgeführt werden, ist das faktisch nicht das, was in dieser Motion steht. Es wurde auch keine Änderung der Motion beantragt oder irgendwie herbeigeführt. Das heisst, eigentlich diskutieren wir darüber, wie der Vollzug in Zukunft aussehen soll. Die Minderheit bekam nämlich während der Debatte in der Kommission den Eindruck, dass das Verständnis über den Inhalt dieser Motion zwischen der Motionärin und der Vertretung der Verwaltung, welche sich in der Kommission befand, nicht deckungsgleich war. Das war dann für das Verständnis nicht ganz einfach.
Der Bundesrat schreibt dann auch in seiner Begründung, dass bei jeder Massnahme eine Einzelfallprüfung und ein Einzelfallentscheid erfolgen sollen, um den besonderen Umständen und Interessen der Schweiz gebührend Rechnung zu tragen. Das ist aber heute schon der Fall, weshalb sich der Minderheit die Frage stellte, wo denn nun der Mehrwert dieses Vorstosses genau liege.
Die Motion verlangt eben, dass hier sämtliche ausländischen Personen konsequent des Landes verwiesen werden müssen. Damit erübrigt sich faktisch eine Einzelfallprüfung. Die Minderheit ist aber weiterhin der Auffassung, analog zum Bundesrat, dass auf eine Einzelfallprüfung auch in Zukunft nicht verzichtet werden solle. Hier wird sich nach einer Annahme des Vorstosses die Frage stellen, ob der Bundesrat die Motion mit dem vorgesehenen Automatismus umsetzen wird oder nicht.
Wie uns in der Kommission aufgezeigt wurde, verfolgen das VBS und das EDA gemeinsam das Ziel, dass die Spionagetätigkeit gegen Schweizer Interessen unterbunden wird. Dafür stehen im Inland bereits diverse Massnahmen und Vorgehensweisen zur Verfügung. Es werden beispielsweise präventiv Einreiseverbote ausgesprochen, oder es wird auch die Ausreise von enttarnten Nachrichtendienstoffizieren veranlasst.
Bisher arbeitete die Schweiz beharrlich im Hintergrund und im diplomatischen Bereich. Neu müsste die Schweiz wohl einfach laut agieren, weil ein Automatismus faktisch nichts anderes erlaubt. Für mich ist das auch einer der Hauptgründe, weshalb ich diese Motion ablehne. Die Arbeit im Hintergrund erlaubt es in hohem Masse, die Auswirkungen auf die Aussenpolitik der Schweiz und die Vertretungen der Schweiz im Ausland besser zu steuern. Zudem wird auch die GPDel laufend über die vorliegenden Fälle informiert.
Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit zu unterstützen.