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Wettstein Felix · Nationalrat · 2024-05-28

Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2024-05-28

Wortprotokoll

Die Staatsrechnung 2023 schliesst mit Aufwendungen von rund 81 Milliarden Franken und mit Erträgen von 79,6 Milliarden Franken ab. Der Bund hatte also letztes Jahr ein negatives Finanzierungsergebnis im Umfang von 1,4 Milliarden Franken. In diesen Zahlen sind die ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben mit eingeschlossen. Stellt man allein die ordentlichen Einnahmen und Ausgaben einander gegenüber, beträgt das Defizit noch 672 Millionen Franken.

Prognostiziert war im Voranschlag 2023 ein deutlich schlechteres Resultat: Wir hatten uns auf ein negatives Ergebnis von mehr als 4,8 Milliarden Franken einstellen müssen. Dass das Resultat glimpflicher ausgefallen ist, hat weitgehend mit einer einzelnen Investitionsausgabe zu tun, die eben nicht getätigt werden musste: Im Budget hatten wir noch den Kreditrahmen für die Axpo Holding AG im Umfang von 4 Milliarden, der dann zum Glück nicht beansprucht wurde.

Schaut man alleine die ordentliche Rechnung an, sieht man: Sowohl Ausgaben als auch Einnahmen waren leicht tiefer als budgetiert, und das Nettoergebnis entspricht bis auf 12 Millionen Franken genau den Erwartungen. Insofern kann man von einer Punktlandung sprechen.

Unsere vier Subkommissionen der Finanzkommission schauten sich in der zweiten Aprilhälfte die Abschlüsse der Departemente und ihrer Ämter vertieft an. Übergreifende Themen, die verschiedentlich zu reden gaben, waren zum Beispiel die grossen Informatikvorhaben, die Stellenentwicklung und natürlich die unmittelbaren Auswirkungen der Krisen, welche wir letztes Jahr zu bewältigen hatten - zu nennen sind die Stichworte CS-Crash, Energieversorgung und die Folgen des Krieges - und die je nach Amt einen heftigeren oder sanfteren Einfluss hatten.

Wir konnten uns in der Summe davon überzeugen, dass die Departemente mit dem Geld sehr haushälterisch umgehen. Gegenüber dem Vorjahr wuchsen die Ausgaben zwar um 2,8 Prozent, was aber hauptsächlich stark gebundene Mittel betrifft, namentlich die Transfergelder an die Sozialversicherungen und an die Kantone. Die Eigenausgaben des Bundes gingen sogar um eine halbe Milliarde Franken zurück. Das dürfte in einem Jahr mit im langjährigen Vergleich doch mässiger Inflation bemerkenswert sein. Dass auf der anderen Seite die ordentlichen Einnahmen nicht ganz das erreichten, was wir budgetiert hatten, ist mit der fehlenden SNB-Ausschüttung zu erklären. Verglichen mit dem Vorjahresabschluss gingen nämlich ganze 7,1 Prozent mehr an ordentlichen Einnahmen ein. Es stiegen vor allem die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer und aus der Verrechnungssteuer.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle konnte uns in der Sitzung der Finanzkommission bestätigen, dass die Jahresrechnung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Sie entspricht ebenfalls den Vorgaben zur Schuldenbremse, wie sie in Artikel 126 der Bundesverfassung verankert sind.

Wie erwähnt ist das Finanzierungsdefizit von 1,4 Milliarden Franken also mehrheitlich mit den ausserordentlichen Bewegungen erklärbar. Zwar hatte der Bund auf der einen Seite auch ausserordentliche Einnahmen im Umfang von 310 Millionen Franken. Aber auf der anderen Seite stehen die zusätzlichen 1,1 Milliarden Franken für die Schutzsuchenden aus der Ukraine; das sind Transfergelder an die Kantone. Auch hier hatten wir uns im Budget auf noch höhere Aufwände eingestellt; es ist glimpflicher abgelaufen. Dennoch ist es natürlich unvermeidlich: Der Ausgabenüberhang hat Einfluss auf das Amortisationskonto. Dessen Negativsaldo beträgt inzwischen 27 Milliarden Franken. Das ist immer noch zum grossen Teil die Folge der Corona-Zahlungen. Diese Schulden müssen wir mit Kreditresten und allfälligen Nationalbank-Ausschüttungen bis 2035, spätestens 2039, abtragen. Wie erwähnt und bekannt hat die SNB letztes Jahr nichts ausgeschüttet.

Der Jahresabschluss beeinflusst auch das Ausgleichskonto. Es muss um 1,4 Milliarden Franken gekürzt werden, umfasst aber immer noch 20 Milliarden.

Unser Rat befindet anschliessend über den Bundesbeschluss I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2023. Darin enthalten sind Kreditüberschreitungen im Umfang von total 2251 Millionen Franken sowie die Bildung von Reserven im Umfang von 174 Millionen Franken. Die entsprechenden Zusammenstellungen und Tabellen haben in der Kommission zu keinen Diskussionen Anlass gegeben.

Weiter haben wir über die Rechnungen 2023 der beiden Fonds BIF und NAF zu befinden, das sind die Bundesbeschlüsse II und III. Die Finanzkommission empfiehlt Ihnen einstimmig die Annahme dieser beiden Fonds-Jahresabschlüsse.

Beim Bundesbeschluss I zur Eidgenössischen Staatsrechnung für das Jahr 2023 ist es dann vorbei mit der Einstimmigkeit. Eine deutliche Kommissionsmehrheit - das kann ich bereits jetzt sagen - empfiehlt Ihnen aber auch hier die Zustimmung. Eine Minderheit will die Staatsrechnung 2023 ablehnen. Sie begründet das damit, dass ihre Vertreterinnen und Vertreter anlässlich der Budgetberatung im Dezember 2022 diverse Anträge auf Verringerung von Ausgaben gestellt hatten. Weil diese Kürzungsanträge keine Mehrheit erreichten und weil die Warnungen eingetroffen seien, wonach der Jahresabschluss negativ sein könne, lehnt nun diese Minderheit den Bundesbeschluss I ab.