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Michel Matthias · Ständerat · 2024-05-28

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2024-05-28

Wortprotokoll

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, diese Motion abzulehnen. Der Nationalrat hat ihr am 13.[NB]September des letzten Jahres zugestimmt, aber äusserst knapp, mit 94 zu 92 Stimmen. Auch wenn es keinen Minderheitsantrag gibt, möchte ich die Haltung der Kommission kurz begründen. Es gibt einen inhaltlichen und einen prozeduralen oder zeitlichen Aspekt.

Was will die Motion? Der Motionär möchte den Bundesrat beauftragen, mit dem EWR-Rat exploratorische Gespräche zu führen, also eine Art Sondierungsgespräche, um im Hinblick auf eine Verhandlung zur Aufnahme der Schweiz als EWR-Vertragsstaat gewisse Eckpunkte schon zu definieren, also vorzusondieren.

Unsere Kommission ist der Ansicht, dass der seit zwanzig Jahren begangene Weg des bilateralen Ansatzes am besten geeignet ist, die Interessen der Schweiz gegenüber der EU zu vertreten. Dieser bilaterale Ansatz ist aus mehreren Gründen die bessere Option als ein Beitritt zum EWR, welcher nun gemäss Motion angebahnt werden soll. Der Bundesrat zeigt in seinem Bericht "Lagebeurteilung Beziehungen Schweiz-EU" vom Juni 2023 die Schwächen eines Beitritts der Schweiz zum EWR deutlich auf, nämlich: Die Schweiz müsste sämtliches EU-Binnenmarktrecht übernehmen und hätte keine Möglichkeit mehr, spezifische, massgeschneiderte Lösungen in ihr wichtigen Bereichen auszuhandeln. Das EWR-Modell ist also ein ganz anderes Modell als der bilaterale, massgeschneiderte Weg, den wir seit zwanzig Jahren kennen und den wir weiterentwickeln wollen.

Es kommt hinzu, dass die Schweiz in den Verbund der anderen EFTA-Staaten eingebunden wäre, die bei der Weiterentwicklung des Rechts, bei der Übernahme von neuem EU-Recht jeweils nur kollektiv Ja oder Nein sagen können. Unser politischer Handlungsspielraum wäre also viel geringer. Ich zitiere den Bundesrat im erwähnten Bericht zu den Beziehungen zur EU: "Der Handlungsspielraum" - beim EWR - "ist stärker eingeschränkt, als es der Grad der Marktbeteiligung und die Kooperationen rechtfertigen. Namentlich bleiben die zusätzlichen Mitwirkungsrechte hinter den zusätzlichen Pflichten zurück." Wir sollten also diesen Weg nicht vorbereiten - das ist es, was die Motion eigentlich verlangt -, und sei es nur mit exploratorischen, vorsondierenden[NB]Gesprächen.[NB]Das[NB]sind die Ausführungen zum Inhalt.

Es gibt auch noch einen zeitlichen oder prozeduralen Aspekt. Der Motionär hat seinen Vorstoss im Dezember 2021 eingereicht, also vor zweieinhalb Jahren, und zwar im Hinblick auf den damals noch nicht vorliegenden Bericht des Bundesrates "Lagebeurteilung Beziehungen Schweiz-EU". Der Motionär tat das explizit - das wird ersichtlich, wenn man seine Voten liest - in der Hoffnung, dass die EWR-Option auch weitergetrieben werde, sodass man die beiden Optionen, also einerseits die Weiterentwicklung des bilateralen Weges und andererseits den Beitritt zum EWR, miteinander vergleichen könne. Nur: Diese Phase ist nun vorbei. Sie kennen die [PAGE 297] Geschichte. Im Juni 2023 hat der Bundesrat den vorerwähnten Bericht "Lagebeurteilung Beziehungen Schweiz-EU" verabschiedet, und dort wurden die erwähnten Schwächen der EWR-Piste klar dargelegt. Sodann legte der Bundesrat bekannterweise im Dezember 2023 ein Mandat für Verhandlungen mit der EU mit Leitlinien vor, mit dem Ziel der Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU, gestützt auf das Common Understanding mit der EU. Beide Aussenpolitischen Kommissionen haben diese Stossrichtung unterstützt und einige Anregungen gemacht, welche der Bundesrat teilweise ins definitive Verhandlungsmandat aufgenommen hat.

Diese Stossrichtung auf Basis des bilateralen Weges wird also grossmehrheitlich von unseren APK und auch von den Kantonen politisch unterstützt. Wir erwarten ein diesbezügliches Verhandlungsresultat, das die Schweizer Interessen bestmöglich beinhaltet. Die Motion, eingereicht vor zweieinhalb Jahren, ist also klar überholt. Der Nationalrat, ich habe es kurz erwähnt, hat ganz knapp zugestimmt, aber das war noch vor Vorliegen von Verhandlungsleitlinien bzw. des Verhandlungsmandats.

In unserer Kommission gab es drei Stimmenthaltungen; die entsprechenden Kommissionsmitglieder hätten sich eine Sistierung der Motion vorstellen können, um je nach Verhandlungsergebnis Mitte oder Ende dieses Jahres quasi noch eine Hintertüre zum EWR offen zu haben. Doch die Kommissionsmehrheit findet, man dürfe jetzt kein verwirrendes Signal senden. Sollten die Verhandlungen scheitern oder keine parlamentarische bzw. keine demokratische Unterstützung finden, dann bräuchte es eine neue Lagebeurteilung, die alle Optionen offenlässt.

Ihre Kommission ist also in Anbetracht aller Aspekte der Meinung, dass der bilaterale Weg nun konsequent weiterzugehen sei. Die Annahme der Motion wäre ein widersprüchliches und auch unklares Signal, sowohl innerhalb unseres Landes als auch gegenüber der EU. Wir würden an Glaubwürdigkeit verlieren und damit auch unsere Verhandlungsposition gegenüber der EU schwächen.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der Kommission aus inhaltlichen, aber auch aus diesen prozeduralen Gründen, die Motion abzulehnen.