Rösti Albert · Bundesrat · 2024-05-28
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-05-28
Wortprotokoll
Die "volatile organic compounds" (VOC) werden als Lösungsmittel zum Beispiel in Farben oder Lacken, in Reinigungsmitteln oder in der Industrie verwendet. VOC in der Luft tragen tatsächlich zur Bildung von Feinstaub oder von Ozon und damit zur Belastung bei. Deshalb wurde diese Lenkungsabgabe ursprünglich auch eingeführt, als marktwirtschaftliches Instrument zur Reduktion des VOC-Ausstosses. Es bietet den Unternehmen eine grosse Flexibilität in der Anwendung. Entweder sie vermeiden Emissionen, oder sie zahlen die Abgabe. Die Emissionen in der Schweiz sanken deshalb entsprechend stark; die VOC-Abgabe hat also ihre Wirkung erzielt, während die Reduktion in der EU, die auf pauschal verbotene Produktkategorien setzt, kleiner war.
Um das erreichte Schutzniveau zu wahren und die internationalen Abkommen einzuhalten, kann die Lenkungsabgabe nicht einfach ersatzlos gestrichen werden. So müssen etwa Produktvorschriften für Farben und Lacke eingeführt und die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung verschärft werden. Der Bundesrat ist sich unsicher, ob die Branche sich dessen bewusst ist und das wirklich will.
Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat die Motion der UREK-S ab, welche die Streichung der entsprechenden Artikel 35a und 35c des Umweltschutzgesetzes vorsieht. Falls Sie die Motion annehmen, würde er dem Nationalrat aber gerne eine Anpassung in dem Sinne beantragen, dass der Bundesrat die möglichen Lösungen prüft; dies auch etwas vor dem Hintergrund der sehr langen Geschichte dieser VOC-Abgabe. Diese wurde ja mehrfach im Rat diskutiert. Eine Streichung wurde aufgrund des Sachverhalts abgelehnt.
Der Bundesrat beantragt Ihnen also, die Motion abzulehnen und die entsprechenden Bestimmungen im Gesetz zu belassen. Wenn Sie die Motion annehmen, würden wir prüfen, was es für Alternativen gibt. Das müsste dann schon in enger Zusammenarbeit mit der Branche erfolgen.