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Burkart Thierry · Ständerat · 2024-05-28

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-05-28

Wortprotokoll

Der Programmbereich Wald besteht aus den drei Teilprogrammen Schutzwald, Waldbiodiversität und Waldbewirtschaftung. Seitens des Kommissionssprechers wurde es zum Eintreten bereits ausgeführt: Die entsprechenden Programmvereinbarungen stellen wesentliche Beiträge des Bundes zuhanden der Kantone im Zusammenhang mit deren Aufgaben im Umwelt- und Naturschutz dar. Weil in der uns vorliegenden Programmvereinbarung auch der Wald eine ganz wesentliche Rolle spielt, ist darin seitens des Bundesrates ein wesentlicher Beitrag für den Bereich Wald, nämlich 451 Millionen Schweizerfranken, vorgesehen. In der Vergangenheit wurde die Motion Fässler Daniel 23.4155 umgesetzt, indem dieser Programmbereich aufgestockt wurde. Dies geschah befristet und soll nun, so wurde es beschlossen, verstetigt werden.

Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Niemand von uns hier bestreitet die Wichtigkeit von Massnahmen im Bereich Wald. Ich betone es noch einmal: Gerade deshalb wird hier ein substanzieller Beitrag vorgesehen. Allerdings müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass wir wie immer bei solchen Subventionen in einem Zielkonflikt stehen - das ist der Begriff, den auch der Kommissionssprecher verwendet hat. Wir stehen nämlich in einem Zielkonflikt mit der Finanzpolitik, und wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich der Zustand der Bundesfinanzen drastisch verändert hat und wir uns damit in einer neuen Situation befinden.

Sie kennen die grundsätzliche Grosswetterlage. Die entsprechenden Beschlüsse des Parlamentes in Bezug auf die geplanten Mehrausgaben führen dazu, dass in den kommenden Jahren ein strukturelles Defizit von bis zu 3 Milliarden Franken vorgesehen werden muss, dies, ohne die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente und allenfalls zusätzliche Mittel infolge der Prämien-Entlastungs-Initiative einzuberechnen. Wir werden das entsprechende Abstimmungsergebnis zur Kenntnis nehmen müssen. Wir kämpfen gegen diese Initiative; wir werden sehen, wie das Volk abstimmen wird.

Aufgrund des Finanzierungsdefizits von 1,4 Milliarden Schweizerfranken stiegen die Nettoschulden im Rechnungsjahr 2023 auf 141,7 Milliarden Franken. 2018 hatten diese noch etwa 110 Milliarden betragen. Das sind mehr als 30 Milliarden Franken, die wir den kommenden Generationen aufgebürdet haben. Das ist die finanzpolitische Grosswetterlage.

Vorhin wurde ausgeführt, dass angesichts der finanziellen Knappheit auch im Rahmen der Programmvereinbarungen Querschnittkürzungen vorgenommen werden müssen. Darauf wurde speziell bei den Bereichen "Schutz Naturgefahren" sowie "Natur und Landschaft" hingewiesen. Es ist daher nicht einsehbar, weshalb die finanzpolitische Grosswetterlage nicht auch im Bereich Wald Berücksichtigung finden sollte. Ich spreche nicht davon, dass man - abgesehen von den Zusatzaufstockungen aufgrund der Motion Fässler Daniel - Kürzungen in Bezug auf die vergangenen Jahre vornehmen müsste, sondern davon, dass nach wie vor ein substanzieller Beitrag vorgesehen würde.

Wenn wir aber 100 Millionen Schweizerfranken zusätzlich vorsehen würden, wie es die Mehrheit der Kommission möchte, hiesse das natürlich auch, dass wir eine entsprechende [PAGE 315] Gegenfinanzierung vorsehen müssten, und diese wird hier nicht berücksichtigt, bzw. man äussert sich darüber nicht. Es heisst einfach, dass wir das entsprechend im Voranschlag berücksichtigen müssten; das wurde bislang ebenfalls nicht gemacht. Es wurde erwähnt, dass die Kantone die bisherigen Kredite ausgeschöpft hätten und damit auch belegt sei, dass diese Mittel benötigt würden. Hier möchte ich einfach darauf hinweisen, dass zusätzliche Mittel das Bedürfnis der Kantone selbstverständlich wecken würden bzw. dass selbstverständlich kein Kanton abgeneigt wäre, noch mehr Mittel in diesem Bereich zur Verfügung zu haben.

Hier geht es nun also nicht darum, ob man diese Massnahmen umsetzen möchte oder nicht. Hier geht es lediglich darum, wer bezahlt und wer wie viel bezahlt. Es wurde gesagt: Es ist eine Verbundaufgabe. Ich möchte darauf hinweisen, dass man von den Kantonen angesichts der sehr knappen Bundesfinanzen durchaus verlangen kann, dass sie sich halt hier, wenn es ein Bedürfnis gibt, mehr engagieren. Es heisst also nicht, dass solche Programme nicht stattfinden können, wenn wir hier dem Antrag der Minderheit und dem Entwurf des Bundesrates folgen, sondern es heisst lediglich, dass sich die Kantone selbst entsprechend mehr engagieren müssen.

Angesichts dieses Zielkonflikts zwischen möglichst vielen Mitteln auch in der Programmvereinbarung Wald zugunsten der Kantone und der finanzpolitischen Grosswetterlage des Bundes bitte ich Sie, abzuwägen und sich die Frage zu stellen: Ist es zwingend notwendig, dass wir der Mehrheit folgen und diesen Betrag um 100 Millionen Franken aufstocken, oder könnten sich die Kantone, abgesehen von den 451 Millionen Franken, die sie ja vom Bund erhalten sollen, selbst auch etwas mehr engagieren?

Wenn Sie der Auffassung sind, dass es nicht zwingend notwendig ist und dass wir hier den Bundesfinanzen genügend Berücksichtigung schenken sollten - natürlich nicht nur hier, sondern auch in vielen anderen Bereichen, denn auch kleinere zusätzliche Subventionen kosten am Ende sehr viel -, wenn Sie also diese Meinung vertreten, dann lade ich Sie ein, der Minderheit und damit dem Bundesrat zu folgen.