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Balmer Bettina · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2024-05-29

Wortprotokoll

Auch bei den Entwürfen 6 bis 12 wird die FDP-Liberale Fraktion dem Grundsatz folgen, die Höhe der jährlichen Ausgaben für Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025 bis 2028 zu glätten. Wir werden auch hier den jeweiligen Mehrheitsanträgen folgen und werden entsprechend die Anträge, die das Budget um insgesamt 1,7 statt 1,6 Prozent erhöhen wollen, mittragen.

Gerne gehe ich kurz speziell auf die Anträge zu den Entwürfen 9, 10 und 11 ein. Zum Entwurf 9 zum Bundesbeschluss über die Unterstützung des Bundes für den Schweizerischen Innovationspark ("Switzerland Innovation") in den Jahren 2025-2028 halten wir fest, dass die Innovationstätigkeit der Schweiz sehr wichtig ist. Wir sehen in ihr einen Schlüssel für den Erfolg der Schweiz. Auch uns ist klar, dass wir der Innovationskraft der Schweiz Sorge tragen müssen. Wir folgen bei Artikel 1 aber der Minderheit und lehnen den Mehrheitsantrag ab, weil die Standortkantone gemeinsam mit privaten Investoren die Trägerverantwortung für die Innovationspärke haben. Der Bund kann hier lediglich subsidiär einen Beitrag in Form von Landabgaben, Bürgschaften, Beiträgen an die Stiftungen und an die internationale Promotion [PAGE 887] leisten. Kantone und private Investoren stehen mit Blick auf Innovationspärke also auch bei Finanzierungsfragen primär in der Verantwortung. Darum erachten wir es für verfehlt, den Betriebsaufwand der Stiftung Switzerland Innovation gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf auf nationaler Ebene um 9 Millionen Franken zu erhöhen.

Bei den Entwürfen 10 und 11 zur Finanzierung der Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung in den Jahren 2025 bis 2028 respektive zu den Krediten für die internationale Zusammenarbeit ist es sinnvoll, die Finanzierung für die Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung um 4,5 Millionen Franken aufzustocken und die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation entsprechend zu kürzen. Wir folgen hier bei der Abstimmung der Mehrheit der WBK-N, dies aus folgenden Gründen:

1.[NB]Unter dem Strich sind diese beiden Änderungen saldoneutral.

2.[NB]Bis heute sind bei den Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung Gesuche eingegangen, die finanziell deutlich über das hinausgehen, was der Bundesrat budgetiert hat. Auch sind wir von der Arbeit dieser Forschungseinrichtungen überzeugt, zumal sie wesentliche Aufgaben erfüllen, die weder von den Hochschulen noch von anderen Institutionen im Hochschulbereich übernommen werden. Ich möchte hier als Beispiele für die Tätigkeit von Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung stellvertretend die Schweizer Paraplegiker-Forschung, die Fondation Campus Biotech Geneva oder das Schweizerische 3R-Kompetenzzentrum erwähnen.

3.[NB]Wir können nicht vollumfänglich nachvollziehen, warum bei den Krediten für die internationale Zusammenarbeit die inländische Zusammenarbeit der Hochschulen sowohl durch das Programm "Swissnex in Switzerland" als auch durch[NB]Swissuniversities abgedeckt werden soll. Die Kritik einer gewissen Doppelspurigkeit bei der inländischen Zusammenarbeit erscheint uns nachvollziehbar. Inländische Zusammenarbeit ist übrigens auch nicht internationale Zusammenarbeit.

Auch in diesem Block werden wir bei allen anderen Anträgen entsprechend der Haltung unserer Fraktion zur BFI-Botschaft abstimmen, wie dies im Eintretensvotum dargelegt worden ist.

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