Blunschy Dominik · Nationalrat · 2024-05-29
Blunschy Dominik · Nationalrat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-05-29
Wortprotokoll
Am 10.[NB]Dezember 2021 hat der Bundesrat beschlossen, einen Sachplan für die Projekte der Europäischen Organisation für Kernforschung (Cern) zu erarbeiten, um die Entwicklung dieser bedeutenden Organisation auf raumplanerischer Ebene besser zu unterstützen. Zur Umsetzung dieses Beschlusses ist eine Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) notwendig. Die Änderung schafft die gesetzliche Grundlage für ein Plangenehmigungsverfahren, das es dem Bund ermöglicht, Bauten und Anlagen des Cern zu genehmigen, die eine räumliche Entwicklung mit sich bringen oder von strategischer Bedeutung sind.
Derzeit können Bauvorhaben auf diesen Parzellen erst nach einem rund acht Jahre dauernden Verfahren, für das der Kanton Genf zuständig ist, umgesetzt werden. Diese lange Dauer stellt ein erhebliches Hindernis für die zeitnahe Umsetzung wichtiger Projekte dar. Die vorgeschlagenen Bestimmungen zielen darauf ab, eine bessere Planungssicherheit für die Projekte des Cern zu gewährleisten und die Verfahren zu vereinfachen, zu koordinieren und zu beschleunigen.
Das Cern hat seit seiner Gründung 1954 zahlreiche bedeutende Errungenschaften erzielt. Dazu zählen die Entdeckung des Higgs-Bosons, die Entwicklung des World Wide Web sowie Fortschritte in der Antimaterieforschung und der medizinischen Technologie. Diese Errungenschaften unterstreichen die immense Bedeutung des Cern für die Wissenschaft und die Schweizer Forschung. Das Cern stärkt mit seinem Renommee die Position der Schweiz als bedeutender Standort für Spitzenforschung und bietet wertvolle Bildungs- und Karrieremöglichkeiten für Schweizer Wissenschaftler und Ingenieure.
Der vorliegende Entwurf zur Änderung des FIFG führt einen Sachplan für Bauten und Anlagen des Cern ein und regelt die Bundeskompetenz zur Genehmigung von Plänen. Dieses Vorgehen soll den Infrastrukturbedürfnissen dieser[NB]internationalen Einrichtung gerecht werden und sicherstellen, dass der Sachplan mit den Zielen der Schweizer Forschungs-, Gaststaats-, Umwelt- und Raumplanungspolitik im Einklang steht. [PAGE 901]
Mit dieser Anpassung werden natürlich auch Aufgaben, die nach altem Recht in die Zuständigkeit der kantonalen Behörden fielen, auf den Bund übertragen. Das führt zu einer zusätzlichen administrativen Belastung, weshalb ab 2026 vier zusätzliche Vollzeitäquivalente erforderlich sein werden. Die dadurch entstehenden Kosten sollen zum einen teilweise durch die Erhebung von Gebühren gedeckt werden, zum andern muss der Kanton Genf eine angemessene Kompensation leisten.
Die WBK-N hat sich am 25.[NB]April und am 16.[NB]Mai 2024 mit der Vorlage befasst und den Entwurf des Bundesrates mit 17 zu 8 Stimmen angenommen. Sie hebt die Bedeutung des Cern für die Grundlagenforschung und die besondere Rolle der Schweiz in dieser internationalen Einrichtung hervor. Die beantragte Änderung ermöglicht es, auf einem Gebiet, das teils zur Schweiz und teils zu Frankreich gehört, neue Forschungsinfrastrukturen zu bauen.
Die Kommission hörte den Präsidenten des Genfer Staatsrates sowie eine Vertretung des Cern an. Dabei wurde deutlich, dass die Genfer Kantonsregierung die Kompetenzverlagerung begrüsst und dieses Vorhaben unterstützt. Zudem liess sich die Kommission das Projekt des künftigen Teilchenbeschleunigers präsentieren. Diese Anhörungen haben die Dringlichkeit und Bedeutung der Anpassung weiter verdeutlicht.
Eine Minderheit Riem lehnt die Vorlage ab und beantragt Nichteintreten, da sie einen Präzedenzfall für andere Investitionen in strategisch bedeutsame Infrastrukturprojekte sieht. Zwar wird die Bedeutung des Cern anerkannt, jedoch werden Föderalismus und Subsidiarität höher gewichtet. Ein solcher Eingriff in die kantonalen Kompetenzen könne aus staatspolitischen Gründen nicht toleriert werden.
Des Weiteren liegt ein Rückweisungsantrag vor, der damit begründet wird, man wolle die Resultate einer Machbarkeitsstudie zum neuen Teilchenbeschleunigerprojekt abwarten. Der Antrag lag zur Zeit der Kommissionsberatung noch nicht vor und wurde folglich nicht beraten. Jedoch hat die Kommission die Vorlage ganzheitlich diskutiert und nicht nur auf einzelne Bauprojekte bezogen. Ausserdem wurden bei den zusätzlich angeordneten Anhörungen Fragen zu den geplanten Bauvorhaben gestellt und von einer Delegation des Cern ausführlich beantwortet.
Die Kommissionsmehrheit betont, dass durch die Änderung des FIFG eine bessere Planungssicherheit für das Cern gewährleistet wird und die Verfahren im Zusammenhang mit entsprechenden Bauten generell vereinfacht, koordiniert und beschleunigt werden.
Die Kommission empfiehlt Ihnen daher, auf die Vorlage einzutreten und sie anzunehmen.