Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2024-05-29
Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-05-29
Wortprotokoll
Ihre SGK-N hat am 2.[NB]Mai 2024 die parlamentarische Initiative vorgeprüft, die der ehemalige Nationalrat Hurni am 16.[NB]März 2023 eingereicht hatte und die von Nationalrat Dandrès übernommen wurde.
Ziel dieser Initiative ist, Artikel 9 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) so zu ändern, dass andere Krankheiten als Berufskrankheiten gelten, wenn nachgewiesen wird, dass diese Krankheiten ausschliesslich oder überwiegend - und nicht nur stark überwiegend - durch die berufliche Tätigkeit verursacht worden sind. Das kleine Wort "stark" macht formal den Inhalt dieser parlamentarischen Initiative aus. Auf den ersten Blick scheint es eine kleine Änderung zu sein. Bei der Diskussion in der Kommission wurde jedoch festgestellt, dass das Weglassen dieses Wortes grosse Auswirkungen hat.
Heute gibt es in Anhang 1 der Verordnung über die Unfallversicherung eine abschliessende Liste der Berufskrankheiten. Diese führt Krankheiten als Berufskrankheiten auf, die bei einer beruflichen Tätigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht wurden. Gemäss Rechtsprechung ist diese Voraussetzung gegeben, wenn die Erkrankung im Einzelfall zu mehr als 50 Prozent durch die Wirkung des schädigenden Stoffes oder durch eine dieser Arbeiten bedingt ist.
Als Berufskrankheiten können aber auch andere Krankheiten gelten, die nicht auf dieser Liste aufgeführt sind. Dort muss nachgewiesen werden, dass sie ausschliesslich bzw. stark überwiegend - das heisst zu mehr als 75 Prozent - durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurden. Daher können gemäss Artikel 9 Absatz 2 UVG schon heute auch stressbedingte Erkrankungen, wie sie die parlamentarische Initiative erwähnt, im Prinzip als Berufskrankheit anerkannt werden, sofern eine eindeutige Krankheitsdiagnose vorliegt und die Kausalität gegeben ist.
Die parlamentarische Initiative will nun, dass alle Berufskrankheiten anerkannt werden, wenn die Krankheit ausschliesslich oder überwiegend - also ohne den Zusatz "stark" - durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde. Die Umsetzung der Initiative würde somit zu einer vereinfachten[NB]Anerkennung[NB]sämtlicher Krankheiten als Berufskrankheiten führen.
Die Mehrheit der Kommission führte die folgenden hauptsächlichen Punkte auf, weshalb sie beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben:
Erstens haben sich die unterschiedlichen Anforderungen für die Anerkennung von Berufskrankheiten bewährt. Die Notwendigkeit, diese Anforderungen zu senken und andere Krankheiten, wie von der parlamentarischen Initiative gefordert, gleich wie die gelisteten Erkrankungen zu behandeln, sieht die Mehrheit nicht.
Zweitens hält die Mehrheit fest, dass etwa stressbedingte Krankheiten nach den bestehenden Regelungen als Berufskrankheiten anerkannt werden können. Zudem werden aktuell durch die Suva Evaluationen von Risiken vorgenommen, die mit schädlichen Stoffen oder beruflichen Belastungen einhergehen. Dabei wird gemäss Auskunft der Verwaltung aktuell auch der Zusammenhang zwischen Berufsbelastung und Depressivität untersucht.
Drittens erwartet die Mehrheit einen Anstieg der Prämien in der Berufsunfallversicherung, welche die Arbeitgebenden finanzieren, wenn die Anforderungen an die Anerkennung gesenkt und die Zahl der Fälle von Berufskrankheiten in der Folge zunehmen würde.
Auch ist die Unterscheidung zwischen stressbedingten Krankheiten am Arbeitsplatz und im privaten Umfeld schwer zu treffen. Dies gilt noch stärker bei Personen, die in Teilzeit arbeiten.
Die Minderheit erachtet die heutige Unterscheidung bei der Anerkennung von Berufskrankheiten als nicht der Realität entsprechend und ungerecht. Heute existierten diese Krankheitsfälle schon, und entsprechend würden die Kosten für die Behandlung durch die OKP getragen, finanziert von den Arbeitnehmenden über Prämien, Franchisen und Selbstbehalte. Das solle geändert werden.
Die Minderheit zeigt auch auf, dass Studien die Auswirkungen der Arbeitsbedingungen auf die physische und psychische Gesundheit klar belegen würden. Weiter sollen über die Anerkennung von Berufskrankheiten und die Finanzierung via die Unfallversicherung die Arbeitgebenden ebenfalls in die Verantwortung gezogen werden, was die betroffenen Personen entlasten würde.
Schliesslich wird darauf hingewiesen, dass durch eine gelockerte Anerkennung von Berufskrankheiten auch die Prävention ausgebaut werden könnte, was vor allem bei jungen Personen einen langfristigen Nutzen bringen würde.
So viel zur Diskussion in der Kommission. Abschliessend informiere ich Sie, dass die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.