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Masshardt Nadine · Nationalrat · 2024-05-29

Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-05-29

Wortprotokoll

Die vorliegende parlamentarische Initiative fordert Offenlegungspflichten für Unterschriftensammlungen bei Volksinitiativen und Referenden, wie wir sie auch schon für Abstimmungs- und Wahlkampagnen kennen. Die Annahme von anonymen Zuwendungen sowie von Zuwendungen aus dem Ausland soll auch bei nationalen Unterschriftensammlungen verboten sein.

Gerne zeige ich kurz auf, weshalb dieses Wissen und diese Transparenz für die Meinungsbildung relevant sind, etwa am Beispiel der Blackout-Initiative: Über Umwege geriet Anfang 2023 eine Rechnung über rund 75[NB]000 Franken an SRF und Tamedia. Die Redaktionen begannen zu recherchieren und stiessen auf eine undurchsichtige Stiftung, die einen Teil der Unterschriftensammlung bezahlte. Hinter der Stiftung stehen Atomenergiebefürworter. Warum ist das nun relevant? Erstens können bereits im Stadium der Unterschriftensammlung grosse Geldgeber involviert sein, wie dieses Beispiel zeigt, und zweitens sind diese Informationen wichtig für die Meinungsbildung. Im Initiativtext dieser Initiative werden weder Atomenergie noch Kernkraftwerke genannt. Es ist stattdessen von "alle klimaschonenden Arten der Stromversorgung" die Rede.

Mehr Transparenz in der Unterschriftensammlung ist also ein zentraler Aspekt, um zu erkennen, wer hinter einer Unterschriftensammlung steckt. Die Öffentlichkeit hat bereits in diesem Stadium ein Interesse daran, bzw. die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, die grossen Geldgeber dieser Kampagnen zu kennen und damit zu wissen, wer hinter einer Initiative oder auch hinter einem Referendum steht.

Ein anderes Beispiel ist das Referendum zum Geldspielgesetz. Dieses Referendum kam auch dank riesiger finanzieller Mittel aus dem Ausland zustande, und zwar von Absendern mit Eigeninteresse. In der Folge reichte der ehemalige Mitte-Ständerat Jean-René Fournier die parlamentarische Initiative Fournier 18.423, "Keine fremden Eingriffe in die Schweizer Politik!", ein. Diese parlamentarische Initiative forderte bereits bei Unterschriftensammlungen für Initiativen und Referenden ein Verbot von Geldern aus dem Ausland.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates gab dieser parlamentarischen Initiative damals ohne Gegenstimme Folge und setzte sie direkt um. Sie baute sie nämlich in den indirekten Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative ein. In ihrem Erstentwurf zum indirekten Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative schlug die SPK-S vor, dass die Transparenzpflichten auch für die Unterschriftensammlungen bei Volksinitiativen und Referenden auf nationaler Ebene gelten sollen. Laut der damaligen Staatspolitischen Kommission trägt diese Regelung dem Umstand Rechnung, dass Initiativ- und Referendumskomitees bereits im Hinblick auf die Unterschriftensammlung Geld beschaffen müssen.

Leider beantragte der Bundesrat der Kommission dann, diese Pflichten wieder zu streichen. Er bemängelte unter anderem, dass die Unterschriftensammlung noch keinen Einfluss auf die geplante Rechtsänderung habe. Das sehe ich anders. Gerade bei einer Volksinitiative haben die finanziellen Interessen einen Einfluss auf das Zustandekommen einer Initiative, die ja dieser geplanten Rechtsänderung vorausgeht. Ohne die Finanzierung der Unterschriftensammlung gibt es auch keine Rechtsänderung. Die parlamentarische Initiative will nun das berechtigte Anliegen der alten Staatspolitischen Kommission des Ständerates wieder aufnehmen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie die parlamentarische Initiative unterstützen.