Schläfli Nina · Nationalrat · 2024-05-29
Schläfli Nina · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-05-29
Wortprotokoll
Am 2.[NB]Februar 2024 beschloss die Staatspolitische Kommission des Nationalrates, dieser parlamentarischen Initiative mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge zu geben.
Nachdem die sogenannte Giacometti-Initiative, die eine zwingende Abstimmung über dringliche Bundesgesetze forderte, im Unterschriftenstadium scheiterte, reichte der Initiant diese inhaltlich gleichlautende parlamentarische Initiative ein. Sie fordert, dass Volk und Stände innerhalb von 100 Tagen nach Inkraftsetzung über dringlich erklärte Bundesgesetze befinden müssen und dass ein solches Gesetz bei einem Nein mit sofortiger Wirkung ausser Kraft gesetzt wird. Derzeit unterstehen nur dringliche Bundesgesetze ohne Verfassungsgrundlage und mit einer Geltungsdauer von über einem Jahr dem obligatorischen Referendum. Die Zahl unterjähriger dringlicher Gesetze nahm während der Covid-19-Pandemie aus bekannten Gründen zu, ebenso die Zahl der fakultativen Referenden und der Abstimmungen über dringlich erklärte Gesetze. Seit der Einführung wurde nur ein dringliches Gesetz an der Urne verworfen. Insgesamt wurde über 18 Vorlagen abgestimmt, davon über 7 mit einem fakultativen Referendum, dies bei insgesamt 149 dringlichen Gesetzen und Erlassen.
Die Kommission würdigte die aufgeworfenen grundlegenden demokratischen Fragen, die im Zusammenhang mit dringlichen Gesetzen auftreten können und kritisch betrachtet werden müssen. Sie war der Ansicht, dass dringliche Gesetze nur mit grösstem Bedacht zur Anwendung kommen sollen. Die Mehrheit der Kommission kam dennoch zum Schluss, dass dringliche Gesetze in Krisenzeiten zentral sind. Eine zusätzliche Hürde in Form einer obligatorischen Abstimmung schränkt die Handlungsfähigkeit des Parlamentes in solch schwierigen Situationen deutlich ein und verunmöglicht allenfalls sogar unpopuläre, aber wirkungsvolle Entscheidungen.
Als unverhältnismässig erachtet eine Mehrheit der Kommission auch das Ständemehr, welches bei einem fakultativen Referendum keine Rolle spielt, in diesem Fall aber erreicht werden müsste. Bedenken gab es auch bezüglich der praktischen Folgen: Eine Abstimmung innerhalb von 100 Tagen abzuhalten, ist für die zuständigen Stellen herausfordernd, und auch die Willensbildung braucht Zeit. Ausserdem könnte die parlamentarische Initiative zu etlichen zusätzlichen Abstimmungsterminen führen. Es wird befürchtet, dass viele weitere Urnengänge zu einer insgesamt tieferen Stimmbeteiligung führen könnten. Das würde die Qualität der demokratischen Entscheidungen deutlich schmälern.
Derzeit sind beim Bundesrat zwei Berichte hängig, einer zu dringlich erklärten Bundesgesetzen und einer zur Anwendung von Notrecht. Einige der diskutierten demokratischen Fragen werden auch darin vertieft behandelt. Ein Antrag auf Sistierung bis zum Vorliegen der Berichte bzw. bis zu dieser Session wurde mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Die Mehrheit der Kommission will am bewährten System festhalten, in dem dringlich erklärte Bundesgesetze dann dem obligatorischen Referendum unterstehen, wenn sie keine Verfassungsgrundlage haben und/oder über ein Jahr in Kraft sind. Regelungen auf Gesetzesstufe sollen weiterhin dem fakultativen Referendum unterstehen.
Ich bitte Sie, der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission zu folgen und dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.