Durrer Regina · Nationalrat · 2024-05-30
Durrer Regina · Nationalrat · Nidwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-05-30
Wortprotokoll
Der Titel der Motion Maret Marianne spricht ein wichtiges Thema an. Jedem von uns ist es ein Anliegen, so viele gut qualifizierte Arbeitskräfte wie möglich in unseren Arbeitsmarkt zu integrieren. Dies bedingt eine gute Grundausbildung, ein durchlässiges Bildungssystem und lebenslanges Lernen. Insbesondere Erwachsene, die sich beispielsweise während fünf bis fünfzehn Jahren um die Kinder und die Familie gekümmert haben und nun wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten, stellen ein wichtiges Fachkräftepotenzial dar.
Nun gibt es aber viele erwachsene Personen im Alter von dreissig, vierzig, fünfzig Jahren, die aufgrund ihrer Familiensituation, Herkunft oder Bildung in jungen Jahren nicht genügend qualifiziert worden sind und eine Weiterbildung oder Umschulung besuchen möchten oder sollten. Auch die sich rasch verändernde Arbeitswelt kann ein Update der beruflichen Qualifikation erfordern. Um den Weiter- oder Umschulungsbedarf bzw. die Optionen, die offenstehen, zu evaluieren, stehen z.[NB]B. mit Viamia in allen Kantonen Beratungsprogramme zur Verfügung. Je nach Kanton stehen verschiedene finanzielle Unterstützungen in Form von Stipendien, Ausbildungszuschüssen oder betrieblichen Programmen zur Verfügung.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion Maret Marianne, aber auch zu den Postulaten Arslan und der WBK-N die Massnahmen und Möglichkeiten aufgezeigt, die seitens Bund bestehen. Er erachtet die Unterstützung des Bundes als genügend, weswegen er die Motion Maret Marianne und das Postulat der WBK-N zur Ablehnung empfiehlt. [PAGE 922]
Die im Rahmen der Initiative Berufsbildung 2030 von der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz in Auftrag gegebene Studie des Büros Bass zeigt, dass insbesondere jüngere Personen oder Personen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus genügend Unterstützung erhalten und ohne Finanzierungslücke eine Weiterbildung oder Umschulung besuchen können. Ältere Personen, weniger gut Ausgebildete oder vorläufig Aufgenommene fallen aber durch das Unterstützungsnetz. Die Studie zeigt auch, dass es vor allem die indirekten Kosten sind, die für die Betroffenen eine grosse Herausforderung darstellen; es sind also nicht die direkten Kurskosten, sondern es ist die Herausforderung, die Zeit für die Schulungen, in der man nicht arbeiten oder nicht zu den Kindern schauen kann, zu finanzieren.
Es zeigt sich aber auch ein typisch föderalistisches Bild. Je nach Lebenssituation wird in den verschiedenen Kantonen mehr oder weniger finanzielle Unterstützung angeboten. Die gesetzlichen Grundlagen, das Engagement und die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel sind in jedem Kanton anders. Beispielsweise haben die grossen Städte Genf und Zürich gute Lösungen gefunden, die aber nicht eins zu eins auf einen kleinen Kanton wie beispielsweise Nidwalden anzuwenden sind. Deswegen können wir die Motion Maret Marianne nicht unterstützen.
Die Motion Maret Marianne fordert in einem oder mehreren Kantonen Pilotprojekte, in denen Personen für Umschulungszwecke finanzielle Unterstützung erhalten sollen. Erstens haben wir in jedem Kanton andere gesetzliche Voraussetzungen, die nicht über den Bund gesteuert werden können, zweitens nützen die Erkenntnisse aus einem Pilotprojekt, das beispielsweise im Kanton Bern durchgeführt wird, wenig für eine Unterstützung im Kanton Nidwalden. Um dem aber überaus wichtigen Grundanliegen der Motion Maret Marianne Rechnung zu tragen, haben wir in der Kommission ein Postulat ausgearbeitet, das sozusagen die Motion ersetzt. Es stellt die wichtigen noch offenen Fragen und ist für alle Kantone von Interesse.
Worum geht es bei diesem Postulat? Es geht darum, dass der Bundesrat beauftragt wird, in einem Bericht darzulegen, wie Personen finanziell unterstützt werden können, wenn sie freiwillig eine Erwerbspause einlegen und danach wieder in die Arbeitswelt zurückkehren wollen. Im Gegensatz zu Personen, die entlassen werden oder primär keine Arbeit finden, können diejenigen, welche ihr Arbeitspensum aufgegeben haben, nicht von der Arbeitslosenversicherung profitieren.
Im Postulat stellen wir konkrete Fragen, wie eben genau diese Personengruppe unterstützt werden kann: über die Arbeitslosenversicherung, über Artikel 59d des Arbeitslosenversicherungsgesetzes oder Artikel 55 des Berufsbildungsgesetzes. Sie sehen, es gäbe gesetzliche Grundlagen, die vermehrt angewendet werden müssten. Es kann nicht sein, dass Erwachsene, die arbeiten wollen und dringend in die Erwerbswelt zurückkehren sollten, aus finanziellen Gründen dazu nicht in der Lage sind.
Deswegen beantragt die Kommission die Ablehnung der Motion Maret Marianne und die Unterstützung des wichtigen Postulates der WBK-N.