Lexipedia

Bircher Martina · Nationalrat · 2024-05-30

Bircher Martina · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-05-30

Wortprotokoll

Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 11.[NB]April 2024 über das weitere Vorgehen zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative beraten. Die parlamentarische Initiative verlangt, die gesetzlichen Grundlagen seien so zu ändern, dass spezielle, günstigere Dosierungen von bereits in anderen Dosierungen zugelassenen Arzneimitteln in die Spezialitätenliste aufgenommen werden dürfen, ohne dass ein ausdrückliches Gesuch der Zulassungsinhaberin vorliegt. Die Aufnahme eines Medikaments in die Spezialitätenliste soll von Swissmedic sowie von Patientenverbänden, Facharztgruppen oder Versicherern angestossen werden können.

Auf der Grundlage der detaillierten Abklärungen der Verwaltung stellt die Kommission fest, dass die in der parlamentarischen Initiative beschriebene Medikamentenverschwendung aufgrund ungeeigneter Packungsgrössen, Dosisstärken oder Darreichungsformen keinen Einzelfall darstellt und vor allem Fragen der Vergütung der Medikamente betrifft, [PAGE 931] für die das Bundesamt für Gesundheit zuständig ist. So kann ein sogenannter Verwurf in Form von nicht ausgeschöpften Ampullen oder Packungen entstehen, weil etwa die[NB]Dosis[NB]für[NB]eine[NB]Behandlung[NB]individuell berechnet werden müsste.

Das Bundesamt für Gesundheit kann einen solchen Verwurf bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung berücksichtigen, wenn es sich auf einen therapeutischen Quervergleich stützen kann. Gemäss dem Bericht der Verwaltung konnte 2023 bei rund einem Fünftel der Gesuche für eine Neuaufnahme in die Spezialitätenliste oder für eine Änderung bzw. Erweiterung der Limitation aufgrund fehlender Therapiealternativen nur ein Auslandpreisvergleich durchgeführt werden. In diesen Fällen konnte folglich der Verwurf beim Festsetzen des Preises nicht berücksichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund wurde die Motion 24.3397 der SGK-N, "Den Verwurf aufgrund von ungeeigneten Packungsgrössen oder Dosisstärken bei den Medikamentenpreisen berücksichtigen", eingereicht. Die bestehenden rechtlichen Lücken sollen geschlossen werden, indem der Medikamentenverwurf bei der Beurteilung der Zweckmässigkeit und insbesondere der Wirtschaftlichkeit eines Medikaments vollständig berücksichtigt werden soll. Weiter sollen zusätzliche Instrumente für die Betroffenen eingeführt werden.

Ein Teil der Kommission erachtet das Anliegen der parlamentarischen Initiative mit dieser Motion als erfüllt und befürwortet in diesem Sinne die Abschreibung der parlamentarischen Initiative. Ein anderer Teil der Kommission kommt dagegen zum Schluss, dass kein genügender Handlungsbedarf bestehe, und ist ebenfalls für die Abschreibung der parlamentarischen Initiative. Eine Minderheit beantragt, die parlamentarische Initiative nicht abzuschreiben, da ihr Anliegen zwar in einer Motion aufgenommen worden ist, aber der weitere politische Prozess nach der Einreichung der Motion abgewartet werden soll.

Wie bereits erwähnt, hat die Kommission die Motion eingereicht. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass dies ein guter Ansatz ist, wie der Medikamentenverschwendung begegnet werden kann. Eine Minderheit lehnt die Motion ab. Sie ist der Ansicht, dass KLV und KVV erst kürzlich in einem sehr grossen Prozess angepasst wurden und zuerst abgewartet werden muss, bis diese Anpassungen greifen. Weiter sei das Problem nicht gross und vernachlässigbar.

Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen, die parlamentarische Initiative abzuschreiben und dafür der Motion zuzustimmen.