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Engler Stefan · Ständerat · 2024-05-30

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-05-30

Wortprotokoll

Die Ausgangslage verhält sich so, dass der Nationalrat und die Minderheit unserer Kommission der Auffassung sind, dass es gegenüber den SBB keiner Änderung des Finanzierungsregimes bedürfe. Es soll auch in Zukunft so funktionieren, dass die Eidgenössische Finanzverwaltung und allenfalls das Departement darüber entscheiden, ob weitere Tresoreriedarlehen an die SBB ausgerichtet werden sollen oder nicht.

Der Bundesrat und auch die Mehrheit der Kommission stellen sich auf den Standpunkt, dass sich die künftige Verschuldungssituation der SBB durch eine solche Regelung nicht steuern lässt. Entsprechend schlägt uns der Bundesrat ein differenziertes Vorgehen bei der Ausrichtung von Tresoreriedarlehen vor. Das Vorgehen ist dergestalt, dass die Eidgenössische Finanzverwaltung auch in Zukunft dafür zuständig sein soll, solche Darlehen auszurichten, und zwar so lange, als die zugelassene Nettoverschuldung im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes nicht überschritten wird. In allen anderen Fällen soll in Zukunft das Parlament schuldenbremsenkonform über das Budget zusätzliche Darlehen bewilligen können.

Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass eine solche Änderung des Finanzierungsregimes durchaus auch im Interesse der SBB liegen muss. Ich meine, es liegt im Interesse des Bundes, die Risikoexposition damit besser steuern zu können. Es liegt aber auch im Interesse der SBB, Verlässlichkeit dafür zu bekommen, wieweit solche Darlehen[NB]überhaupt[NB]noch[NB]möglich sind und ab wann die erhöhte Hürde über das Parlament genommen werden muss. Letztlich, denke ich, muss es auch im Interesse des Parlamentes liegen, da es für die Schuldenentwicklung mitverantwortlich ist. Somit sollen auch wir die Verantwortung dafür tragen, ob wir über Darlehen, die natürlich zurückzuzahlen sind, die Investitionsfähigkeit der Unternehmung mitsteuern möchten.

Ich glaube, es hat auch mit der politischen Legitimation zu tun. Zudem sollten wir uns Transparenz über die finanzielle Situation der SBB verschaffen. So habe ich mit Erstaunen gelesen, dass man 1999 eigentlich im gleichen Umfang 11,4 Milliarden Franken abgeschrieben hat, um so den SBB einen Neustart zu ermöglichen. Im Grund will doch niemand, dass wir, sei es das Parlament oder auch der Bundesrat, in acht oder zehn Jahren in einer ähnlichen Situation stecken und dann schmerzliche Schnitte vollziehen müssen.

Mein Antrag ändert den Mehrheitsantrag nur minim ab, dies jedoch im Sinne einer Konkretisierung. Ich glaube, dass es falsch ist - so, wie es der Bundesrat ursprünglich vorsah -, als Referenzgrösse die Nettoverschuldung zum[NB]Zeitpunkt[NB]des[NB]Inkrafttretens des Gesetzes zu nehmen. Ich glaube, es ist sinnvoller, eine dynamische Referenz zu nehmen, sprich die Tragbarkeitssituation bei den SBB, die letztendlich wiederum durch die Eignerin im Rahmen der strategischen Ziele mit dem bekannten Verschuldungsgrad bestimmt wird. Nimmt man den Verschuldungsgrad als Referenzgrösse, ist der Miteinbezug des Parlamentes auch governancemässig richtig.

Insofern entschuldige ich mich dafür, dass ich diese Verbesserung des Mehrheitsantrages erst im Nachgang zur [PAGE 374] Kommissionssitzung einbringe. Aber ich glaube, es liegt im Interesse sowohl der SBB als auch der Politik, dass wir nicht auf eine statische Grösse als Referenz abstellen.

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