Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-05-30
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-05-30
Wortprotokoll
Wir haben es gehört, die Vorlage ist unbestritten. Ich versuche, mich so kurz wie möglich zu halten.
Sie haben gerade eben die Änderung des DBA mit Frankreich beschlossen. Die Änderung des DBA mit Italien ist noch ausstehend. Es geht darum, dass die Arbeit bis zu einem gewissen Grad weiterhin von der Schweiz besteuert werden kann, auch wenn es sich um Telearbeit handelt. Im Verhältnis mit Frankreich, das haben wir vorhin gesehen, haben wir eine Obergrenze von 40 Prozent. Mit Italien konnten wir eine Obergrenze von 25 Prozent aushandeln. Es geht hier konkret um das Zusatzabkommen zum DBA mit Frankreich und das Protokoll zur Änderung des Grenzgängerabkommens mit Italien.
Mit der Vorlage, die Sie heute beraten, sichern wir die Besteuerung der Telearbeit auch im nationalen Steuerrecht ab. [PAGE 383] Es geht also nicht um Telearbeit per se, sondern es geht darum, dass die nationale Besteuerung im Steuerrecht und die entsprechenden Erträge möglich bleiben. Es handelt sich also primär um eine Fiskalvorlage. Konkret soll einem drohenden Verlust von Steueraufkommen entgegengewirkt werden. Die Vorlage beschränkt sich auf die fünf Nachbarstaaten der Schweiz. Betroffen sind namentlich die in der Schweiz tätigen Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Ich habe vorhin ihre Zahl genannt, es sind 392[NB]000. Die meisten kommen aus Frankreich; das ist der Löwenanteil der Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
Wenn Grenzgänger ihre Arbeit im Homeoffice verrichten, können die entsprechenden Erwerbseinkünfte in der Schweiz nur besteuert werden, soweit der Schweiz das Besteuerungsrecht staatsvertraglich eingeräumt wird. Selbst wenn der Schweiz das Besteuerungsrecht staatsvertraglich eingeräumt wird, wie das jetzt mit Frankreich der Fall ist, ist jedoch fraglich, ob auch die geltende innerstaatliche Rechtsgrundlage ausreichen würde, um Einkommen aus Erwerbstätigkeit zu besteuern, die ohne physische Anwesenheit in der Schweiz ausgeübt wird.
Mit der vorliegenden Gesetzesrevision sorgen wir daher, wie gesagt, dafür, dass auch im nationalen Steuerrecht die notwendigen Grundlagen existieren, um diese Steuereinnahmen zu sichern. Die Vorlage regelt unter anderem die Bescheinigungspflicht von Arbeitgebern mit Sitz in der Schweiz gegenüber den zuständigen Veranlagungsbehörden für Lohndaten zur Telearbeit von im Ausland wohnhaften Arbeitnehmenden sowie die Bescheinigung der bisher in Anspruch genommenen Telearbeitstage im Fall einer unterjährigen neuen Beschäftigung, also wenn der Arbeitgeber gewechselt wird.
Herr Ständerat Regazzi hat natürlich recht, wenn er sagt, dass das für die betroffenen Unternehmen einen gewissen Mehraufwand bedeutet. Auf der anderen Seite sichern wir damit aber die Steuereinnahmen für die Schweiz, und das liegt ja auch im Interesse der Wirtschaft.
Der Bundesrat nutzt zudem die Gelegenheit, um die geltende Quellensteuerbefreiung des Erwerbseinkommens von Seeleuten zu präzisieren, die auf Seeschiffen unter Schweizer Flagge unterwegs sind. Ich bin froh, dass wir das nicht mehr breiter diskutieren müssen. Ich glaube, dieses Thema hat ja plötzlich eine Dimension erhalten, die etwas speziell ist, finde ich, auch angesichts der Tatsache, dass es in keiner Art und Weise der Kern der Vorlage ist.
Nun, der Bundesrat hat am 1.[NB]März 2024 Botschaft und Gesetzentwurf verabschiedet. Wir haben es gehört, der Nationalrat hat die Vorlage in der Sondersession beraten. Ich bin Ihnen dankbar, wenn wir diese auch abschliessen können. Es besteht insofern eine gewisse zeitliche Dringlichkeit, als das Abkommen mit Frankreich auf den 1.[NB]Januar 2025[NB]anwendbar[NB]wird[NB]und[NB]wir eben diese innerstaatliche Sicherung des Steuersubstrats bis dann wirklich festhalten wollen.
Ich danke Ihnen für Eintreten und Zustimmung.