Marti Samira · Nationalrat · 2024-05-30
Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-05-30
Wortprotokoll
Auf den ersten Blick handelt es sich bei meiner parlamentarischen Initiative um eine mietrechtliche Angelegenheit. Dass Mieterinnen und Mietern bei Sanierung oder Renovation und Umbau ihrer Wohnung gekündigt wird und sie ihr Zuhause verlieren, sorgt immer wieder für Unverständnis und auch Empörung in der Bevölkerung. Denn gerade für ältere Personen und für Rentnerinnen und Rentner hat eine solche Kündigung weitreichende Konsequenzen. Sie verlieren nicht nur ihre Wohnung, sondern oft auch ihr gesamtes soziales Umfeld, das ja mit dem Alter nicht unbedingt grösser wird.
Nun wissen wir, dass sich die Situation der Mieterinnen und Mieter regional unterscheidet. Während die Mietpreise in ländlichen, nicht touristischen Regionen stabil sind oder moderat ansteigen, sind wir in urbanen Gebieten in einer ganz anderen Situation. Die Mietpreise steigen, der Renditedruck gerade von institutionellen Anlegern ist hoch - (Glocke und Zwischenruf des Präsidenten: Bitte, Frau Marti!) vielen Dank, Herr Präsident -, was vermehrt zu Massenkündigungen führt, die sozial-, aber eben spezifisch auch alterspolitisch nicht haltbar sind, so auch in Basel-Stadt.
Die Stimmberechtigten im Kanton Basel-Stadt haben deshalb im Rahmen der neuen Wohnschutzgesetzgebung ein sogenanntes Rückkehrrecht beschlossen. Es war eine der zentralen Forderungen dieser Basler Wohnschutzdebatte: Ältere Mieterinnen und Mieter sollen vor der Verdrängung aus ihrem Heim geschützt werden. Allerdings hat das Bundesgericht dieses Rückkehrrecht am 19.[NB]Dezember 2022 für ungültig erklärt: Das Verhältnis von Mietenden und Vermietenden sei bundesrechtlich abschliessend geklärt; für eine solche kantonale Regelung brauche es einen entsprechenden Vorbehalt auf Bundesebene. Die Schaffung eines solchen Vorbehaltes schlage ich Ihnen mit dieser parlamentarischen Initiative vor. [PAGE 948]
Damit komme ich zum zweiten Blickwinkel, unter dem man diese Initiative betrachten kann. Es geht hier zwar um das Mietrecht, aber es geht auch um eine grundsätzlichere staatspolitische Frage. Ist es in einem föderalen Staat vor dem Hintergrund, dass sich die Situation auf dem Immobilienmarkt und bei den Mietwohnungen der Schweiz regional doch klar unterscheidet, wirklich angemessen, dass wir es den föderalen Strukturen, namentlich den Kantonen, weiterhin verbieten, ein solches Rückkehrrecht einzuführen? Ich glaube nicht.
Die Kantone müssen handlungsfähig sein, um diese wohnungs- und sozialpolitischen Herausforderungen entsprechend meistern zu können, und das Instrument des Rückkehrrechtes nach dieser Basler Wohnschutzgesetzgebung kann ihnen in Zeiten von Wohnungsnot nicht aktiv verwehrt bleiben. Dann nämlich dient ein Rückkehrrecht nicht einfach den Interessen von einzelnen Parteien, sondern liegt im überwiegenden öffentlichen Interesse, namentlich dann, wenn sich sogar das Stimmvolk in einem Kanton dafür ausspricht.
Deshalb bitte ich Sie, der vorliegenden parlamentarischen Initiative Folge zu geben.