Lexipedia

Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-03

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-03

Wortprotokoll

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Trassenvergabestelle finden sich im Eisenbahngesetz, in Kapitel 2a, und in der Verordnung über die Trassenvergabestelle vom 20.[NB]Mai 2020.

Die Trassenvergabestelle wurde eingeführt, um Diskriminierung zu vermeiden und die Unabhängigkeit zu wahren. Da früher die Infrastrukturbetreiber die Trasseneinnahmen verrechneten, liessen sich aus den verrechneten Trassenpreisen Rückschlüsse auf die Angebote von Konkurrenten in der Verkehrssparte ziehen. Die von SBB Infrastruktur für die Bahnbranche entwickelten IT-Systeme, auf welche sich die Trassenvergabestelle bei der Aufgabenerfüllung stützt, gewährleisten die Vertraulichkeit aller beim Trassenvergabeprozess und beim Inkasso Beteiligten. Im System für die Trassenbeantragung sieht jedes Eisenbahnverkehrsunternehmen nur seine eigenen Anträge und Zuteilungen. Beim System für das Inkasso des Trassenpreises erfassen die Infrastrukturbetreiber die Grunddaten der Rechnungsstellung für die auf ihrem Netz verkehrenden Züge. Jeder Infrastrukturbetreiber hat nur Einblick in die auf seinem Netz verkehrenden Züge. Netzübergreifende Informationen zur Trassenpreisverrechnung verbleiben bei der Trassenvergabestelle.

Die Fragen kann ich daher zusammenfassend wie folgt beantworten: Die Zuständigkeiten sind in Gesetz und Verordnung klar geregelt. Die Trassenvergabestelle wird durch den Bundesrat unter Wahrung ihrer fachlichen Unabhängigkeit beaufsichtigt.