Binder-Keller Marianne · Ständerat · 2024-06-03
Binder-Keller Marianne · Ständerat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-03
Wortprotokoll
Ich entschuldige mich für meine Verspätung. Ich hatte tatsächlich nicht damit gerechnet, dass es bei den vorherigen Geschäften keine Berichterstattung geben würde, und beginne jetzt.
Wir diskutieren heute einen Antrag der Mehrheit Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission. Angesichts der zunehmend bedrohlichen Situation in Europa, der unmittelbaren Gefahr einer Eskalation und der Einschätzung, dass diese Ereignisse für die Schweiz nicht steuerbar sind, sieht die Mehrheit Ihrer Kommission dringlichen Handlungsbedarf. Kriegerische Ereignisse sind ausserordentliche Ereignisse. Die Mehrheit Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission möchte angesichts dieser Dringlichkeit einen Fonds schaffen, der sich vorübergehend verschulden darf.
Die Minderheit Ihrer Kommission sieht diesen Punkt anders; sie anerkennt aber auch klar die Dringlichkeit, für die Armee schneller die nötigen Mittel zu beschaffen, um die nötige Verteidigungsfähigkeit zu bewerkstelligen. Sie möchte dafür jedoch die Schuldenbremse nicht lösen. Ebenfalls sieht sie keinen sachlichen Zusammenhang zwischen der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz und der Stärkung der Ukraine im jetzigen Zeitpunkt. Ihre Rezepte sieht sie in Einsparungen in verschiedensten anderen Bereichen der Bundesaufgaben. Aber diese Argumente wird die Minderheit dann darlegen.
Erstens möchte die Mehrheit Ihrer Kommission die Armee dringlich und schneller auf Verteidigungskurs bringen, um auf [PAGE 386] die drohende Eskalation des Krieges, von dem die Schweiz zentral betroffen ist, mit wirkungsvollen Massnahmen zu reagieren. Unsere Armee ist heute auf verschiedenste Aufgaben ausgerichtet, aber nicht mehr auf die Verteidigung. Sie wieder auf Verteidigungskurs zu bringen, bedeutet, schneller Gelder zu sprechen, damit die Armee planen kann, und zwar in folgendem Rahmen: Bis 2030 erfolgt eine Aufstockung des Armeebudgets auf 1 Prozent des BIP; das wären etwa 10 Milliarden Franken. Es wäre ein Rückkommen auf den knappen Entscheid, welchen das Parlament in der Wintersession gefasst hat. Damals wurde eine schrittweise Erhöhung des Armeebudgets auf 1 Prozent des BIP bis 2035 statt 2030 beschlossen.
Zweitens will Ihre Sicherheitspolitische Kommission der Ukraine jetzt helfen, damit die Menschen durchhalten. Um Missverständnissen vorzubeugen bzw. solche zu beseitigen, ist festzuhalten: Es geht der Mehrheit der Kommission nicht um einen Wiederaufbau nach dem Krieg im Falle eines russischen Sieges, dann wäre es zu spät. Niemand, nehme ich an, würde dann Gelder an die Russen sprechen wollen. Wir sind aber überzeugt, dass die Ukraine jetzt Unterstützung braucht, damit das Land später für einen Wiederaufbau überhaupt in Betracht kommen kann.
Konkret: Wir möchten im Dienste der Sicherheit Europas und im Dienste der Sicherheit der Schweiz der Ukraine jetzt helfen, beim aktuell zwingend erforderlichen Wiederaufbau, bei der Reparatur und bei der Instandhaltung der notwendigen Infrastruktur. Das sehen Sie, wenn Sie den Text der Motion lesen. Diese Infrastrukturen werden täglich angegriffen und oft zerstört. Es ist eine Kriegstaktik der übelsten Sorte, mit dem Ziel, die Zivilbevölkerung zu demoralisieren und[NB]Flüchtlingsströme[NB]auszulösen. Die Energieanlagen werden angegriffen, die Wasserfassungen zerstört, die Felder vermint.
Eine solche Hilfe der Schweiz widerspricht nicht dem Neutralitätsrecht, und sie widerspricht auch nicht der Bundesverfassung, wie ich nachfolgend noch erläutern möchte. Eine solche Hilfe ist für eine reiche Volkswirtschaft wie die Schweiz mehr als angemessen. Denn anerkanntermassen rangiert die Schweiz im Vergleich der wirtschaftlichen Unterstützung der Ukraine durch andere Volkswirtschaften am unteren Ende der Liste der Nationen, was auch daran liegt, dass die Schweiz keine Waffen liefert, die halt sehr teuer sind.
Zusammengefasst: Was in der Ukraine geschieht, kann in ganz Europa und damit auch in der Schweiz geschehen. Was die Menschen in der Ukraine für ihre Unabhängigkeit und Freiheit tagtäglich leisten müssen, könnte auch den Menschen im übrigen Europa blühen. Die Ukraine jetzt zu unterstützen, ist im Interesse ganz Europas und damit auch der Schweiz. Europa befindet sich in einem Krieg, und zwar in einem Krieg zwischen Demokratie und Diktatur. Mit dem Abwehrkampf in der Ukraine verteidigen die Ukrainerinnen und Ukrainer auch das freie Europa. Gewinnt der Kriegsverbrecher Putin, verliert Europa.
Sowohl die zeitnahe Stärkung der Armee als auch die zeitnahe Stärkung der Ukraine dienen dem Schutz und der Sicherheit aller Menschen, die in der Schweiz leben. Das Erfordernis der Einheit der Materie ist mit der beantragten gleichzeitigen Unterstützung von Massnahmen im Inland und im Ausland zur Sicherung unserer Freiheit in Europa und in der Schweiz erfüllt.
Vor den ganzen Diskussionen in der nächsten Zeit möchte ich noch ein paar Bemerkungen zur Frage "Sicherheit und Frieden versus Schuldenbremse" machen. Die Bundesverfassung umschreibt in der Präambel und im Zweckartikel, Artikel 2, die Grundlagen des Staates Schweiz. Danach bestehen Sinn und Zweck der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Schutze der Freiheit, der Demokratie und der Rechte des Volkes und in der Wahrung von Unabhängigkeit, Frieden und Sicherheit des Landes.
Artikel 2 der Bundesverfassung enthält verbindliche Staatsziele, welche die staatlichen Akteure zu einem bestimmten Tun verpflichten. An diesen Zielen müssen sich Exekutive und Legislative orientieren, wenn sie andere Verfassungsnormen oder Gesetzesrecht im Rahmen der Gesetzgebung und der Rechtsanwendung konkretisieren oder auslegen.
Der Präambel und der Zweckbestimmung der Verfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft kommt damit eine den übrigen Verfassungsbestimmungen übergeordnete Bedeutung zu. So ist namentlich die in Artikel 126 der Bundesverfassung stipulierte Schuldenbremse nicht Selbstzweck, sondern neben anderen Verfassungsbestimmungen Mittel zur Zweckerreichung.
Was die Schuldenbremse betrifft, ist diese im Übrigen in der Verfassung nicht als starre Vorgabe geregelt. Artikel 126 Absatz 3 der Bundesverfassung enthält ganz bewusst auch Ausnahmemöglichkeiten im Falle eines ausserordentlichen Zahlungsbedarfs, also auf Verfassungsebene. Artikel 126 Absatz 3 der Bundesverfassung lautet wörtlich wie folgt: "Bei ausserordentlichem Zahlungsbedarf kann der Höchstbetrag nach Absatz 2 angemessen erhöht werden. Über eine Erhöhung beschliesst die Bundesversammlung nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe c." Ausserordentlichkeit muss gemäss Bundesverfassung vorliegen, nicht Steuerbarkeit. Letzteres Kriterium steht im Finanzhaushaltgesetz, nicht in der Bundesverfassung.
Kriegerische Ereignisse sind ausserordentliche Ereignisse, und wenn sich daraus ein Investitions- und Zahlungsbedarf ergibt, ist dieser notgedrungen auch ausserordentlich. Der Vorschlag Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission ist gemäss meiner Einschätzung damit auch verfassungskonform. Wer juristisch mit den Rahmenbedingungen des Finanzhaushaltgesetzes gegen die vorliegende Motion anficht, der übersieht dabei auch, dass Regelungen des Finanzhaushaltgesetzes selbstverständlich durch eine spätere Gesetzgebung übersteuert werden können; das gab es auch schon bei anderen Situationen, beispielsweise bei der Finanzierung von Skyguide oder der Pensionskasse der SBB. Gesetzliche Bestimmungen zu ändern, ist geradezu das Wesensmerkmal jeder gesetzgeberischen Tätigkeit.
Abgesehen davon gehören gemäss bundesrätlicher Botschaft zur Revision des Finanzhaushaltgesetzes zu den Gründen, die ein Abweichen von der Schuldenbremse gemäss Finanzhaushaltgesetz zulassen, auch Entwicklungen, welche von aussen vorgegeben sind und damit nicht von der Politik beeinflusst werden können, wie schwere Rezessionen, Naturkatastrophen oder kriegerische Ereignisse. Dazu vergleiche man die Ausführungen in der Botschaft vom 5.[NB]Juli 2000 betreffend die Revision des Finanzhaushaltgesetzes, auf den Seiten 4694 und 4714. Niemand wird bestreiten können, dass der Ukraine-Krieg und die neue Bedrohungslage Europas und der Schweiz von aussen vorgegeben sind und nicht von der schweizerischen Politik beeinflusst werden können.
Zum Schluss noch ein Wort zu den Relationen: Ende 2023 hatte der Bund gemessen am BIP eine Verschuldung von 17,8 Prozent - im internationalen Vergleich kaum zu übertreffen. Würde man die 15 Milliarden Franken ausserordentlich buchen, käme die Verschuldung auf 19,7 Prozent des BIP und somit auf eine Erhöhung um 1,3 Prozent. Nähme man lediglich die 10 Milliarden Franken für die Armee, also die Aufstockung bis 2030, was wir im Ständerat in der Mehrheit ja ursprünglich wollten, stiege die Quote auf 19,1 Prozent. Das ist angesichts der Dringlichkeit verkraftbar - das ist das zentrale Element - und verantwortbar, und das liegt im Hinblick auf Artikel 2 der Bundesverfassung in unserer Verantwortung.
Ich danke Ihnen also im Namen der Kommissionsmehrheit für Ihre Unterstützung der Motion. Wir leisten damit als Nichtmitgliedstaat der Nato und folglich als Land, das bei einem möglichen feindlichen Angriff nicht unter Artikel 5 der Nato fallen würde, aber das sich klar zur westlichen Sicherheitsarchitektur bekennt, unseren solidarischen Beitrag in Europa, der fundamental in unserem eigenen Sicherheitsinteresse liegt. Erstens machen wir die Schweiz selber wieder verteidigungsfähig. Zweitens zeigen wir damit, dass wir, wie viele andere Länder, dort eine wirkungsvolle Mithilfe leisten, wo dem russischen Angriffskrieg die Stirn geboten wird; dort, wo der Krieg stattfindet, in der Ukraine; dort, wo[NB]die[NB]Hilfe[NB]momentan[NB]am[NB]dringendsten[NB]benötigt wird. Innerhalb von Europa, meine ich, ist das auch eine Frage der Reputation. [PAGE 387]