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Hegglin Peter · Ständerat · 2024-06-03

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-03

Wortprotokoll

Ich glaube, niemand in diesem Saal vertritt die Meinung, dass wir der Armee nicht mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen sollten. Im Gegenteil, die Armeebotschaft, die wir anschliessend noch beraten und beschliessen werden, zeigt ein substanzielles Wachstum der Armeeausgaben.

Meinte man anfangs noch, mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) genüge ein Anstieg der finanziellen Ausgaben von 5,5 auf 7 Milliarden Franken, geht die jetzt vorliegende Botschaft von einem Wachstum auf 10,5 Milliarden im Jahr 2035 aus. Das ist, verglichen mit der ursprünglichen Planung gemäss WEA, ein Plus von 22 Milliarden Franken. Ich finde, das ist schon ein recht substanzieller Beitrag.

Ich bin nicht ganz der Meinung von Kollegin Gmür, die sagt, man hätte die Armee kaputtgespart. Man hat sehr wohl die finanziellen Beträge, gerade wenn man sie in Bezug zu den Gesamtausgaben des Bundes anschaut, zurückgefahren. Trotzdem gäbe es auch innerhalb der Armee noch Sparmöglichkeiten; die Frau Bundespräsidentin hat uns das auch gesagt. Auch ich habe in meinen verschiedenen Funktionen immer wieder festgestellt, dass man gewisse Aufgaben auch günstiger hätte erbringen können. Ich bin auch der Meinung, dass man bei der Armee nicht einfach nur mehr Geld geben sollte. Auch die Armee hat die Möglichkeit, in der Aufgabenerfüllung kostenbewusster zu werden, die viel gelebte[NB]Swissness der vergangenen Jahre ein bisschen zurückzustellen und sich mehr auf Standardprodukte zu konzentrieren, die sich meistens schon bewährt haben.

Damit möchte ich auf die Motion zurückkommen, die heute vorliegt. Kollege Dittli und Kollege Stark haben eigentlich alles gesagt, was Schuldenbremse, Möglichkeiten und Massnahmen betrifft. Diese Aussagen möchte ich vollumfänglich unterstützen.

Ich möchte auf Kollegin Roths Begriff des Kuhhandels zurückkommen. Der Unterschied zwischen einem Kuhhandel und der vorliegenden Motion besteht einfach darin, dass man bei einem Kuhhandel weiss, was man kauft und was man dann bekommt. Bei dieser Motion ist sehr vieles unklar und undefiniert, und sie hat wahrscheinlich auch nicht die Auswirkungen, die die Motionäre erreichen wollen.

Kollegin Roth hat vorhin von Budgetentlastung gesprochen, von einem Cheque für die Armee und von der Hilfe an die Ukraine.

Ich möchte mit der Budgetentlastung beginnen. Man kann sagen, ja, wir gründen diesen Fonds und statten ihn ausserordentlich mit insgesamt gut 15 Milliarden Franken aus. Wenn Sie sich aber an Gesetz und Verfassung halten, müssten Sie den Betrag gemäss Artikel 17 des Finanzhaushaltgesetzes in den kommenden sechs Rechnungsjahren amortisieren. Dazu müssten Sie nach Dotierung des Fonds in den [PAGE 391] Folgejahren jedes Jahr 2,5 Milliarden Franken im Voranschlag einstellen.

Wenn Sie das nicht machen wollen, müssten Sie wieder das Gesetz ändern und vorsehen, dass die Amortisation für diesen Fonds beispielsweise zehn oder zwanzig Jahre dauern soll. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie wieder Ausnahmen von der Ausnahme generieren möchten. Sie nehmen mit diesem Fonds also Budgetrestriktionen in den kommenden sechs Jahren vor. Diese helfen uns nicht, wenn wir dannzumal auch wieder über Budgetbegehren der Armee zu befinden haben. Die erste Überlegung, uns im Budgetprozess zu entlasten, hat also das Gegenteil zur Folge. Sie nützt uns nichts.

Das zweite Ziel, das genannt worden ist, beinhaltet einen Cheque für die Armee. Kollege Dittli hat das auch gesagt, glaube ich: Ohne Bestimmungen können wir keinen Cheque ausstellen. Es müssten dazu sicher Fragen beantwortet werden: Wie sieht der Voranschlag aus? Wie sieht die Rechnung aus? Wofür darf dieses Geld verwendet werden? Ich gehe davon aus, dass es wiederum wir wären, die dann über die Mittelverwendung aus diesem Fonds zu beschliessen hätten. Es wäre also nicht irgendein Fonds, auf welchen die Armee einfach zugreifen dürfte und dessen Mittel sie nach ihrem Gutdünken verwenden könnte. Das darf und kann nicht sein. Das ist auch bei den anderen Fonds nicht der Fall. Ein Beispiel ist der Netzzuschlagsfonds, den wir im Parlament entsprechend beschlossen und ausformuliert haben und der ganz klare Gouvernanzbestimmungen beinhaltet.

Ich bin überzeugt, dass wir auch hier entsprechende Bestimmungen schaffen müssten. Das heisst, dass es eine gewisse Zeit brauchen würde - Kollege Dittli hat es erwähnt -, es gäbe Vernehmlassungen und Beschlüsse in beiden Räten. Am Schluss wäre höchstwahrscheinlich noch eine Volksabstimmung möglich, weil es ein Gesetz wäre, welches dem Referendum unterstehen würde.

Zum Schluss zur Hilfe für die Ukraine: Ich glaube, es greift zu kurz, wenn man einfach sagt, wir hätten nichts oder zu wenig gemacht. Ich erinnere an die Unterstützung im laufenden Jahr. Es sind 1,4 Milliarden Franken, welche wir für die Unterstützung der Flüchtlinge mit Schutzstatus S, die sich in der Schweiz befinden, gewähren. Das ist schon eine hohe Summe.

Zur Frage des Wiederaufbaus und der Hilfe: Ich bin offen dafür, dass man diese Unterstützung gewährt, aber momentan könnte es höchstens eine Überlebenshilfe sein. Denn es macht keinen Sinn, in einer latenten Konfliktsituation oder im Krieg selber schon mit dem Wiederaufbau zu beginnen. Man weiss ja nie, wie sich der Krieg weiterentwickelt, und dann wäre der Wiederaufbau, den man begonnen hat, vielleicht schon bald wieder zunichtegemacht. Ich glaube, es ist zu früh, von Wiederaufbau zu sprechen. Es ist aber wichtig, von humanitärer Hilfe zu sprechen.

Aus all diesen Gründen empfehle ich Ihnen, die Motion abzulehnen. Sie hilft uns nicht weiter. Sie hat so viele Elemente, die dann im Nachgang noch zu klären wären. Da nehme ich lieber den Weg über das Parlament und bewege mich im Rahmen unserer Möglichkeiten, über Kredite, Verpflichtungskredite bzw. den Voranschlag zu beraten und zu beschliessen.

Ich empfehle Ihnen, die Motion abzulehnen.

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