Salzmann Werner · Ständerat · 2024-06-03
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-03
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir, bevor ich zum Eintreten auf die fünf Bundesbeschlüsse Stellung nehme, einen gerafften Rückblick auf die meisten Beschlüsse und Publikationen in Sachen Armee seit Kriegsausbruch.
Im Frühjahr 2022 haben beide Räte sehr rasch zugestimmt, 1[NB]Prozent des BIP für die rasche Nachrüstung unserer Armee bis 2030 zu verwenden. Der Bundesrat hat auf Wunsch der Sicherheitspolitischen Kommission am 7.[NB]September 2022 einen Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 verabschiedet. Der Zusatzbericht enthält eine erste Analyse des Krieges und seiner Folgen und zeigt die internationalen Kooperationsmöglichkeiten im sicherheitspolitischen Bereich, namentlich mit der Nato und der EU, auf. Die Auswirkungen des Konflikts auf die Armee finden aber im Zusatzbericht nur in diffuser Weise ihren Niederschlag, obwohl sich die Sicherheitslage in Europa seit Februar 2022 massiv verändert hat. Insbesondere zeigt der Bericht nicht auf, wie die Verteidigungsfähigkeit wiedererlangt werden soll und wofür zusätzliche finanzielle Mittel für die Armee eingesetzt werden sollen.
Der Ukraine-Krieg macht eindrücklich deutlich, dass kriegerische Auseinandersetzungen in Europa immer noch möglich sind. Es geht also darum, diese neue Bedrohungslage zu berücksichtigen und die Verteidigungsfähigkeit der Armee wieder in den Vordergrund zu stellen. Diese verstärkte Ausrichtung auf die Verteidigungsfähigkeit setzt ein Konzept dafür voraus, was in Bezug auf die Doktrin, die Organisationsstruktur, die Ausbildung und den Einsatz der Armee geändert werden muss. Zudem soll in einer Sicherheits- und Verteidigungsstrategie skizziert werden, wie die Resilienz der Schweiz gestärkt werden soll.
Aus diesem Grund hat unser Rat auf Antrag seiner Kommission am 1.[NB]März 2023 dem Postulat 23.3000, "Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz", zugestimmt und einen Bericht verlangt, der unter anderem eine Antwort auf die in Ziffer 1 formulierte Frage geben sollte: "Wie sieht eine zukünftige, wieder auf den Kernauftrag der Verteidigung ausgerichtete Armee bezüglich Militärdoktrin, Fähigkeiten, Strukturen, Ausbildung, Systeme, Personal, Immobilien und Betriebskosten aus?"
Die Armeeführung hat ihrerseits im August 2023 ihr schwarzes Buch "Die Verteidigungsfähigkeit stärken" präsentiert und darin eine mögliche Struktur der Armee aufgezeigt. Diese wurde aber schon mit dem Verkauf der 25 Leopard 2 wieder infrage gestellt, weil die restlichen Kampfpanzer Leopard 2 nicht ausreichen, um die Panzerverbände gemäss schwarzem Buch auszurüsten.
Im Januar 2024 hat der Bundesrat seinen Postulatsbericht "Verteidigungsfähigkeit und Kooperation" publiziert. Leider hat uns der Bericht auch nicht die notwendigen präzisen Antworten geliefert. Zudem sind die Inhalte des schwarzen Buchs der Armee auch nicht darin eingeflossen.
In der SiK-S wurde an den Sitzungen im März und April 2024 im Rahmen der Armeebotschaft, wie Sie gehört haben, zum ersten Mal über eine fähigkeitsbasierte Rüstungsbeschaffung diskutiert. Der Bundesrat hat uns dazu im Bundesbeschluss 1 die Eckwerte zur Ausrichtung der Armee bis 2035 vorgelegt. Leider entsprechen die Aussagen im Bundesbeschluss 1 weder einer Fähigkeitsorientierung noch einer Planung, sondern einer sehr vage gehaltenen Absichtserklärung darüber, in welche Richtung man tendenziell gehen möchte. Messbare oder vergleichbare Vorgaben sind keine enthalten. Mit solchen schwammigen Vorgaben kann natürlich das VBS in Zukunft jede Veränderung im Militär, egal in welcher Richtung, als im Einklang mit dem Bundesbeschluss verkaufen. Eine Nachverfolgung, ob die Planung der Armee auf Kurs ist oder nicht, lässt sich dann nicht bewerkstelligen, weil es keine messbaren Kriterien und Zielvorgaben gibt. Sie sehen, wir drehen uns in diesem Bereich im Kreis, die Forderungen des Parlamentes wurden nicht erfüllt.
Eine fähigkeitsbasierte Rüstungsbeschaffung kann nur auf der Grundlage einer klaren Doktrin mit Fähigkeiten, welche die Struktur der Armee vorgibt, verabschiedet werden. Wir müssen wissen, wie unsere Armee organisatorisch und personell aussehen soll, wie und wo ausgebildet wird und wie das Standortkonzept aussieht. Wir benötigen diesen Detaillierungsgrad, um einerseits die Investitionen fähigkeitsbasiert zu planen und andererseits die Betriebskosten abzuschätzen. Auch unser heutiges und künftiges Milizkader möchte wissen, wie unsere Armee organisiert und strukturiert wird, schon aus Karriereplanungsgründen. Sie sehen, die Situation ist in diesem Bereich unbefriedigend. Aus diesem Grund werde ich nicht nachlassen, diesen Detaillierungsgrad zusammen mit meinen Kollegen einzufordern.
Ich bitte Sie aber, auf die Bundesbeschlüsse 1 bis 5 einzutreten. Ich werde mich dann in der Detailberatung zur Beschaffung von Bodluv mittlerer Reichweite im Bundesbeschluss 3 und zur Erhöhung des Zahlungsrahmens im Bundesbeschluss 5 noch äussern.