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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-03

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-03

Wortprotokoll

Ich danke für die interessante Diskussion. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Umweltverantwortungs-Initiative bereits am 10.[NB]Januar 2024 zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Er empfiehlt Ihnen die Initiative zur Ablehnung und stellt ihr weder einen indirekten Gegenvorschlag noch einen direkten Gegenentwurf gegenüber.

Dazu einige Begründungen: Die Initiative verlangt, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten nur so viele Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen dürfen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben. Bei einer Annahme der Initiative müsste die Schweiz die Umweltbelastung, die sie durch den inländischen Konsum verursacht, innerhalb von zehn Jahren enorm reduzieren. Da ist schon mal diese Frist, die natürlich sehr knapp ist. Bund und Kantone wären verpflichtet, dies gemeinsam sicherzustellen. Die Massnahmen müssten sozial verträglich sein - im Inland wie im Ausland. Namentlich bezüglich Klimaveränderung, Biodiversitätsverlust und Stickstoff müsste die Umweltbelastung reduziert werden.

Die Initiative will zum langfristigen Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen. Der Bundesrat teilt dieses Ansinnen grundsätzlich. Die Initiative geht ihm aber zu weit. Er will den bisher politisch breit abgestützten Weg weiterverfolgen.

Die Bundesverfassung enthält bereits heute Bestimmungen für eine nachhaltige Entwicklung und für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Parlament und Bundesrat haben entsprechende Massnahmen beschlossen und Ziele [PAGE 1012] gesetzt. Müssten wir die Übergangsfrist von zehn Jahren einhalten, wären rigorose Massnahmen nötig. Produkte und Dienstleistungen für die Schweiz müssten unter strengeren Voraussetzungen produziert werden als Produkte für den ausländischen Markt. Folglich würden die Produktionskosten steigen, und die Bevölkerung müsste mit höheren Preisen oder mit einer kleineren Produkteauswahl rechnen. Insbesondere die Bereiche Ernährung, Landwirtschaft, Energieversorgung, Mobilität und Wohnen wären betroffen.

Die Umsetzung der Initiative hätte also weitreichende und negative wirtschaftliche sowie gesellschaftliche Konsequenzen. Die Kosten wären unverhältnismässig hoch. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Initiative ab, und entsprechend lehnt er auch den Antrag der Minderheit II (Clivaz[NB]Christophe) ab, die die Initiative zur Annahme empfehlen möchte.

Die Minderheit I (Trede) fordert einen direkten Gegenentwurf mit demselben Wortlaut wie die Initiative, aber ohne die Übergangsbestimmung. Der Bundesrat lehnt auch diesen Minderheitsantrag ab, da er der Auffassung ist, dass heute die Verfassungsbestimmungen absolut ausreichend sind. (Glocke der ersten Vizepräsidentin) Die Verfassungsbestimmungen - das ist vielleicht gerade der wichtigste Satz, gut, haben Sie geläutet - sind eigentlich ausreichend. Schauen Sie sich mal an, was alles in der Verfassung steht. Wenn schon, haben wir ein Umsetzungsdefizit, und sicher nicht ein Defizit in der Verfassung. Bereits im Zweckartikel, in Artikel 2, steht der Begriff der Nachhaltigkeit; er ist dort verankert. Die nachhaltige Entwicklung ist Zweck unserer Verfassung. Aber hier in dieser Initiative, das wurde schon richtig gesagt, wurden einfach nur die zwei Dimensionen der Ökologie und des Sozialen berücksichtigt, während die Dimension des Ökonomischen völlig aussen vor gelassen wurde. Nachhaltigkeit, das wissen Sie alle bestens, hat nun einmal drei Dimensionen, weil[NB]ohne[NB]die[NB]ökonomische Dimension unser Leben ja gar nicht möglich ist. Ohne deren Berücksichtigung bestrafen wir uns selber.

Schauen Sie die weiteren Artikel in der Verfassung an. Artikel 54 stipuliert die nachhaltige Entwicklung in der Aussenwirtschaftspolitik. In Artikel 73 ist die Nachhaltigkeit speziell definiert; auch hier wird eine nachhaltige Entwicklung verlangt. Artikel 74 ist der eigentliche Umweltartikel. Dann haben wir noch die Artikel 104 und 104a, wo die Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft festgeschrieben wird. Also haben wir eigentlich die Grundlagen für eine nachhaltige Wirtschaft mehr als vollständig in der Verfassung. Nachhaltig heisst nicht alleine ökologisch und sozial, sondern auch ökonomisch. Deshalb ist klar, dass der Bundesrat vor diesem Hintergrund die Initiative ablehnt.

Schauen Sie, wir müssen jetzt umsetzen, was wir bereits auf dem Tisch haben. Ich denke hier an das Netto-null-Ziel. Das Parlament hat uns netto null bis 2050 in einer Abstimmung verschrieben, was dann von der Bevölkerung mit einem klaren Mehr bestätigt wurde. Das ist eine Riesenaufgabe, der wir mit dem Stromgesetz einen Schritt näher kommen. Wir haben das CO2-Gesetz verabschiedet, wir werden mit einer weiteren Änderung des CO2-Gesetzes kommen. Wir haben ein Landwirtschaftsgesetz mit vielen nachhaltigen Zielen. Also hier läuft wirklich einiges.

Lassen Sie uns das jetzt umsetzen und lehnen Sie die Initiative und die Minderheitsanträge entsprechend ab.