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Schilliger Peter · Nationalrat · 2024-06-04

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-06-04

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1.[NB]März 2024 die Botschaft zu einer Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) verabschiedet. Die Änderung des AVIG entlastet den Bundeshaushalt in den kommenden Jahren um insgesamt 1,25 Milliarden Franken.

Der Bundeshaushalt befindet sich in einem strukturellen Ungleichgewicht. Die Ausgaben wachsen stärker als die Einnahmen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat sowohl im Frühjahr 2023 wie auch im Frühjahr 2024 verschiedene Massnahmen zur Bereinigung der strukturellen Defizite beschlossen. Für einzelne Massnahmen sind Gesetzesänderungen erforderlich. Am 28.[NB]Juni 2023 eröffnete der Bundesrat deshalb die Vernehmlassung zum Entlastungspaket 2025.

Die heute zur Beratung anstehende Gesetzesvorlage steht im Zentrum dieses Paketes. Sie sieht eine Reduktion des Bundesbeitrages an die Arbeitslosenversicherung um 1,25 Milliarden Franken im Zeitraum von 2025 bis 2029 vor. Diese Kürzung ist ohne leistungsseitige Anpassung umsetzbar, weil die Arbeitslosenversicherung über genügend Eigenkapital verfügt. Diese gute finanzielle Lage ist auf die Unterstützung der Arbeitslosenversicherung während der Covid-Pandemie durch ausserordentliche Bundesbeiträge im Umfang von 16 Milliarden Franken zurückzuführen. Trotz starkem Ausbau der Kurzarbeitsentschädigung musste sie sich aufgrund der Bundesbeiträge nicht verschulden und konnte damit auch eine Erhöhung der Arbeitslosenbeitragssätze verhindern. Hält die gute Arbeitsmarktlage an, wird das Eigenkapital des Arbeitslosenfonds in den kommenden Jahren trotz Kürzung der Bundesbeiträge weiter steigen. Sollte sich die Arbeitsmarktlage stark verschlechtern, so verhindert eine Ventilklausel, dass die Arbeitslosenversicherung in eine finanzielle Schieflage gerät. Im Vernehmlassungsverfahren sprach sich die Mehrheit der sich äussernden Parteien und Kantone für die Massnahme aus.

Der vorliegende Entwurf ist flexibler als die Version der Vernehmlassung. Bundesrat und Parlament sollten die gesamte Kürzung von 1,25 Milliarden Franken frei auf die Jahre 2025 bis 2029 verteilen können. Für den Voranschlag 2025 sieht der Bundesrat eine vollständige Kürzung des Bundesbeitrages an die Arbeitslosenversicherung vor. Der Bundeshaushalt wird damit 2025 um knapp 600 Millionen Franken entlastet.

Die Finanzkommission hat die Beratung am 21.[NB]März mit den Anhörungen und mit der Eintretensdebatte gestartet. Zu den Anhörungen eingeladen wurden Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen, der Gewerkschaften, der Wirtschaft und der Arbeitgeberorganisationen. Verschiedene Bewertungen wurden uns aufgezeigt, und die Resultate der Vernehmlassung wurden gut dargelegt. Danach fand die Eintretensdebatte mit Anträgen auf Eintreten, Nichteintreten und Rückweisung statt. Es folgte die Detailberatung. Oft wurde dabei auf die Argumente der Anhörungsteilnehmenden verwiesen.

Es liegt ein Nichteintretensantrag vor. Diese Argumentation für Nichteintreten ist entstanden, weil die Vorlage des Bundesrates ausschliesslich auf die Ausgabenseite fokussiert und die Einnahmenseite viel zu wenig ins Zentrum rückt. Auch haben die Votanten für das Nichteintreten damit argumentiert, dass die Analyse der Bundesfinanzen zu kritisch sei und eben deshalb eine solche Kürzung der Beiträge an die Arbeitslosenversicherung nicht geschehen solle. Der Nichteintretensantrag wird ja nachher im Detail erläutert.

Die Mehrheit konnte sich den Argumenten des Bundesrates und der Experten anschliessen, und die Kommission hat den Nichteintretensantrag mit dem Stimmenverhältnis von 20 zu 5 abgelehnt. [PAGE 1024]

Zudem gab es einen Rückweisungsantrag. Der Rückweisungsantrag fordert, dass eben diese Einnahmenseite auch stärker ins Gewicht fallen soll. Insbesondere sollen andere Optionen für Einnahmemöglichkeiten aufgezeigt werden, und in diesem Sinn soll der Bundesrat mit einer Rückweisung beauftragt werden, eine neue Vorlage zu erstellen. Auch dieser Minderheitsantrag wird im Anschluss an unsere Voten noch im Detail dargelegt.

Die Mehrheit der Kommission konnte sich diesen Begründungen nicht anschliessen und hat befunden, dass die Vorlage stimmig ist. Die Vorlage knüpft daran an, dass der Bund eben auch bereits bestehende Finanzierungen in einem Übermass getätigt hat - man denkt da an die Corona-Zeit - und deshalb ohne Probleme die Eigenkapitalsituation des Arbeitslosenfonds bis zu einer gewissen Ventilklausel schädigen dürfe. Dieser Minderheitsantrag auf Rückweisung an den Bundesrat wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Die Detailberatung erfolgte an der Sitzung vom 7.[NB]Mai. Es wurden verschiedene Anträge eingereicht, z.[NB]B. einer, der die Leistungsvereinbarungen zur Diskussion stellte. Dieser Antrag wurde mit 19 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Da dazu keine Minderheit auf der Fahne ist, gehe ich nicht weiter auf Details ein.

Eine wesentliche Minderheit forderte, dass nicht nur eine Leistungskürzung geschehen soll, sondern dass eben auch eine einnahmenseitige Korrektur im Gesetz aufgenommen werden soll. Dabei geht es um den Solidaritätsbeitrag, den Arbeitnehmende ab einem Lohnbetrag von 148[NB]000 Franken pro Jahr wieder leisten sollen. Ein solcher Beitrag war bis zum Jahr 2010 Teil der ganzen Arbeitslosenversicherung und wurde danach aufgehoben. Wenn dieser Solidaritätsbeitrag wieder zum Tragen käme, dann würde vermutlich - davon ging man aus - ein Ertrag im Bereich von 300 bis 400 Millionen Franken jährlich anfallen.

Die Mehrheit Ihrer Kommission bewertete diesen Antrag als nicht zielführend, weil er ungerecht ist, weil damit einerseits keine zusätzliche Versicherungsleistung von der Arbeitslosenversicherung gedeckt ist und weil man andererseits zurzeit ja auch eine sehr tiefe Arbeitslosenquote hat. Deswegen bewertete man eine Erhöhung oder eine Neueinführung einer zusätzlichen Finanzierungsquelle als falsch. Diese Situation kann sich ändern, dessen sind wir uns bewusst. Aber zurzeit ist die Arbeitslosenquote enorm tief, und deshalb ist es nicht zielführend, diese Versicherung auszubauen. Der Minderheitsantrag wird dann später in der Detailberatung noch kommentiert. Die Kommission lehnte den Antrag im Verhältnis von 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Am Schluss der Debatte wurde noch der Antrag des Bundesrates zu zwei eingereichten Motionen, die abgeschrieben werden sollen, diskutiert. Diese beiden Motionen verlangen eine Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen. Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass diese beiden Motionen nicht abgeschrieben werden sollen, weil einerseits die Umsetzung noch nicht geschehen ist und andererseits die Expertengruppe die Arbeit erst aufgenommen hat. Der Bundesrat soll dazu eine Vorlage erarbeiten, und der Rat muss diese Detailberatung im Parlament zuerst noch führen. Die Nichtabschreibung der beiden Motionen wurde in der Kommission im Verhältnis von 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen.

Bei der Gesamtabstimmung am Schluss der Debatte haben 17 Kommissionsmitglieder dem vorliegenden Erlass zugestimmt, 8 waren dagegen.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommission, sich der Kommissionsmehrheit anzuschliessen.