preparatory:AB 34016
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-05-07
Wortprotokoll
Herr Bundesrat, auch im Namen der SP-Fraktion möchte ich Ihnen gute Besserung wünschen. Ich habe gestaunt, wie schwer es ist, mit einem gebrochenen Daumen umzugehen; wahrscheinlich sind da noch einige andere Verletzungen, auch da wünsche ich gute Besserung.
Das hindert mich aber nicht daran, mich der Philippika meines Kollegen Remo Gysin anzuschliessen. "Es ist unbestritten, dass der Sondersatz heute de facto eine strukturpolitisch motivierte Finanzhilfe darstellt. Artikel 7 Buchstabe g des Subventionsgesetzes besagt aber, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel verzichtet wird. Der Sondersatz ist Teil der Massnahmen zur Förderung des Tourismus in der Schweiz. Im Gegensatz zu anderen Fördermassnahmen, die gezielt zur Anwendung kommen, handelt es sich beim Sondersatz um eine allgemeine Massnahme, die flächendeckend und bedarfsunabhängig ausgerichtet wird (Subvention nach dem Giesskannenprinzip). Seine Aufhebung darf jedoch nicht isoliert betrachtet werden, sondern ist in den Gesamtkontext der Tourismusförderung zu stellen." Diese Aussage stammt nicht von mir, sie steht wörtlich in der Botschaft des Bundesrates über die neue Finanzordnung (BBl 2003 1549f.). Nachdem wir nun die Tourismusförderung besprochen haben, gilt das, was ebenfalls in dieser Botschaft steht, wonach die für die Tourismusförderung geplanten Massnahmen die strukturellen Mängel der Branche gezielter und wirkungsvoller beseitigen können als eine pauschale steuerliche Begünstigung. In seiner Stellungnahme zur Kommissionsinitiative schreibt der Bundesrat: "Eine Kumulation von Steuerbegünstigungen und anderen Finanzhilfen wird auf die Dauer nicht möglich sein." (BBl 2002 7326) Mir bleibt da nur wenig zu ergänzen:
1. Die Ertragsausfälle betragen jährlich zwischen 100 und 200 Millionen Franken; bis Ende 2006 sind das also gegen 500 Millionen Franken. Das muss man wissen, wenn man den Bericht liest, in dem steht: "Im Vergleich zum heutigen Status ergeben sich aus der Beibehaltung des Sondersatzes von 3,6 Prozent über das Jahr 2003 hinaus keine finanziellen Auswirkungen der Vorlage." (BBL 2002 7320) Ja, das ist klar. Aber wir haben eben die Einnahmenverluste von 150 Millionen Franken schon, seit dieser Sondersatz gilt. [PAGE 696]
2. Die ständerätliche WAK will durch Festschreiben in der Verfassung den reduzierten Steuersatz in der neuen Finanzordnung zementieren. Dem kann mit dem Nichteintretensantrag der Minderheit Gysin Remo ein deutliches Zeichen entgegengehalten werden.
3. Der Satz für Beherbergungsleistungen von 7,6 Prozent ist verglichen mit den Sätzen unserer Nachbarn und Mitbewerber durchaus konkurrenzfähig: Deutschland hat einen Satz von 16 Prozent, Frankreich hat 5,5 Prozent, Italien und Österreich haben je 10 Prozent.
Die SP-Fraktion steht daher hinter dem Nichteintretensantrag der Minderheit Gysin Remo.