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Pamini Paolo · Nationalrat · 2024-06-04

Pamini Paolo · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-04

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, deutsch zu reden, damit wir eine konstruktive Diskussion haben können.

Die parlamentarische Initiative Regazzi wurde von Olivier Feller, FDP, Diana Gutjahr, SVP, Sophie Michaud Gigon, Grüne, und Benjamin Roduit, Mitte, unterzeichnet. Sie[NB]wurde[NB]dann[NB]von[NB]Kollegin Diana Gutjahr übernommen. Wir sind Erstrat.

Die Initiative wurde von meiner Vorrednerin schon ausführlich vorgestellt. Es geht darum, den reduzierten Mehrwertsteuersatz, derzeit 2,6 Prozent, auch auf Stromlieferungen anzuwenden. Natürlich, die meisten Unternehmen sind selber Mehrwertsteuersubjekte und kommen in den Genuss des Vorsteuerabzuges. Das heisst, für sie hätte dieser Vorschlag keinen Effekt. Entsprechend käme es auch nicht zu Mindereinnahmen bei der Mehrwertsteuer. Aber die Initiative hätte eine Auswirkung auf Familien und KMU, die nicht Mehrwertsteuersubjekte sind. Aus diesem Grund hoffe ich, dass wir im Rat in letzter Minute trotzdem eine Mehrheit finden. Denn für diese Subjekte ist die Stromlieferung eine Endkostenposition, und die Mehrwertsteuerbelastung ist für sie relevant: Derzeit haben wir 8,1 Prozent Normalsatz, und wir würden eben auf 2,6 Prozent runtergehen. Strom ist für Familien, aber auch für kleine Unternehmen ein notwendiges Konsumgut. Darum ist diese Initiative immer noch sehr relevant.

Ich gebe zu, dass die Initiative an sich ein bisschen kompliziert konzipiert ist, so ist etwa die Rede von "unterschiedlichen Preisschwellen" usw. Aber genau solche Dinge liessen sich meines Erachtens im Rahmen der Detailberatung noch korrigieren.

Die ESTV hat die Mindereinnahmen geschätzt. Man sagte, das könnte zu Mindereinnahmen von bis zu 350 Millionen Franken führen. Allerdings gilt es zuzugeben, dass diese Schätzung eine Überschätzung ist. Denn die Statistiken basieren auf allen Stromlieferungen in der ganzen schweizerischen Volkswirtschaft. Das bedeutet insbesondere, dass auch die Stromlieferungen an Mehrwertsteuersubjekte darunterfallen, die eben den Vorsteuerabzug geltend machen können. Insofern wären die Mindereinnahmen deutlich geringer als die geschätzten Zahlen. Es ist meine persönliche Schätzung, aber vermutlich liegen die jährlichen Mindereinnahmen in der Grössenordnung eines zweistelligen [PAGE 1034] Millionenbetrages, aber sicher nicht bei über 100 Millionen Franken.