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Amherd Viola · Bundesrat · 2024-06-05

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2024-06-05

Wortprotokoll

Ich werde mich zu einigen Anträgen der Einigungskonferenz äussern. Ich fange mit der Formulierung von Ziel 5 zur künstlichen Intelligenz an. Der Bundesrat bittet Sie hier, den Antrag der Einigungskonferenz anzunehmen, da sonst Ziel 5 ohne einen Titel im Bundesbeschluss erscheinen würde.

Die Einigungskonferenz beantragt, dass Ziffer 35 mit einem Grundsatzentscheid zur Auslegeordnung der Regulierung von künstlicher Intelligenz bestehen bleibt. Wir bitten Sie, diesem Antrag zu folgen, da diese Massnahme sonst entfällt. Der Bundesrat erachtet die vertiefenden Abklärungen zu möglichen Regulierungsansätzen von KI für notwendig.

Die Ergänzung von Ziel 8 zu den staatlichen Leistungen und zur Digitalisierung bitten wir Sie anzunehmen. Ansonsten hätte auch dieses Ziel keinen Titel.

Bei Ziffer 52ter zur Beseitigung von Zugangsschranken formeller und finanzieller Art zur Gewährleistung des staatlichen Öffentlichkeitsprinzips bitten wir Sie, den Antrag der Einigungskonferenz abzulehnen und somit die entsprechende Massnahme zu streichen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Öffentlichkeitsprinzip genügend gewahrt wird und dass es keine formellen und finanziellen Schranken gibt, die zu beseitigen wären.

Bei Ziffer 54ter zur Verabschiedung einer nationalen Strategie für Weiterbildung, Berufsbildung und Nachholbildung bitten wir Sie, der Minderheit Wyssmann zu folgen und die Massnahme zu streichen. Im Rahmen der bildungspolitischen Ziele haben sich Bund und Kantone darauf geeinigt, im ganzen Bildungssystem Ein-, Um- und Wiedereinstiege zu fördern und durch Information und Beratung zu unterstützen. Der Bundesrat hat in der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025-2028 die Förderung des lebenslangen Lernens als prioritäre Stossrichtung definiert. In der Berufsbildung haben Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt mit der Initiative Berufsbildung 2030 eine gemeinsame Strategie verabschiedet. In der Weiterbildung ist der Bund im Rahmen verschiedener Bundesgesetze in der Sozial-, Wirtschafts-, Migrations- und Bildungspolitik tätig. Vor dem Hintergrund ausbalancierter Instrumente und Strategien bei den zahlreichen Akteuren erachtet der Bundesrat weitergehende Massnahmen als nicht zielführend und lehnt sie deshalb ab.

Den Antrag der Einigungskonferenz zu Artikel 56ter auf eine Festlegung der Rahmenbedingungen für eine nächste Landesausstellung ab dem Durchführungsjahr 2030 lehnt der Bundesrat ab. Wir empfehlen die Streichung dieser Massnahme und bitten Sie daher, die Minderheit Wyssmann zu unterstützen. Aufgrund der angespannten Finanzlage beim Bund in den kommenden Jahren hat der Bundesrat am 29.[NB]März 2023 beschlossen, sich frühestens im Jahr 2028 zu einem allfälligen finanziellen Engagement für die Durchführung einer Landesausstellung zu äussern. Die ähnlich lautende Motion 23.3966 der WBK-S ist am 13.[NB]März 2024 von Ihrem Rat als Zweitrat angenommen worden. Der Bundesrat hat sich [PAGE 1047] zu dieser neuen Ausgangslage noch nicht geäussert. Einem entsprechenden Entscheid des Bundesrates sollte nicht vorgegriffen werden.

Mit einer Alternativformulierung für Ziffer 64ter beantragt die Einigungskonferenz, die Anpassung der Sozialversicherungssysteme mit dem Ziel, die soziale Absicherung professioneller Kulturschaffender zu verbessern, als Massnahme in die Legislaturplanung aufzunehmen. Der Bundesrat ist gegen die Aufnahme dieser Massnahme und bittet Sie auch hier, der Minderheit Wyssmann zu folgen. Er hat die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in seinem Bericht vom 9.[NB]Juni 2023 in Erfüllung des Postulates Maret Marianne 21.3281, "Wie steht es um die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz?", analysiert und verschiedene Massnahmen präsentiert, um die soziale Absicherung dieser Personengruppe zu verbessern. Der Bundesrat hat am[NB]1.[NB]März 2024 die Kulturbotschaft 2025-2028 verabschiedet. Darin wird die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden ebenfalls thematisiert, und es werden konkrete Massnahmen vorgeschlagen.

Bei der Formulierung von Ziel 13 zu einer finanziell tragbaren Gesundheitsversorgung ist die Einigungskonferenz der ursprünglichen Formulierung des Bundesrates gefolgt. Wir bitten Sie, diesen Antrag anzunehmen, da sonst der Titel von Ziel 13 ganz gestrichen würde.

Die Einigungskonferenz hat die ergänzte Ziffer 84ter zum Abschluss weiterer Migrations- und Rückübernahmeabkommen angenommen, und wir bitten Sie, diesen Antrag zu unterstützen. Gemäss Artikel 100 des Ausländer- und Integrationsgesetzes hat der Bundesrat den Auftrag, Rückübernahmeabkommen abzuschliessen. Von Rückübernahmeabkommen sind nur Personen betroffen, die sich unbefugt in der Schweiz aufhalten, das heisst abgewiesene Asylsuchende sowie Personen mit irregulärem Aufenthalt.

Ziel 21 zu Landwirtschaft und Lebensmittelversorgung wurde von der Einigungskonferenz mit einer Kompromissformulierung ergänzt. Der Bundesrat ist zwar gegen diese Ergänzung, bittet Sie aber trotzdem, den Antrag anzunehmen, da Ziel 21 sonst ohne Titel im Bundesbeschluss verabschiedet würde.

Die neue Massnahme in Artikel 105bis zur Verabschiedung einer Strategie "Wassermanagement - Trockenperioden, Starkniederschläge, Qualität der Wasserversorgung, Schutz der Wasserlebensräume" lehnt der Bundesrat weiterhin ab. Der Handlungsbedarf ist erkannt, und zwar in allen angesprochenen Bereichen. Wo nötig, wurden die entsprechenden Massnahmen aufgegleist und umgesetzt. So ist der Bundesrat z.[NB]B. daran, ein nationales Früherkennungs- und Warnsystem für Trockenheit aufzubauen. Dieses wird bis Ende 2024 operativ sein. Damit wird es möglich, mehrere Wochen im Voraus auf eine kritische Situation hinzuweisen. Betroffene wie Landwirtinnen und Landwirte oder Trinkwasserversorger können so geeignete Massnahmen ergreifen und Schäden vermeiden. Über die Wasservorkommen verfügen gemäss Bundesverfassung die Kantone. Sie sind dazu verpflichtet, die Wasserversorgung zu planen. Auch der Schutz vor Hochwasser liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Der Bund unterstützt die Kantone in all diesen Bereichen, eine Bundesstrategie ist daher nicht zielführend.