Bally Maya · Nationalrat · 2024-06-05
Bally Maya · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-05
Wortprotokoll
Die unterschiedliche Haltung zum Mitwirkungsrecht des Parlamentes bei der Legislaturplanung hat sich auch aktuell, bei den Differenzen zwischen den beiden Räten, wieder gezeigt. Die Mitte-Fraktion hat sich bereits in der ersten Beratung im Nationalrat klar für die Unterstützung der Leitlinien und Ziele des Bundesrates ausgesprochen. Die Prioritäten sind aus unserer Sicht wichtig und richtig, auch wenn wir gerne noch mehr Akzente gesetzt und Massnahmen zum Teil auch verbindlicher formuliert hätten. Einiges haben wir durchgebracht, anderes nicht. Nach wie vor am meisten bedauern wir natürlich, dass der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes bezüglich der Abschaffung der Heiratsstrafe bei den Steuern zurzeit nur den Weg der Individualbesteuerung sehen wollen.
In der Einigungskonferenz haben wir uns entgegen unserer ursprünglichen Haltung im Nationalrat dem Ständerat angepasst, dies nicht unbedingt aus purer Überzeugung, sondern mehr aus Vernunftgründen und auch aus Fatalismus. Ist von vornherein klar, dass Anliegen im Nationalrat, spätestens aber im Ständerat keine Chancen haben werden, stellt sich die Frage, ob Opposition zweckdienlich ist. Bei gewissen Themen sind wir aber auf der Ursprungsspur geblieben, auch wenn wir die Chancen, damit noch durchzukommen, als sehr klein einschätzen. Bei Kernthemen wollten wir aber nicht zu früh Forfait geben. Bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt.
Ich erlaube mir nun, noch auf den einen oder anderen Passus einzugehen. Bei Artikel 6 Ziel 5 zur künstlichen Intelligenz ist die Deputation der Mitte-Fraktion in der Einigungskonferenz dem Ständerat gefolgt, der die Formulierung des Bundesrates unterstützt, ohne den Zusatzschutz der Persönlichkeitsrechte im digitalen Bereich, wie ihn der Nationalrat beschlossen hatte. Man kann hier im Nationalrat dem Zusatzschutz zwar noch zustimmen, es wird sich aber an der Haltung im Ständerat nichts ändern, auch wenn die Einigungskonferenz knapp für den Beschluss des Nationalrates stimmte. Da wir die Argumentation des Bundesrates nachvollziehen können, kann die Mitte-Fraktion gut damit leben, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte ein verfassungsmässiger Auftrag ist und demzufolge nicht explizit in der Zielformulierung festgehalten werden muss.
Bei Artikel 6 Ziffer 35 lautet die Frage: Grundsatzentscheid oder Botschaft? Die Mitte-Fraktion ist nach wie vor der Meinung, dass eine Botschaft besser wäre als lediglich ein Grundsatzentscheid. Aber ein solcher Antrag hätte auch in der zweiten Runde im Ständerat keine Chance. Bundesrat und Ständerat vertreten die Haltung, dass die Auslegeordnung zu möglichen Regulierungsansätzen abgewartet werden müsse, welche im November 2022 in Auftrag gegeben wurde. Die Mitte-Fraktion folgt nun dieser Argumentation und wird den Antrag der Einigungskonferenz unterstützen. Im Ständerat wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Mehrheit für den Antrag auf Ablehnung finden. Somit hat dieser Antrag aus unserer Sicht keine Chance mehr.
Bei Artikel 9 folgen wir zwar den drei Anträgen der Mehrheit der Einigungskonferenz, dies jedoch im Wissen darum, dass sie die Hürden im Ständerat wohl kaum nehmen werden und es somit mehr um ein Zeichen geht.
Zu Artikel 11 Ziffer 56bis, zur Überprüfung der SRG-Konzession: An der Haltung des Ständerates, dass eine Überprüfung der Konzession erst stattfinden kann, wenn die Abstimmungen erfolgt sind und der Auftrag abschliessend definiert ist, wird sich nichts ändern lassen. Aus diesem Grund unterstützen wir die Mehrheit der Einigungskonferenz, auch wenn der von der Minderheit aufgenommene Antrag ursprünglich von unserer Seite eingebracht worden ist.
Zu Artikel 13 Ziffer 60bis, zur Botschaft zur Abschaffung der Rentenplafonierung für Ehepaare bei der AHV: Eine grosse Minderheit der Einigungskonferenz stützt das Anliegen der Mitte. Der Unterschied zwischen Pro und Contra beträgt lediglich zwei Stimmen. Wir haben noch die kleine Hoffnung, dass sich das Blatt allenfalls noch wenden lässt. An die Adresse der geschätzten Kolleginnen und Kollegen, welche unseren Antrag ablehnen: Ich bitte Sie wirklich, dies nochmals zu überdenken. Bitte vergegenwärtigen Sie sich, dass diese Benachteiligung noch aus Zeiten stammt, als man verheiratet sein musste, um zusammenzuleben. Dies ist, abhängig vom Kanton, frühestens seit 1972 und spätestens seit 1995 nicht mehr der Fall. Heute kann man unverheiratet zusammenleben oder auch verheiratet sein und getrennte Wohnsitze haben. Das Argument, man habe tiefere Kosten, weil man zusammenlebt, zieht also längstens nicht mehr. Es ist in der heutigen Zeit einfach nicht mehr opportun, bei der AHV-Rente zu unterscheiden, ob jemand verheiratet ist oder nicht. Das ist ein alter Zopf, und es ist erst noch höchst unfair, ja eigentlich beschämend. Darum ist die Mitte-Fraktion klar der Meinung, dass es dieses Ziel in der Legislaturplanung braucht.
Die Empfehlung der Mitte-Fraktion lautet, kurz zusammengefasst: immer der Mehrheit der Einigungskonferenz folgen, mit [PAGE 1046] Ausnahme von Artikel 6 Ziel 5 Ziffer 35 und Artikel 13 Ziel 12 Ziffer 60bis. Ich bitte Sie im Namen der Mitte-Fraktion, dies genau so zu tun.