Herzog Eva · Ständerat · 2024-06-05
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-06-05
Wortprotokoll
Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Ich erläutere Ihnen das Abstimmungsverfahren. Gemäss Artikel 27 Absatz 2 des Geschäftsreglements des Ständerates kann der Rat einen Entwurf zu einer Erklärung annehmen, ablehnen oder an die Kommission zurückweisen. Dieser Wortlaut schliesst die Detailberatung einer Erklärung aus. Da aber im Ständerat, anders als im Nationalrat, auch die einzelnen Ratsmitglieder die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Abgabe einer Erklärung einzureichen, besteht auf diesem Weg die Möglichkeit, den Antrag der RK-S faktisch abzuändern. Durch diese Ausgangslage stellt sich die Frage, in welcher Reihenfolge über die Entwürfe zu einer Erklärung abgestimmt wird.
Nach Rücksprache mit den Verfahrensspezialisten schlage ich Ihnen vor, gemäss Reglement und Praxis über jeden Antrag einzeln abzustimmen, sofern er bestritten ist. Dies kann dazu führen, dass wir am Ende drei angenommene Erklärungen des Ständerates und keine klare Meinungsäusserung haben. In diesem Fall sollte der Rat mit Stichfrage darüber entscheiden, welche Fassung er als Erklärung des Ständerates verabschiedet. Zudem wird zu prüfen sein, ob Artikel 27 Absatz 2 des Reglements zu präzisieren ist, um diese Unklarheit zu beseitigen.
Der Ordnungsantrag Wasserfallen Flavia verlangt, anders vorzugehen: zunächst in Eventualabstimmungen die Erklärungen gegeneinander auszumehren und am Ende abzustimmen, ob der verbleibende Text beschlossen wird oder keine Erklärung abgegeben wird. Frau Wasserfallen hat nun das Wort zur Begründung ihres Ordnungsantrages.