Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-06
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-06
Wortprotokoll
Die Revision des Namensrechts, über die wir heute sprechen, ist für den Bundesrat eine wichtige Reform. Es besteht weitgehend Einigkeit, dass das geltende Namensrecht nicht mehr zeitgemäss ist und dass hier Handlungsbedarf besteht. Die Möglichkeit der Bildung eines Doppelnamens bei der Heirat entspricht einem Bedürfnis vieler Menschen in der Schweiz. Der Bundesrat begrüsst es ausdrücklich, dass der ursprüngliche Entwurf Ihrer Kommission noch einmal überarbeitet und erheblich vereinfacht worden ist. Die Vereinfachung wird dazu beitragen, dass das revidierte Namensrecht in der Bevölkerung besser verstanden und akzeptiert werden wird. Die bisher vom Bundesrat in dieser Hinsicht geäusserte Kritik an der Vorlage hat sich damit erledigt.
Nun zu den Minderheitsanträgen: Im Gegensatz zum Entwurf, über den wir in der Frühjahrssession diskutiert haben, sieht der überarbeitete Entwurf nun keinen Doppelnamen für die Kinder mehr vor. Der Bundesrat bedauert das, weil damit die Freiheit der Namenswahl eingeschränkt wird, obwohl auch hier ein entsprechendes Bedürfnis in der Bevölkerung besteht. Mit der Einführung eines Doppelnamens für Kinder hätten zudem auch unverheiratete Eltern die Möglichkeit erhalten, eine namensmässige Verbindung zu ihren Kindern herzustellen. Die Debatte in der Frühjahrssession hat aber deutlich gemacht, dass die Einführung eines Doppelnamens für die Kinder in Ihrem Rat nicht mehrheitsfähig wäre. Es liegen zudem verschiedene weitere Minderheitsanträge vor. Der Bundesrat unterstützt den vorliegenden Entwurf der Kommission und beantragt deshalb die Ablehnung sämtlicher Minderheitsanträge.
In der Stellungnahme vom 24.[NB]Januar 2024 hat der Bundesrat dargelegt, wie ein modernes Namensrecht aussehen sollte. Mit dem heute zur Debatte stehenden Entwurf kommen wir, mit der erwähnten Ausnahme des Doppelnamens für Kinder, diesem Ziel einen sehr grossen Schritt näher.
Ich bitte Sie deshalb, Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.