Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2024-06-06
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2024-06-06
Wortprotokoll
Erst in der Frühjahrssession dieses Jahres haben wir die Vorlage zum Namensrecht hier im Saal beraten. Wir sind uns wohl alle einig, dass die Revision aus dem Jahr 2013 nicht die gewünschten Verbesserungen gebracht hat und dass Handlungsbedarf besteht. Die Revision von 2013 ging davon aus, dass in Zukunft alle ihren Namen behalten werden. Das muss heute leider als grobe Fehleinschätzung taxiert werden. Denn das Gegenteil ist der Fall: Studien belegen, dass rund 70 Prozent der Frauen den Namen des Mannes annehmen. Gemäss Rückmeldungen der Zivilstandsämter gibt es bei den betroffenen Paaren im Vorfeld häufig Diskussionen. Was will eine starke Mehrheit der Verlobten heute? Sie will die gemeinsame Verbindung und Zusammengehörigkeit als Paar und Familie durch den Namen ausdrücken.
Eine Mehrheit unseres Rates wollte die Vorlage im Frühling an die RK-N zurückweisen. Der Entwurf, wie ihn die Mehrheit unserer Kommission im Nachgang gutgeheissen hat, hat erfreulicherweise ein paar Verbesserungen erfahren. Es kam zu einer Vereinfachung, wie vom Bundesrat und aus der Praxis gewünscht wurde. Die neue Lösung, wie sie jetzt auf dem Tisch liegt, basiert auf dem Konzept, dass jede und jeder Verlobte für sich individuell den eigenen Namen bestimmen kann. Die Ehegatten können folglich unabhängig voneinander entscheiden, ob sie einen Doppelnamen tragen möchten. Wenn ja, können sie entscheiden, ob dieser mit oder ohne Bindestrich geführt wird. Neu ist zudem, dass es keine gemeinsame Erklärung der Ehegatten mehr braucht, wenn die Ehegatten denselben Namen tragen möchten.
Was bedeutet das vereinfachte Konzept konkret? Es besteht im Unterschied zum alten Entwurf der RK-N keine gestufte Wahlmöglichkeit mehr. Das Konzept des gemeinsamen Familiennamens, wie es im geltenden Recht vorgesehen ist, wird aufgegeben. Aber die Ehegatten können wie bisher denselben Namen tragen und diesen zum Namen der Kinder machen. Der eheliche Doppelname besteht aus maximal zwei Namen.
Was bedeutet das für den Namen der Kinder? Anlässlich der Heirat bestimmen die Ehegatten den Namen der Kinder. Alle Geschwister tragen denselben Namen. Einen Doppelnamen für Kinder sieht die Vorlage nicht vor, deshalb mein Minderheitsantrag; ich habe meine Argumente bereits ausgeführt.
Je vous remercie de soutenir cette solution moderne pour tous les conjoints et futurs parents. Grâce à ma proposition de minorité, les enfants sont inclus, comme l'avaient demandé le PLR et l'UDC lors de la consultation, il y a deux ans.
Un grand plus: avec cette solution, il y aura enfin une égalité entre les Suisses et les conjoints étrangers, qui peuvent choisir le droit du nom de leur pays d'origine.
Fazit: Mit der Vorlage erreichen wir eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Status quo und geben den Heiratswilligen Selbstbestimmung und Wahlfreiheit. Wir ermöglichen eine gleichberechtigte Aushandlung der Namenswahl, die heutige Ungleichbehandlung der Geschlechter im Namensrecht wird beseitigt, und der Weg hin zu einer zeitgemässen Lösung kann weiterverfolgt werden. Wir haben es hier mit einem modernen Namensrecht zu tun, das den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung trägt, die Gleichstellung von Mann und Frau gewährleistet und die entstandenen Bedürfnisse von neuen Lebens- und Familienformen aufnimmt.
Ich bitte Sie, die Minderheitsanträge Addor und Tuena abzulehnen; sie würden uns ins letzte Jahrtausend zurückwerfen. Unterstützen Sie die Mehrheit unserer Kommission, und folgen Sie bei den Doppelnamen für Kinder meiner Minderheit. So folgen Sie den Empfehlungen aus der Praxis und erfüllen den Wunsch vieler betroffener Menschen.