Flach Beat · Nationalrat · 2024-06-06
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2024-06-06
Wortprotokoll
Seit 2017 sind wir daran, den Fehler, den man 2013 machte, zu korrigieren. Ich frage mich schon, wie lange wir das noch weitertreiben wollen. Ich bitte Sie namens der Grünliberalen Fraktion, einzutreten und die Rückweisungsanträge, die teilweise hinter das Recht von 2010 zurückgehen wollen, abzulehnen. Es geht darum, das Namensrecht zu modernisieren und anzupassen und vor allen Dingen, und das scheint mir wirklich das Wichtigste zu sein, den Bedürfnissen der Menschen in unserem Land entgegenzukommen.
Namen bilden Identifikation, und Namen bilden auch Geschichte. Sie sagen, woher ich komme, aus welcher Familie ich stamme. Diese Geschichte wird aber weitergeschrieben, sie ist nicht fixiert. Man heisst nicht immer gleich, und mit der Heirat ändert sich eben auch die Geschichte der Familie. Die Linien ändern sich, und das können wir mit dem Namen zum Ausdruck bringen. Er ist ein Teil des kulturellen Erbes der Menschen, ihres höchstpersönlichen, und natürlich hat er auch noch rechtliche Funktionen.
Mit einem Namensrecht, das möglichst liberal ist und zulässt, dass die Menschen, die heiraten, beide Namen annehmen können, in welcher Reihenfolge auch immer, schaffen wir Gleichberechtigung, Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau oder einfach zwischen den Partnerinnen und Partnern, die heiraten und ihre Geschichte weiterschreiben wollen. Lassen wir ihnen die Freiheit, ihr eigenes kulturelles Erbe fortzuschreiben. Das ist Familienidentität, die selbst gestiftet ist, die sie selber gestalten können.
Und dann gibt es auch sehr viele praktische Gründe, diese Doppelnamen wieder einzuführen, angesichts so vieler Patchworkfamilien und insbesondere auch für internationale Reisen. Wir schaffen extreme Hürden ab, wenn wir die Doppelnamen wieder zulassen, und das eben auch bei den Kindern. Letztlich ist es ja nicht an uns, die künftigen Fragen dieser Kinder zu beantworten und quasi dafür zu sorgen, dass sie später keine Überlegungen dazu anstellen müssen, wie sie heissen wollen, wenn sie heiraten. Sie sind dann mündig, sie können das selber machen. Sie brauchen dafür nicht unsere Fürsorge. Ein Staat, der sagt: "Ihr dürft das später nicht selber entscheiden, wir entscheiden das für euch vorweg, denn das könnte ja zu Friktionen oder zu Diskussionen führen", ist ein "nanny state". Diese Diskussionen werden sie so oder so zu führen haben, diese Menschen, die irgendwann in der Zukunft zusammengehen und heiraten.
Letztlich ist es nichts anderes als die Verwirklichung der individuellen Freiheitsrechte des Menschen. Ehrlich gesagt, verstehe ich nicht, wieso man hier so streng sein, Vorgaben machen und sagen will, dass der Name einen Bindestrich tragen muss, weil er sonst, was weiss ich, irgendetwas ist. Lassen Sie doch den Menschen die individuelle Freiheit, sich entsprechend der kulturellen Weiterschreibung ihrer Familie, ihrer Linien so zu nennen, wie sie wollen. Das sind individuelle Freiheitsrechte, und ich verstehe nicht, wie man gegen individuelle Freiheitsrechte sein kann. Wir müssen ja lediglich die faktische rechtliche Wirkung von Namen regeln, organisieren und halt verrechtlichen. Wir müssen klarstellen, wann welcher Name wo angegeben wird, um das Individuum zu identifizieren. Dafür müssen wir die entsprechenden Möglichkeiten schaffen. Aber machen wir hier auf, lassen wir den Menschen ihre Freiheit.
Die Grünliberale Fraktion ist für ein liberales Namensrecht, das den Wünschen und Bedürfnissen einer modernen Schweiz entgegenkommt. Ich bitte Sie dann auch darum, den Minderheitsanträgen Brenzikofer und ansonsten der Mehrheit zu folgen. Insbesondere bitte ich Sie aber darum, die komplett rückwärtsgewandten Rückweisungsanträge abzulehnen - wir befinden uns im Jahr 2024, haben aber bereits 2017 mit der Arbeit begonnen -, damit wir nun endlich Nägel mit Köpfen machen können.