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Marti Min Li · Nationalrat · 2024-06-06

Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-06-06

Wortprotokoll

In der Frühjahrssession wurde diese Vorlage an die Kommission zurückgewiesen, mit dem Auftrag, eine neue Vorlage auszuarbeiten [PAGE 1069] gemäss der sogenannt grossen Lösung, aber ohne die Doppelnamen für die Kinder. Die Kommission ist an ihrer Sitzung vom 2.[NB]und 3.[NB]Mai diesem Auftrag gefolgt und präsentiert heute eine neue Vorlage.

Die Kommission hat den Vorschlag des Bundesrates aufgenommen, den dieser in seiner Stellungnahme aufgebracht hatte. Wir haben damit die Gelegenheit genutzt, diese Vereinfachung in die Vorlage aufzunehmen. Wir glauben, dass damit der Prozess vereinfacht wird, sich aber materiell nichts ändert. Gleich wie in der letzten Fassung wird das Prinzip des Ledignamens aufgehoben. Das Prinzip funktioniert neu so: Die Verlobten können bei der Heirat einzeln entscheiden, ob sie ihren Namen behalten, den Namen des Partners oder der Partnerin annehmen oder einen Doppelnamen führen wollen. Bei einem Doppelnamen müssen die Verlobten jeweils die Reihenfolge der Namen festlegen und entscheiden, ob der Doppelname mit oder ohne Bindestrich geschrieben wird.

Um das Beispiel von Herrn Tuena aufzunehmen: Wenn Herr Tuena und Frau Schneeberger heiraten, dann dürfen sie beide unabhängig voneinander entscheiden, wie sie künftig heissen wollen. Herr Tuena könnte dann also weiterhin Herr Tuena heissen oder Tuena Schneeberger oder Schneeberger-Tuena, mit oder ohne Bindestrich. Bezüglich der Frage, ob mit oder ohne Bindestrich, nimmt der Entwurf der Kommission auf, was bereits heute Realität ist. Gemäss dem alten Recht sowie mit dem Allianznamen sind bereits Doppelnamen in beiden Varianten im Umlauf. In unserem Parlament sind das beispielsweise Nationalrätin Nina Fehr Düsel ohne Bindestrich oder Nationalrätin Susanne Vincenz-Stauffacher mit Bindestrich; beide Schreibformen sollen auch künftig noch möglich sein.

Um die Vereinfachung zu ermöglichen, die der Bundesrat vorgeschlagen hat, wird das Konzept des Familiennamens aufgegeben. Das ist aber nur eine rechtliche Massnahme; es ist nach wie vor möglich, dass alle Mitglieder der Familie den gleichen Namen tragen. Es ändert sich in der Praxis also nichts, das Verfahren wird gesetzgeberisch aber vereinfacht. Bei den Kindern soll im Wesentlichen das Gleiche gelten wie heute: Die Eltern bestimmen, welchen Namen die Kinder tragen, und alle Geschwister tragen denselben Namen.

Im Folgenden werde ich Ihnen die gestellten Anträge erläutern, und ich werde Ihnen die Haltung der Kommission bekannt geben.

Es gibt zwei Rückweisungsanträge einer Minderheit Addor: Mit dem ersten Antrag möchte die Minderheit die Vorlage an die Kommission zurückweisen, um eine Vorlage gemäss der "kleinen Lösung" auszuarbeiten. Damit wäre der Doppelname nur für einen der Partner möglich und nicht für beide. Die Mehrheit der Kommission macht Ihnen beliebt, diesen Antrag abzulehnen, da der Auftrag nicht dem entspricht, den der Nationalrat gegeben hat, und diese Lösung im Vergleich zur "grossen Lösung" weniger Wahlmöglichkeiten bietet.

Mit dem zweiten Rückweisungsantrag will die Minderheit, dass wir zum alten Namensrecht zurückkehren, also zum Stand vor der Revision im Jahr 2011. Die Mehrheit der Kommission lehnt diesen Antrag aus den gleichen Gründen ab wie den vorherigen. Zudem würde dies einen Rückschritt bei der Gleichstellung bedeuten, da die Ehepartner im alten Namensrecht, dem vor der Revision, unterschiedlich behandelt wurden. Als Klammerbemerkung: Die parlamentarische Initiative Stamm Luzi verlangt auch keine Rückkehr zum alten Namensrecht, sondern die Wiedereinführung der Möglichkeit eines Doppelnamens für die Ehepartner.

Wir haben in einer Abstimmung beide Anträge einander gegenübergestellt: Der Antrag für die "kleine Lösung" obsiegte mit 10 zu 8 Stimmen, wurde aber mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Wir haben vorhin auch darüber diskutiert: Eine Minderheit Tuena möchte nur den Doppelnamen ohne Bindestrich streichen, Herr Bregy möchte gerne nur den Doppelnamen mit Bindestrich streichen. Die Kommission lehnte den von der Minderheit Tuena übernommenen Antrag ab, weil sie eben den Ehepaaren die Wahlfreiheit geben möchte und mit der Bindestrich-Option auch der heutige Allianzname quasi integriert wird. Der von der Minderheit Tuena übernommene Antrag wurde mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt.

Die Minderheit Brenzikofer will den Doppelnamen für Kinder einführen; wir haben diese Frage bereits in der Frühjahrssession sehr ausführlich diskutiert. Sie begründet den Antrag damit, dass man den Ehepaaren die Möglichkeit geben will, auch den Kindern beide Namen weiterzugeben. Die Kommission lehnte dies ab, weil dies auch nicht dem Auftrag des Nationalrates entspricht.

Hier noch eine Klammerbemerkung zum häufig erwähnten Argument, dass das quasi die Kinder später in ein Dilemma bringen könnte: Es wäre auch gemäss Minderheitsantrag Brenzikofer möglich, dass die Kinder bei der Heirat ihren Doppelnamen einfach behalten und sich daher nicht zwischen dem Namen des Vaters und dem Namen der Mutter entscheiden müssen. Aber die Kommission war der Meinung, dass der Nationalrat uns den Auftrag gegeben hatte, auf diese Doppelnamen zu verzichten. Darum lehnte sie diesen Antrag mit 13 zu 11 Stimmen ab.

Jetzt gibt es noch zwei Anträge, die sich ein bisschen widersprechen. Bei Artikel 270 Absatz 2 will eine Minderheit Addor Absatz 2 streichen. Dieser beinhaltet die Möglichkeit, dass die Eltern den Namen innerhalb eines Jahres noch wechseln können, wenn die gemeinsame elterliche Sorge erst nach der Geburt des ersten Kindes begründet wird. Die Minderheit Addor will das nicht, weil sie der Meinung ist, dass der Name nicht mehr gewechselt werden soll. Die Minderheit Tuena möchte hingegen, dass der neu sorgeberechtigte Elternteil den Namenswechsel zu seinem Namen verlangen kann, wenn die elterliche Sorge wechselt.

Die Mehrheit lehnt diese beiden Anträge ab und erachtet die nun vorliegende Version der Mehrheit als praktikabler. Ich mache hier auch noch den Hinweis, dass angedacht wird, dass künftig eine vereinfachte Namensänderung möglich sein soll. Das würde es auch bei einem allfälligen Wechsel der elterlichen Sorge möglich machen, den Namen einfacher zu wechseln. Die Mehrheit der Kommission lehnte beide Anträge ab. Der Antrag Addor wurde mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, der Antrag Tuena mit 15 zu 8 Stimmen.

Zum Schluss stimmte die Kommission der bereinigten Vorlage mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Ich bitte Sie im Namen der Kommission, es ihr gleichzutun und sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen.