Hegglin Peter · Ständerat · 2024-06-06
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-06
Wortprotokoll
Vorweg meine Interessenbindung: Ich bin Präsident der Nachfolgeorganisation der 1918 gegründeten Studiengesellschaft für die Nutzbarmachung schweizerischer Lagerstätten mineralischer Rohstoffe, heute Netzwerk Mineralische Rohstoffe Schweiz.
Die vorberatende Kommission beantragt uns Nichteintreten auf den Entwurf zur Änderung des Geoinformationsgesetzes. Es gibt keinen Minderheitsantrag. Ich war über diesen klaren Nichteintretensantrag sehr überrascht. Ich mache mir heute aber keine Illusionen über die Mehrheitsverhältnisse bei der Abstimmung. Trotzdem scheint es mir wichtig, auf einige Punkte hinzuweisen und Ihnen Eintreten zu beantragen.
Der Bundesrat hat die Gesetzesanpassung nicht aus eigenem Antrieb gestartet; er hatte dazu mehrere Aufträge des Parlamentes, unter anderem die Motion Vogler 19.4059, "Erfolgreiche Investitionen im Untergrund mit Digitalisierung". Kollege Vogler wollte einen Aktionsplan "Digitalisierung des geologischen Untergrunds" zur Sicherung zukünftiger Investitionen für unterirdische Infrastrukturen, aber auch für die Gewinnung von Georessourcen oder für die Lagerung von Abfällen. Es gab aber auch die Motion 20.4063 der FDP-Liberalen Fraktion, "Schluss mit der Blackbox. Klimaschutz, Energiesicherheit und Infrastrukturnutzung dank Erforschung des Untergrunds". Mit einem Programm sollte das ungenügende Wissen über den Untergrund verbessert werden, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, den Untergrund insbesondere zur Ressourcengewinnung - Wärme, Strom, Mineralien -, zur Speicherung von Wärme, Kälte und CO2 oder für die Infrastrukturverlagerung nutzen zu können. Es gab dann noch zwei Postulate, eines von der UREK des Nationalrates und eines von unserem ehemaligen Kollegen Ständerat Graber. Auch diese hatten das Ziel oder das Ansinnen, überregionale raumplanerische Grundlagen zu schaffen. All diese Vorstösse wurden im Parlament in beiden Räten mit jeweils deutlicher Mehrheit angenommen.
Der Bundesrat erarbeitete also eine Vorlage und schickte sie in die Vernehmlassung. Dabei waren, wie ich erfahren habe, zwanzig Kantone grundsätzlich mit der Vorlage einverstanden. Vier Kantone beurteilten die Umsetzung als kritisch bis sehr kritisch, kein Kanton aber lehnte die Vorlage ab. Die Wissenschaft und der Verband Geothermie Schweiz zum Beispiel begrüssten die Änderungen, und von den politischen Parteien lehnte nur die FDP die Vorlage in dieser Form ab. Bei der Überarbeitung der Vorlage hat der Bundesrat dann die Vorbehalte und Empfehlungen aus der Vernehmlassung aufgenommen und in die Botschaft eingearbeitet. So wurde etwa die Weitergabe oder Veröffentlichung von Daten unterbunden.
Ich habe mich also gefragt: Was hat sich in der Zwischenzeit so stark verändert, dass in der Kommissionsberatung ein Nichteintreten zustande kam? Was ist der Grund für die Ablehnung? Ist es der Föderalismus, sind es die Zuständigkeiten, sind es mögliche Kostenfolgen? Es ist für mich nicht schlüssig. Die Gründe, die bei der Beurteilung der Vorstösse angeführt wurden, haben sich nicht wesentlich verändert. Auch sind die Anliegen inzwischen nicht erfüllt worden.
Mir scheint eher, dass wir bei den Daten zum Untergrund eine ähnliche Situation haben wie beim elektronischen Patientendossier. Wir haben viele unterschiedliche Lösungen, wir haben Lücken, keinen Überblick und keine Standards sowie Schnittstellen, dies vor allem beim tieferen Untergrund. Der Untergrund hört an den Kantonsgrenzen nicht auf, die kantonalen Regelungen aber schon. Der Nutzen für Tunnelbauten, Cargo sous terrain, Grundwassernutzung und Geothermie ist in diesem Fall mangelhaft. Wäre der Datenaustausch systematischer geregelt, hätten wir eine Konsolidierung und Harmonisierung der Datenkategorien. Die Daten wären also besser nutzbar, und es gäbe vereinfachte Verfahren. Für Projekte könnten Daten besser zwischen Bund und Kantonen ausgetauscht werden. Dazu müssten die Datenformate aber gegenseitig lesbar und verständlich sein, was heute bei Weitem nicht immer der Fall ist. Es braucht dazu aggregierte Daten. PDF-Dateien alleine nützen nichts.
Zudem sind die geologischen Grundlagen bezüglich des tiefen Untergrunds relativ schlecht. Analog zur Oberfläche ergeben sich auch im Untergrund aufgrund zunehmender Aktivitäten Nutzungskonflikte. Für diesen Aspekt der Raumplanung fehlen heute die notwendigen geologischen Informationen, welche teilweise aus vergangenen Projekten vorliegen würden und deren Nacherfassung durch die öffentliche Hand sehr aufwendig und teuer bzw. eben dann nicht verhältnismässig wäre.
Mit der Gesetzesänderung könnten somit die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit künftig bestehende geologische Daten, welche für den Datenherrn bereits ihren Nutzen erbracht haben, für Bund und Kantone zur Verfügung stehen würden. Die Vorlage sieht deswegen vor, alle Dateninhaberinnen und Dateninhaber zu verpflichten, ihre geologischen Daten den Kantonen und dem Bund für die Raumplanung und die geologische Landesaufnahme zur Verfügung zu stellen, unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Interessen. Die Dateninhaberinnen und -inhaber verlieren dabei die Rechte zur wirtschaftlichen Nutzung ihrer Daten nicht. Eine Weitergabe der Daten von der öffentlichen Hand an Dritte wäre untersagt.
Folgende Argumente sprechen deshalb aus meiner Sicht für diese Gesetzesänderung: Die Zuständigkeit für den Untergrund liegt und bleibt im Grundsatz bei den Kantonen. Die Kantone verfügen, wenn überhaupt, über sehr unterschiedlich ausgeprägte Gesetzgebungen. Eine nationale Regelung zur Datenabgabe und zum Datenaustausch zwischen den Behörden hilft den Kantonen, diese Lücken zu schliessen, und unterstützt die Kantone beim effektiven und effizienten Vollzug ihrer Aufgabe, zum Beispiel im Grundwasserschutz. Es ist heute schon so, dass einzelne Kantone weiter gehen, als jetzt in der Vorlage vorgesehen ist, und die Untergrunddaten im Rahmen ihrer Bewilligung unentgeltlich einfordern. Die Gesetzesänderung würde dort keine neuen Situationen schaffen. Die Ablehnung würde zu Mehrkosten für Bund und Kantone führen. Insbesondere ist eine doppelte Erhebung von Daten durch den Bund nicht verhältnismässig. Mit der vorgeschlagenen Regelung wird der volkswirtschaftliche Nutzen der Untergrunddaten durch Mehrfachnutzung stark erhöht. Gleichzeitig wird das Planungsrisiko im Untergrund minimiert und die Investitionssicherheit erhöht.
Die einheitliche Handhabung der Geodaten zum Untergrund in der Schweiz erhöht die nationalen Bemühungen hinsichtlich vieler relevanter Herausforderungen in den Bereichen Klima, Energie, Infrastruktur, Bauten, Strasse, Bahn oder im Bereich der Gewinnung von Rohstoffen. Diese Vorlage würde helfen, viele Elemente zu regeln. Die Kommission und das Parlament hätten natürlich noch die Möglichkeit, darüber zu befinden und gewisse Anpassungen vorzunehmen. Wenn Sie keine Diskussion darüber führen wollen, finde ich das schade.
Deshalb beantrage ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage.