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Bally Maya · Nationalrat · 2024-06-06

Bally Maya · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-06

Wortprotokoll

Stalking ist gemäss Definition das willentliche, wiederholte, beharrliche Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig [PAGE 1081] bedroht und geschädigt werden kann. In der Schweiz ist Stalking bisher tatsächlich noch kein Straftatbestand. Es muss immer erst etwas passieren, bis ein Straftatbestand vorliegt. Die Mitte-Fraktion findet einstimmig, dass es höchste Zeit[NB]ist,[NB]Stalking[NB]bzw.,[NB]in deutscher Sprache ausgedrückt, Nachstellung als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen.

Es geht dabei nicht darum, einen Straftatbestand festzustellen, wenn z.[NB]B. ein Expartner zufälligerweise zweimal in der Nähe der Wohnung gesichtet wird. Der Straftatbestand der Nachstellung liegt dann vor, wenn die Verfolgung, Belästigung oder Bedrohung beharrlich erfolgt. Beharrliche Verfolgung, Belästigung oder Bedrohung ist gleichbedeutend mit Obsession, Intensität und Wiederholung. Das ist auch der Grund, warum sich die Kommission für Rechtsfragen auf den Begriff "beharrlich" statt "wiederholt" geeinigt hat. Die Mitte-Fraktion unterstützt dies ebenfalls.

Es wurde in der Kommission diskutiert, ob der Begriff "Stalking" Eingang ins Gesetz finden soll, weil es sich dabei um einen umgangssprachlich klar definierten Begriff handelt, oder ob stattdessen der Begriff "Nachstellung" ins Gesetz geschrieben werden soll, weil er eine klare rechtliche Bedeutung hat. Die Mehrheit entschied sich für "Nachstellung", weil Anglizismen in einem deutschsprachigen Gesetzestext wirklich reduziert bzw. vermieden werden sollten. Die Mitte-Fraktion unterstützt dies, weshalb wir den Antrag der Minderheit I (Arslan) ablehnen.

Die Mitte-Fraktion unterstützt den Antrag der Kommissionsmehrheit, gemäss dem Nachstellung grundsätzlich ein Antragsdelikt ist. Von Amtes wegen soll die Tat dann verfolgt werden, wenn sie in einer Paarbeziehung begangen wird.

Wie die Kommission lehnt die Mitte-Fraktion den Antrag des Bundesrates ab, dass Nachstellung auch in einer Paarbeziehung ein Antragsdelikt sein soll, und folgt somit der Mehrheit. Ebenso lehnen wir den Vorschlag des Bundesrates ab, Artikel 181b Absatz 1 mit "auf unzumutbare Weise in seiner Lebensgestaltungsfreiheit beschränkt" zu ergänzen. Die Tatsache, dass jemand in seiner Lebensgestaltungsfreiheit durch Nachstellung beschränkt wird, genügt vollauf, denn es ist unzumutbar. Als ehemaliges Opfer von Stalking kann ich Ihnen das leider aus eigener Erfahrung bestätigen.

Die Mitte-Fraktion folgt überall der Mehrheit der Kommission und steht klar und deutlich hinter der Vorlage. Wir sind überzeugt, die Mehrheit im Saal tut dies auch. Die Einführung des Tatbestands Stalking ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Es ist Zeit, dies endlich zu tun.